Hi,
kann es sein, dass du mich meinst?
Also mein Punkt war: im Gesetz steht nichts von einer "gerechten" Entschädigung (und wenn dann kannst du nicht dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden zu Grunde legen), sondern da steht "gerechte Abwägung der Interessen". Das ist ein Unterschied.
Die Interessen der Allgemeinheit stehen den Interessen der Eigentümer entgegen - das muss abgewogen werden.
Und vielleicht urteilt das VG am Ende ja: "Das bedeutet Verkehrswert". Vielleicht aber auch nicht, das weiß niemand, weil es verschiedene Ansichten dazu gibt aber noch nie ein Urteil.
Ich verstehe nicht, warum das immer wieder hier diskutiert wird. Lest euch doch bitte mal einen Zeitungsartikel dazu durch, ich hatte den doch gepostet. Es gibt tausende Artikel und so ziemlich alle kommen zu dem Schluss:
Es gibt verschiedene Ansichten, Gewissheit haben wir erst nach einem Urteil.
Und einfach zu sagen: die eine Ansicht ignoriere ich, weil sie von einer gewerkschaftsnahen Stiftung formuliert wurde, ergibt in dem Zusammenhang auch überhaupt keinen Sinn. Du kannst die Studie gerne doof finden und kritisieren und anderer Meinung sein, aber du bist nun mal nicht das Verfassungsgericht.