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Vonovia Aktie


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Vonovia SE 17,70 € -1,56% Perf. seit Threadbeginn:   -36,11%
 
Nibiru:

Vonovia Aktie

22
05.01.16 13:56
Vonovia Aktie
mein TOP im 2016 mal sehen was daraus wird....
mein Tipp beste Aktie in 2016, na die mit den wenigsten Verluste doch ?!


VONOVIA SE
          §
27,705 Euro +0,10
+0,36 %
WKN: A1ML7J ISIN: DE000A1ML7J1 Ticker-Symbol: VNA


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Elbprinz:

bei 15 - 17 Euro sehe ich Kaufkurse

 
20.09.26 19:19
die Umsetzung einer Vergesellschaftung ist rechtlich sehr schwierig, fall wir überhaupt eine Rot Rot Grüne Regierung bekommen und die SPD dem Vorhaben doch noch zustimmt.
Eine Entschädigungszahlung in der Nähe  des Verkehrswertes wäre äusserst positiv zu werten. Damit könnte man seine Verbindlichkeiten stark reduzieren.
15-17 Euro könnte zwar die Untergrenze sein, dennoch werde ich mich wohl mit Käufen zurückhalten.
Stattdessen kaufe ich lieber LEG Immobilien, die keine Objekte in Berlin besitzen.
Mal gucken was die Kurse von Vonovia und LEG I. nächste Woche machen........
Antworten
Silkarha144:

Hat

 
20.09.26 19:25
Berlin denn die Ressourcen 138000 ( nur die von Vonovia )  Wohnungen zu verwalten ? Wie lange wartet man auf einen neuen Perso ;-)). ...  
Antworten
Silkarha144:

Unter

 
20.09.26 19:28
Markwert ginge seinen Klageweg und wiürde sich für Vonovia evt. sogar  lohnen....
Antworten
Börsennewco.:

Eine Enteignung würde sich NIE lohnen

 
20.09.26 19:46
zumindest nicht für den Aktionär.
Dann hiesse es ja nicht " enteignen "  sondern nur abkaufen.

Vonovia trennt sich ja schon " unfreiwillig " von Immos, wegen der hohen Zinsen.
Zu billigsttarifen verkaufen die.
Antworten
Börsennewco.:

Die Grünen wollen mit den Linken

 
20.09.26 19:59
mitregieren, so sagte eben ein " Grüner " notfalls sind wir Grünen

dann auch für Enteignungen.

MMhh, gestern noch dagegen, heute dafür. Das ist Politik.

Immer in der Unsicherheit lassen.
Antworten
Silkarha144:

Bei

 
20.09.26 20:10
ersten Enteignung stellen Söder und Rhein die Zahlungen ein..
Der Bund hat ja Enteignungen abgelehnt. Und nochmal : wie soll 138000 Wohnungen verwalten ... Lächerlich ...
Antworten
Börsennewco.:

Die linken in Berlin

 
20.09.26 20:16
das ist einfach ein arbeitscheues Volk. Man sieht es an der Wählerschaft.
Im Durchschnitt 35 jährige die es nicht so mit der Arbeit haben wollen einfach
von den Reichen etwas abhaben.
Bei uns in Bayern , ein fleissiges Volk, wäre soetwas niemals möglich.
Antworten
Börsennewco.:

Morgen in den Zeitungen

 
20.09.26 20:18
wird alles voll sein in der Überschrift.

BERLIN ENTEIGNUNG ENTEIGNUNG, so wird das Titelblatt sein.

Der normal Kleinanleger, der von nix Ahnung hat wird dann verkaufen.

Ich gehe davon aus, schon Morgen Kurse unter 17  Euro
Antworten
Silkarha144:

die SPD

 
20.09.26 20:18
wird nicht zustimmen, sonst
sonst sie ganz weg ... Die Linke wird es schon irgendwie vermitteln das es besser ist wenn es so bleibt und sich auf die schönen Pöstchen komzentrieren ...  
Antworten
Börsennewco.:

Niemals werden die Linken nachgeben

 
20.09.26 20:37
never ever, die sind dermassen arbeitsscheu, die dulden keine
Aktionäre. Die wollen den Reichen was wegnehmen.

