Inhaber von Internet-Adressen erhalten zweifelhafte Rechnungen
Zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen, die Inhaber von Internet-Adressen sind, erhalten derzeit vermeintliche Domain-Rechnungen. Darauf weist heute das Telekommunikationsunternehmen Versatel in Dortmund hin. Die Firmen "Deutsche Domain-Verwaltung (DDV) und "Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains (ZRW)" fordern demnach die Angeschriebenen zur Zahlung von bis zu 369 Mark auf. Andernfalls könne die Internet-Adresse nicht "online geschaltet" werden.
Die Anschreiben der Firmen sehen aus wie Rechnungen. Tatsächlich bietee die ZRW gegen den erhobenen Betrag aber nur einen nutzlosen Eintrag in eine Datenbank. Dieses Angebot sei aber absichtlich so klein gedruckt, dass es häufig überlesen wird. Die Empfänger würden daher aus Angst vor Konsequenzen die Rechnung zahlen, ergänzt das Deutsche Network Information Center (DENIC eG) in Frankfurt am Main. Nur dort werden die deutschen Internet-Adressen registriert.
"Wer eine Rechnung zu seiner Domain erhält, sollte erst kritisch prüfen, ob er den Absender überhaupt beauftragt hat", so Versatel. Der Blick ins Kleingedruckte sei wichtig. Wer bereits gezahlt habe, könne die Überweisung bei der Bank in der Regel innerhalb von zwei Wochen stornieren. Ist diese Frist bereits abgelaufen, sollten Betroffene den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" schriftlich kündigen und das Geld zurückverlangen. Weigern sich die Firmen, helfe nur noch der Rechtsanwalt weiter. Die Deutsche Schutzgemeinschaft gegen Wirtschaftskriminalität prüfe jetzt rechtliche Schritte gegen die DDV und ZRW, hieß es. (susa)
Zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen, die Inhaber von Internet-Adressen sind, erhalten derzeit vermeintliche Domain-Rechnungen. Darauf weist heute das Telekommunikationsunternehmen Versatel in Dortmund hin. Die Firmen "Deutsche Domain-Verwaltung (DDV) und "Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains (ZRW)" fordern demnach die Angeschriebenen zur Zahlung von bis zu 369 Mark auf. Andernfalls könne die Internet-Adresse nicht "online geschaltet" werden.
Die Anschreiben der Firmen sehen aus wie Rechnungen. Tatsächlich bietee die ZRW gegen den erhobenen Betrag aber nur einen nutzlosen Eintrag in eine Datenbank. Dieses Angebot sei aber absichtlich so klein gedruckt, dass es häufig überlesen wird. Die Empfänger würden daher aus Angst vor Konsequenzen die Rechnung zahlen, ergänzt das Deutsche Network Information Center (DENIC eG) in Frankfurt am Main. Nur dort werden die deutschen Internet-Adressen registriert.
"Wer eine Rechnung zu seiner Domain erhält, sollte erst kritisch prüfen, ob er den Absender überhaupt beauftragt hat", so Versatel. Der Blick ins Kleingedruckte sei wichtig. Wer bereits gezahlt habe, könne die Überweisung bei der Bank in der Regel innerhalb von zwei Wochen stornieren. Ist diese Frist bereits abgelaufen, sollten Betroffene den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" schriftlich kündigen und das Geld zurückverlangen. Weigern sich die Firmen, helfe nur noch der Rechtsanwalt weiter. Die Deutsche Schutzgemeinschaft gegen Wirtschaftskriminalität prüfe jetzt rechtliche Schritte gegen die DDV und ZRW, hieß es. (susa)