SYGNIS AG
Heidelberg
ISIN DE000A1RFM03 / WKN A1RFM0
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung war der Vorstand der SYGNIS AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016/I). Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Der Vorstand hat am 4. Januar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 11. Januar 2017 unter Ausnutzung des am 20. Juni 2016 von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitals (eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 4. August 2016) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen um EUR 275.311,00 durch Ausgabe von bis zu 275.311 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 275.311,00 durchgeführt.
Die Durchführung der Sachkapitalerhöhung wurde am 14. März 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.
Das Grundkapital der SYGNIS AG per 14. März 2017 beträgt damit EUR 37.617.291,00 und ist eingeteilt in 37.617.291 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie.
Heidelberg, im März 2017
SYGNIS AG
Der Vorstand
Buntspecht