Man kann nur hofen das so ein abreitscheues ..... in keine Regierung kommt.
Antworten
Börsennewco.:

Wie soll da ein Neueinsteiger

 
20.09.26 20:40
diese Aktien kaufen.
Wenn zwischen Totalverlust und Gewinnbringend jongliert wird.
Keine Bank wird Vonovia noch empfehlen.
Antworten
Silkarha144:

evt.

 
20.09.26 20:43
werden sie Vonovia um die Verwaltung ihrer enteigneten Wohnungen bitten ;-)) ... Auf die Rechnungen bin ich dann mal gespannt  ....
Antworten
Steinwollsocke:

Nochmals...

2
20.09.26 20:58
Es wird keine Enteignungen geben.

1) Erst mal müsste die Berliner SPD umknicken, in eine Regierung mit den Linken gehen und einer Enteignung zustimmen.

2) Dann müsste als nächstes ein bereits in Arbeit befindliches Bundesgesetz, welches im Rahmen der Konkurrierenden Gesetzgebung das Verfahren regelt und damit Hürden einzieht, die eine Enteignung in Berlin faktisch unmöglich macht, ausbleiben. Das ist sehr unwahrscheinlich.

3) Zuletzt müsste ein solches Berliner Enteignungsgesetz vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben. Sehr unwahrscheinlich.

4) Als vorletzter Endgegner müsste das Bundesverfassungsgericht hier die Verhältnismäßigkeit feststellen und letztendlich darauf verzichten, die Entschädigungshöhe auf den Verkehrswert statt 40 oder 60 Prozent festzusetzen, was absolut ausgeschlossen ist. Verfassungsrechtlich ist die Sache gem. wirklich aller führenden und sich dazu äußernden Verfassungsrechtler klar: Keine Verhältnismäßigkeit und noch wichtiger, wenn schon Enteignung oder Vergesellschaftung, aus welchem Grund auch immer, dann niemals unterhalb des Verkehrswertes.

5) Der Endgegner, zu dem es jedoch niemals kommen dürfte: Der EuGH. Hier gemäß ständiger Rechtsprechung nach der EMRK: Keine Enteignungen unter Verkehrswert. Niemals.

Die Unsicherheit dürfte in den nächsten Tagen, Wochen und vielleicht Monaten dennoch noch weiter belasten. Ich denke nicht, dass sich LV diese weitere Chance entgehen lassen dürften.

Am Ende wird es jedoch keine Enteignungen, Vergesellschaftungen, Kollektivierungen (oder wie man sowas noch so nennen können mag) geben. Und für den Fall einer wirklich minimalen Chance, nicht unter Verkehrswert. Dieser ist für das Land Berlin jedoch bei den aktuellen Zinsen (und mangelnder Kreditwürdigkeit: Kein Konsortium wird Anleihen für diesen Zweck zeichnen und keines Kredite vergeben) faktisch wirtschaftlich unmöglich. Damit wären wir wieder bei der Aussage: Es wird keine Enteignungen geben.
Antworten
Silkarha144:

Wie

 
20.09.26 21:04
gesagt, spannende Chancen...
Ich gehe sogar davon aus CDU, SPD und Grüne werden es machen .....
Antworten
Amosa:

Erstens: es braucht ne

 
20.09.26 21:35
3er Koalition die wird sich nicht finden Zweitens: geht es schon deshalb nicht als Enteignung, da sonst alle Banken in D schuldrechtliche Titel jeder Wobau Firma bilanzrechtlich anpassen müssten - das würde dann weite Kreise ziehen um im Brankcrash enden, das weiss auch die Bundesregierung.
Antworten
marmorkuche.:

Was in diesem Land

 
20.09.26 21:38
Nochmals...
Es wird keine Enteignungen geben.

1) Erst mal müsste die Berliner SPD umknicken, in eine Regierung mit den Linken gehen und einer Enteignung zustimmen.

