Der Grund, warum Verfassungsrechtler Battis dem Vorhaben der Linken keine Chancen einräumt, liegt im Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes möglich sein soll.
Dieses müsste unter anderem begründen, warum eine Vergesellschaftung erforderlich ist, warum andere Instrumente nicht ausreichen, welche Unternehmen betroffen sind, welche Wohnungen übertragen werden und wie die Entschädigung ausgestaltet wird.
Genau hier sieht Battis die entscheidende Hürde. Denn die Wohnungsnot ließe sich auch anders lösen als durch Vergesellschaftung – nämlich schlicht durch Neubau. Das Berliner Rahmengesetz sehe die Vergesellschaftung deshalb als letztes Mittel vor.
Artikel 15 erlaubt grundsätzlich, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Das Rahmengesetz überträgt jedoch noch keine Wohnungen. Dafür wäre ein konkretes Anwendungsgesetz notwendig.
Vergesellschaftung auch über Volksentscheid wohl nicht erfolgreich
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ könnte versuchen, über ein neues Volksbegehren und einen Volksentscheid politischen Druck aufzubauen.
Ein Volksentscheid könnte den politischen Auftrag für ein solches Gesetz stärken, die verfassungsrechtlichen Grenzen aber nicht beseitigen.
Selbst ein erfolgreiches Abstimmungsergebnis müsste sich deshalb an den Vorgaben des Grundgesetzes und der Berliner Verfassung messen lassen.
Der Weg zu einer tatsächlichen Vergesellschaftung wäre damit lang – und nach Einschätzung von Battis am Ende nicht erfolgreich.
www.focus.de/immobilien/...9-d436-4158-a690-9472f4617d85.html