Vorrechte bei der Gewinnverteilung. Der praktisch bedeutsame Typ der Vorzugsaktie ist die Dividendenvorzugsaktie. Hierbei handelt es sich um ein stimmrechtsloses Wertpapier. Zum Ausgleich für das nicht gewährte Stimmrecht erhält der Anleger (Aktionär) eine höhere Dividende als der Inhaber der Stammaktie. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zu einem Gesamtnennbetrag in Höhe des Gesamtnennbetrags der anderen Aktien ausgegeben werden (§139 Abs. 2 AktG). http://www.ariva.de/extras/lexikon.m?begriff=Vorzugsaktien
es, aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage bei dem Verkauf von Stammaktien, zu Schwierigkeiten kommt. Dem Anleger soll ein Anreiz zum Erwerb neuer Aktien gegeben werden. http://www.ariva.de/extras/lexikon.m?begriff=Vorzugsaktien