2) Dann müsste als nächstes ein bereits in Arbeit befindliches Bundesgesetz, welches im Rahmen der Konkurrierenden Gesetzgebung das Verfahren regelt und damit Hürden einzieht, die eine Enteignung in Berlin faktisch unmöglich macht, ausbleiben. Das ist sehr unwahrscheinlich.

3) Zuletzt müsste ein solches Berliner Enteignungsgesetz vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben. Sehr unwahrscheinlich.

4) Als vorletzter Endgegner müsste das Bundesverfassungsgericht hier die Verhältnismäßigkeit feststellen und letztendlich darauf verzichten, die Entschädigungshöhe auf den Verkehrswert statt 40 oder 60 Prozent festzusetzen, was absolut ausgeschlossen ist. Verfassungsrechtlich ist die Sache gem. wirklich aller führenden und sich dazu äußernden Verfassungsrechtler klar: Keine Verhältnismäßigkeit und noch wichtiger, wenn schon Enteignung oder Vergesellschaftung, aus welchem Grund auch immer, dann niemals unterhalb des Verkehrswertes.

5) Der Endgegner, zu dem es jedoch niemals kommen dürfte: Der EuGH. Hier gemäß ständiger Rechtsprechung nach der EMRK: Keine Enteignungen unter Verkehrswert. Niemals.

Die Unsicherheit dürfte in den nächsten Tagen, Wochen und vielleicht Monaten dennoch noch weiter belasten. Ich denke nicht, dass sich LV diese weitere Chance entgehen lassen dürften.

Am Ende wird es jedoch keine Enteignungen, Vergesellschaftungen, Kollektivierungen (oder wie man sowas noch so nennen können mag) geben. Und für den Fall einer wirklich minimalen Chance, nicht unter Verkehrswert. Dieser ist für das Land Berlin jedoch bei den aktuellen Zinsen (und mangelnder Kreditwürdigkeit: Kein Konsortium wird Anleihen für diesen Zweck zeichnen und keines Kredite vergeben) faktisch wirtschaftlich unmöglich. Damit wären wir wieder bei der Aussage: Es wird keine Enteignungen geben.
Steinwollsocke, 20.09.26 20:58
an politischen Entscheidungen getroffen wird ist doch mittlerweile so surreal, dass ich da auf nichts mehr wetten würde.
Die Lösung all der Probleme, die höchsten Energiekosten Europas will man anscheinend mit Gewalt nicht lösen. Statt dessen gibt es einen "Tankrabatt" nach dem anderen, E-Autoprämien, jetzt wollen sie Geld für Enteignungen wegen steigenden Mieten....
Seit 5 Jahren nur Schwachsinn in der Politik. Wenn Strom und Heizung nicht so irrsinnig teuer wäre, wäre die Warmmiete auch kein Problem, die E-Autos würden sich verkaufen wie geschnitten Brot und Geld für Konsum wär auch wieder übrig.
Mit dem Geld, was man sowieso nicht hat, kurzfristig die Symptome zu lindern aber langfristig den Karren weiter in den Dreck zu schieben - wie mit möglichen Enteignungen die den neuen Wohnungsbau massiv treffen würden - ist so irrsinnig bescheuert, das es voll zu unserer Politik der letzten Jahre passt leider.
Ist aber nur sekundär was man darüber denkt, wichtig werden primär die Anleiherenditen der Wohnungskonzerne sein in den nächsten Tagen/Wochen.
Sehn die Gläugiger mehr Risiko nicht bedient zu werden bei evtl. Enteignungen sollten auch die Renditen schneller steigen als die Staatsanleihen im Vergleich. Das hätte dann wirklich ziemlich unmittelbar Konsequenzen für den Aktienkurs und die Refinanzierungen, auch wenn sich mit dem Thema erstmal jahrelang diverse Gerichte beschäftigen würden.
Antworten
voltaren:

der teufel steckt im detail

 
20.09.26 21:55
eine enteignung würde die berliner einen zweistelligen milliardenbetrag kosten, weil natürlich sowas nicht kostenlos machbar ist. auch wenn es ein paar träumereien diesbezüglich gibt.

