Die Analysten von "STOCKadHOC.de" raten von den Aktien der Vizrt Ltd. ab. (WKN 926501) Die am Neuen Markt notierte viz(r)t ltd. habe neben einigen weiteren Firmen am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen die neu eingeführten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG erwirkt. Demzufolge sei es nicht möglich, oben die Firma auch beim Erfüllen der beschlossenen Regeln vom Handel am Neuen Markt auszuschließen. Die Anleger hätten euphorisch reagiert und der Aktie Kursgewinne im Handelsverlauf von bis zu 50% beschert. Der Kursgewinn stehe vor dem Hintergrund, dass durch den Verbleib im deutschen Wachstumssegment die Aktie nicht völlig in der Bedeutungslosigkeit verschwinde. Beim Ausschluss würde die relativ unattraktive Notierung im Geregelten Markt erfolgen. Für viele Firmen wäre dies das Ende. Man sollte aber auch nicht außer Acht lassen, dass der Neue Markt durch die hohen Bilanzierungsanforderungen auch Nachteile mit sich bringe. Die jährlichen Mehrkosten der Publizitätspflicht würden auf mindestens 500.000 DM geschätzt. Ein Verbleib sei also nicht in jedem Falle sinnvoll, wie das Beispiel edel music gezeigt habe. Es müsse auch weiterhin von starken Kursschwankungen der Penny Stocks ausgegangen werden. Die Analysten von "STOCKadHOC.de" empfehlen allen, die nicht zu den Zockern oder Daytradern gehören, die Finger von diesen Werten zu lassen.