7.1.2 Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie
vom Aufsichtsrat geprüft. Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte sollen vom
Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert
werden. Zusätzlich sind die Prüfstelle für Rechnungslegung bzw. die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht befugt, die Übereinstimmung des Konzernabschlusses mit den
maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften zu überprüfen (Enforcement). Der
Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen
binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.
na ja aber:
Das Geschäftsjahr eines Unternehmens ist nicht unbedingt identisch mit dem Kalenderjahr. Es umfasst in der Regel 12 Monate, nach deren Ablauf des jahresabschluss mit GuV und Bilanz erstellt wird.
so hoffen wir, dass die Zahlen bald kommen und noch wichtiger => diese werden positiv sein . wie gesagt die Insolvenz ist noch nicht gebahnt. aber wer weiss...