eine enteignung der berliner wohnungen würde den aktienkurs von vonovia über nacht verdoppeln, weil die aktie wird aktuell etwa zur hälfte des buchwerts gehandelt. und eine enteignungsentschädigung wäre in etwa in der höhe des buchwerts bzw marktwerts der betrefenden wohnungen.
Antworten
Steinwollsocke:

"Konsequenzen"

 
20.09.26 22:05
Die benannten Konsequenzen sind erst mal rein psychologischer Natur. Selbst wenn die Anleiherenditen Vonovias steigen sollten, kommen diese höheren Renditen (vorausgesetzt sie halten dauerhaft) erst nach und nach bei der Refinanzierung von Jahr zu Jahr sukzessive im Konzernergebnis an.

Ich denke, dass ein Worst Case im Kurs Vonovias bereits abgebildet ist. Auch, wenn dieser noch weiter sinken sollte.

Letztendlich beträgt der Wert des Berliner Portfolios rund 23 mrd. Würde dieser nun, rein fiktiv, tatsächlich rechtskräftig zu 40 Prozent des Verkehrswertes enteignet werden (ausgeschlossen, s.o.), so müsste der Immobilienwert in der Bilanz Vonovias um rund 14 mrd Euro abgeschrieben werden. Der NTA pro Aktie läge dann noch immer um die 30 Euro herum. Wir sind uns wohl alle einig (bis auf diejenigen hier, die noch weiter fallende Kurse wünschen), dass wir eine Party feiern würden, würde Vonovia das Gap zum fiktiven NTA von 30 Euro schließen.

Vergessen wir nicht, dass Vonovia Stand Freitag bei etwa 17,70 Euro notiert. Das sind nur noch ca. 40 Prozent des NTAs. Mit anderen Worten, der Markt bewertet die Vonovia Aktie nur noch mit 40 Prozent des Nettoinventarwertes. Im Abschlag von 60 Prozent (wir sprechen über Immobilien, nicht über irgendwelche dienstleistungsbasierten Geschäftskonzepte die rein virtuell stattfinden) passt eine Vergesellschaftung zu 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes des Berliner Portfolios gut und gerne 2 bis 3 mal rein.

Nur um mal die Relationen wieder ein wenig zurecht zu rücken.

Nichtsdestotrotz, es wird am Ende keine Kollektivierung geben.
Antworten
Steinwollsocke:

Leider wird das nicht passieren.

 
20.09.26 22:16
der teufel steckt im detail
eine enteignung würde die berliner einen zweistelligen milliardenbetrag kosten, weil natürlich sowas nicht kostenlos machbar ist. auch wenn es ein paar träumereien diesbezüglich gibt.

eine enteignung der berliner wohnungen würde den aktienkurs von vonovia über nacht verdoppeln, weil die aktie wird aktuell etwa zur hälfte des buchwerts gehandelt. und eine enteignungsentschädigung wäre in etwa in der höhe des buchwerts bzw marktwerts der betrefenden wohnungen.
voltaren, 20.09.26 21:55
Auch, wenn es stimmt. Würde die Enteignung doch irgendwie zustande kommen und würde das BVerwG oder das BVerfG als Mindestentschädigung den Verkehrswert festlegen, würde sich der Kurs der Aktie wohl in der Tat verdoppeln.

Aber, wie gesagt, das wird nicht passieren. Es wird nicht zu diesen Enteignungen kommen. Die Gerichte werden vor der Höhe der Entschädigungen bereits feststellen müssen, dass es hier schon an einer Verhältnismäßigkeit fehlt. Bei der Festlegung der Höhe würde sich dann die Situation ergeben, dass das Land Berlin sich den Verkehrswert 1) nicht leisten kann und 2) keinen Kredit hierfür bekommen wird. Damit wäre dann die ganze Sache ebenfalls vom Tisch.

