also nochmal:
eine unterscheidung ergibt nur bei einer entschädigung sinn oder bei einem nachgebesserten kaufangebot! darum geht es hier aber nicht direkt! hier geht es um ein neues angebot oder um die As! würden sie das alte nachbessern würde das schadensersatzklagen nach sich ziehen und leute würden nach den grund fragen warum damals WAMU angeblich insolvent war! dieses versucht man ja eben zu vermeiden. jetzt sucht man halt eine möglichkeit, wie man wamu ein besseres angebot macht, ohne das es so aussieht, dass es ein nachgebessertes angebot ist!
scheiße ist das kompliziert! aber du kannst ja mal deinen banker darauf ansprechen, dass er dir mal ein paar quellen,oder so zur verfügung stellt!
grüße