Vereinbarung zur Überleitung von Kunden
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Vereinbarung zur Überleitung von Kunden
Die 3U TELECOM AG hat mit einem führenden Anbieter von Telekommunikations- dienstleistungen eine Vereinbarung über die Überleitung von deren Kunden des Geschäftsbereichs "Pre-Selection" auf eine Tochtergesellschaft von 3U TELECOM AG abgeschlossen. Die Kunden erhalten hierbei die Gelegenheit unter Bei- behaltung der bisherigen Tarifstrukturen und Preise zur Tochtergesellschaft von 3U TELECOM AG als neuem Anbieter zu wechseln. Die Überleitung der Kunden soll ab der 7.KW 2002 erfolgen. 3U TELECOM AG erwartet von dem Vertrags- abschluss eine deutliche Steigerung der Umsatz- und Ertragslage für das laufende Geschäftsjahr. Ansprechpartner für Rückfragen: 3U TELECOM AG Herr Axel Becker Tel.: 069 / 7 50 06 - 0 Fax: 069 / 7 50 06 - 111 e-Mail: boerse@uuu.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.02.2002
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Die 3U TELECOM AG hat mit einem führenden Anbieter von Telekommunikations- dienstleistungen eine Vereinbarung über die Überleitung von deren Kunden des Geschäftsbereichs "Pre-Selection" auf eine Tochtergesellschaft von 3U TELECOM AG abgeschlossen. Die Kunden erhalten hierbei die Gelegenheit unter Bei- behaltung der bisherigen Tarifstrukturen und Preise zur Tochtergesellschaft von 3U TELECOM AG als neuem Anbieter zu wechseln. Die Überleitung der Kunden soll ab der 7.KW 2002 erfolgen. 3U TELECOM AG erwartet von dem Vertrags- abschluss eine deutliche Steigerung der Umsatz- und Ertragslage für das laufende Geschäftsjahr. Ansprechpartner für Rückfragen: 3U TELECOM AG Herr Axel Becker Tel.: 069 / 7 50 06 - 0 Fax: 069 / 7 50 06 - 111 e-Mail: boerse@uuu.de
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