Unbeschadet dessen:

Wie dumm linke Politik ist, merkt man schon am Vorgehen bzw. der Forderung der Linken. Man möchte für 200.000 Berliner Wohnungen nur 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes bezahlen, was ca. 29 bis 36 mrd Euro entsprechen würde. Für dieses Geld könnte man, nach vorheriger Absicherung des aktuellen Kursniveaus mittels entsprechend vieler Optionen, Vonovia aktuell 2x kaufen.

Ja, wirklich wahr. Statt also 40 bis 60 Prozent für 200.000 Wohnungen anzubieten und dafür 29 bis 36 mrd auszugeben, könnten die Linken von diesem Geld ganz einfach Vonovia komplett kaufen. Theoretisch.

Wäre es nicht ein schönerer Wahlkampf gewesen, hätte die Linke damit geworben nach einer Wahl Vonovia vollständig zu übernehmen und von der Börse nehmen zu lassen ?  
Antworten
Parosit:

Enteignung?

 
20.09.26 22:21
Würde extreme außenpolitische Reaktionen hervorrufen. Ich kann mir das nicht vorstellen dass jemand das riskieren will. 2. Kuba in Mitteleuropa wird es nicht geben.
Antworten
Steinwollsocke:

Allerdings:

 
20.09.26 22:23
Aktionäre Vonovias erleben gerade einen wirklich perfekten Sturm. Jetzt fehlt nur noch, dass die bösen Russen großflächig deutsche Wohnsiedlungen bombardieren.

Rund 39 Prozent Kursverlust seit Ende Februar diesen Jahres bei ansonsten operativ ziemlich solidem Geschäft und in Rekordnähe befindlichem Gesamtmarkt ist mehr als ein Schlag ins Gesicht eines jeden Aktionärs.

Kleiner Wermutstropfen: Beim aktuellen Kursniveau würde es sich für Blackrock, Apollo, Advent, etc. sogar ex Berliner Portfolio - enteignet zu 40 Prozent des Verkehrswertes -  noch lohnen, Vonovia für 22 Euro über die Börse zu kaufen, zu zerlegen, und die einzelnen Pakete in einigen Jahren bei niedrigeren Zinsen an irgendwelche Versicherungen und Pensionskassen zu verkaufen.

Antworten
Börsennewco.:

Enteignung

 
00:14
und dann die Aktie über Nacht verdoppeln ?

Am liebste würde ich mich von diesem Forum distanzieren.

Unglaublich was da manche schreiben.
Antworten
marmorkuche.:

Diese Logik

 
01:00
Leider wird das nicht passieren.
Auch, wenn es stimmt. Würde die Enteignung doch irgendwie zustande kommen und würde das BVerwG oder das BVerfG als Mindestentschädigung den Verkehrswert festlegen, würde sich der Kurs der Aktie wohl in der Tat verdoppeln.

Aber, wie gesagt, das wird nicht passieren. Es wird nicht zu diesen Enteignungen kommen. Die Gerichte werden vor der Höhe der Entschädigungen bereits feststellen müssen, dass es hier schon an einer Verhältnismäßigkeit fehlt. Bei der Festlegung der Höhe würde sich dann die Situation ergeben, dass das Land Berlin sich den Verkehrswert 1) nicht leisten kann und 2) keinen Kredit hierfür bekommen wird. Damit wäre dann die ganze Sache ebenfalls vom Tisch.

Unbeschadet dessen:

Wie dumm linke Politik ist, merkt man schon am Vorgehen bzw. der Forderung der Linken. Man möchte für 200.000 Berliner Wohnungen nur 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes bezahlen, was ca. 29 bis 36 mrd Euro entsprechen würde. Für dieses Geld könnte man, nach vorheriger Absicherung des aktuellen Kursniveaus mittels entsprechend vieler Optionen, Vonovia aktuell 2x kaufen.

Ja, wirklich wahr. Statt also 40 bis 60 Prozent für 200.000 Wohnungen anzubieten und dafür 29 bis 36 mrd auszugeben, könnten die Linken von diesem Geld ganz einfach Vonovia komplett kaufen. Theoretisch.

Wäre es nicht ein schönerer Wahlkampf gewesen, hätte die Linke damit geworben nach einer Wahl Vonovia vollständig zu übernehmen und von der Börse nehmen zu lassen ?  
Steinwollsocke, 20.09.26 22:16
mag auf den ersten Blick wirklich logisch erscheinen.
Auf den zweiten Blick verbunden mit dem Vorhaben die Mieten überall zu senken dann aber nicht mehr.
Der Verkehrswert der Immos würde zusammenbrechen da sich der über die zu erzielenden Mieteinnahmen berechnet.
Das würde in einer lustigen Situation enden, denn wenn sie alle Immobilien an der Backe hätten inklusive Schulden könnten sie die Mieten gar nicht senken aufgrund der zu bezahlenden Zinsen.
Wobei.. wenn wir soweit wären "enteignen" sie im nächsten Schritt wahrscheinlich die Gläubiger um keine Zinsen zahlen zu müssen.. und danach die Bauern, diese Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln sollten auch verboten werden, ist ja auch ein Grundbedürfnis. Wenn man anbietet zuerst die Dönerläden zu enteignen um den Döner wieder billiger zu machen bekommt man vielleicht Regierungskoalition mit der AfD hin? /s
Antworten
Lenovo:

@Steinwollsocke

 
01:45
Wäre eigentlich witzig wenn Berlin Vonovia einfach an der Börse für 40% unter Verkehrswert kaufen würde :-)

Ich halte die Vergesellschaftung auch aus politischen Gründen für ziemlich ausgeschlossen.

Die juristischen Gründe die du anführst kann ich allerdings größtenteils nicht nachvollziehen.

Dein Punkt 2) das Bundesgesetz: Ein Bundesgesetz, dass offensichtlich dem Artikel 15 des GG widerspricht wird dann wohl vor dem Verfassungsgericht nicht standhalten. Zögert den Prozess zwar um Jahre hinaus, aber natürlich kann die Regierung nicht einfach mit einem normalen Bundesgesetz das GG aushebeln. Dann könnten wir das GG auch einfach komplett weglassen wenn es so einfach wäre.

Dein Punkt 4) woher weißt du was eine "angemessene" Entschädigung ist? Artikel 15 wurde noch niemals angewandt, es gibt überhaupt keinen Vergleich. Es stimmt auch nicht, dass sich Verfassungsrechtler einig sind, dass nicht oder wenn dann niemals unter Verkehrswert vergesellschaftet werden darf. Diese Berliner Expertenkommission kam doch klar zu dem Schluss, dass es zulässig ist. Und da saßen 8 Juristen und sogar ein ehemaliger Verfassungsrichter drin:

www.lto.de/recht/nachrichten/n/...hnen-senat-abschlussbericht

Schwierig würde es allemal und es würden sich jahrelang verschiedene Gerichte damit beschäftigen. Auch auch europäische wie du schon schreibst. Ich glaube nicht, dass sich dafür eine politische Mehrheit findet, da ließe sich auf anderem Wege mehr erreichen ohne die Rechtsrisiken.
Antworten
Steinwollsocke:

Kommission... naja

 
02:43
Also zuerst mal, erkenne ich die "Kommission" als nicht seriös an. Diese sogenannte Kommission war eine Ansammlung linker Politiker, Professoren und Juristen. Aus dem verlinkten Bericht:

"Unter Protest von DWEnteignen verzichtete die rot-rot-grüne Koalition auf eine sofortige Umsetzung des von den Wählern befürworteten Gesetzentwurfs und einigte sich stattdessen auf die Einberufung einer Expertenkommission, die prüfen sollte, ob und ggf. wie das Anliegen umgesetzt werden kann.

Die von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geleitete Kommission hat 13 Mitglieder, von denen jeweils drei von den damaligen Regierungsparteien SPD, Grüne und Linke sowie von "DW enteignen" nominiert wurden. Die Oppositionsparteien durften keine Experten entsenden. Die Besetzung blieb auch nach der Berliner Neuwahl unangetastet."

Die Kommission hatte13 Mitglieder, von denen jeweils 3 (also insgesamt 9 der 13 Mitglieder !) von den damals regierenden Parteien (Berliner SPD, Berliner Linke, Berliner Grüne) nominiert wurden. Die Oppositionsparteien durften keine Experten entsenden.

Stark. Wenn ich die Experten nominieren darf, kommt da genau das raus, was ich möchte.

Unabhängig davon zu den Kompetenzen bei der Umsetzung von Art 15 GG:

Ausgangspunkt: Art. 15 GG ist ausdrücklich Bundeskompetenz

Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG weist die „Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ ausdrücklich der konkurrierenden Gesetzgebung zu.

Damit kann der Bund grundsätzlich ein bundesweit geltendes Vergesellschaftungsrecht schaffen.

Und hier ist die Position des Bundes besonders stark: Art. 72 Abs. 2 GG nennt Nr. 15 ausdrücklich. Der Bund darf also auf diesem Gebiet gesetzgeberisch tätig werden, wenn und soweit eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist.

Das bedeutet beispielsweise:

Der Bund könnte grundsätzlich ein Bundesgesetz schaffen, das festlegt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Regeln eine Vergesellschaftung von Grund und Boden nach Art. 15 GG durchgeführt werden darf.

Sobald der Bund seine Kompetenz abschließend ausübt, sind die Länder insoweit nach Art. 72 Abs. 1 GG gesperrt. Das BVerfG beschreibt diese Sperrwirkung ausdrücklich: Die Länder verlieren ihre Gesetzgebungskompetenz, „soweit“ der Bund abschließend geregelt hat.

Heißt: Ob vergesellschaftet werden soll, entscheiden die Länder. Das Verfahren (wann, in welchen Situationen, mit welchem Ablauf, Ermittlung Entschädigung, etc.) darf allerdings der Bund regeln. Regelt der Bund, sind die Länder ausgeschlossen. Auch rückwirkend.

Ich möchte jetzt wirklich nicht eine Reihe von Beschlüssen anführen, zitieren und mit Quellen belegen. Das ist mir zu aufwendig.

Grundsätzlich noch folgender Punkt: Nach den Vorstellungen der Linken werden alle Grundschulden im Rahmen der Vergesellschaftung gelöscht. Sind wir uns einig, dass man dann auch gleich noch die Banken damit enteignet ? Jetzt geht es plötzlich nicht mehr nur um die Wohnungen, sondern gleich auch noch darum, per Landesgesetz (Enteignungsgesetz Berlin) die grundsätzlichen Regelungen von Bundesgesetzen (BGB, GBO, ZPO, BeurkG, u.a.). Anders gesagt: Wenn das BGB regelt, wie eine Grundschuld wirkt, wann sie gelöscht werden kann, etc. dann ist das i.d.R. abschließend. Jetzt kann nicht das Land xy herkommen und durch Gesetze plötzlich Regelungen des BGB umkehren oder aufheben.
Ferner: Im Grundgesetz wird sich aus Art. 14 oder 15 in diesem Kontext keine Rechtfertigung für die Enteignung der Kreditgeber ableiten lassen. Aus dem BGB gilt der Grundsatz, dass eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld im Ergebnis nicht einfach per Federstrich gelöscht werden darf. Es ist im Ergebnis genau festgelegt, unter welchen Bedingungen dies geschehen darf. Das Land Berlin, die Gemeinde Wolfsburg und auch nicht die UNI München dürfen in Landesgesetzen, Kommunalsatzungen oder Universitätsordnungen einfach mal schnell wesentliche Regelungen des BGB aufheben, wenn dieses nicht Regelungen enthält, die den benannten Stellen die Kompetenz (abweichend vom Bund) zugestehen. Die Normenhierarchie ist hier klar. Ansonsten könnte jeder Dorfbürgermeister mal schnell die Regeln zur Korruption des StGB abschalten.
Und weil dem so ist, wird die ganze Sache noch viel aussichtsloser.

Ich möchte gar nicht fortfahren. Hab vor ca. nem Jahr ne ganze Menge mit Quellen hierzu verfasst. Kurzum, diese Idee quietscht und knarrt an allen Ecken und Enden.

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