Verluste realisieren, obwohl auch ohne steuerfrei?


Thema
abonnieren
Beiträge: 5
Zugriffe: 719 / Heute: 1
baanbruch:

Verluste realisieren, obwohl auch ohne steuerfrei?

 
27.12.00 01:30
Ich dachte ich hätte den neuesten Krampf in den ewigen Steueränderungen
verstanden, fühle mich in den letzten Tagen aber zunehmend verunsichert.
Daher bitte ich Euch um Klarstellung. Einige werden wohl etwas mehr Durchblick als ich haben.

In den Beispielen in diversen Medien ist immer von Verlustvorträgen und 50% Steuersatz
die Rede. Ich biete jetzt einmal ein Beispiel, das mit diesen Angaben rein gar nichts gemein hat.

Man nehme eine mir bekannte Dame, die getrennt von ihrem Partner veranlagt wird. Sie profitiert
zwar in der Praxis von seinem nicht gerade geringem Einkommen, selber hat sie aber mit einem
630 Mark Job nur etwa 7 Tausend Mark Einkommen in 2000. Mit einigen erfolgreichen
Transaktionen zu Jahresanfang hat sie etwa 6 Tausend Gewinn innerhalb der Spekufrist realisiert.
Zusammen liegt sie also mit ca. 13 Tausend unter der Steuergrenze.
Nun hat sie aber leider (wie ich auch - und sicher noch viele andere mehr) zu lange durchgehalten
und ne Menge Scheisse anne Backe. Ihre Buchverluste noch innerhalb der Speku liegen
zur Zeit bei etwa 20 Tausend. Ich hatte ihr geraten, einen Teil im Januar zu realisieren um somit
ein Negativ-Polster gegen sehr wahrscheinliche spätere Gewinne (z.B. bei Neuemissionen) in 2001
zu haben. Jetzt aber, wie gesagt, werde ich unsicher, vonwegen nur noch zur Hälfte anrechenbar etc.

1) Ist es wirklich richtig, daß sie sämtliche jetzt noch bis Jahresende realisierten Verluste KOMPLETT
    ins nächste Jahr vortragen kann? Das heißt, sie selber entscheidet wieviel sie 2000 und wieviel sie

    2001 zuordnen will? Oder werden jetzige Verluste erstmal ZWANGSWEISE gegen die 6000 Gewinn           aufgerechnet  und nur das, was 6000 übersteigt kann für 2001 verwendet werden? (Was ja Unsinn wäre, da das Gesamteinkommen unter der Steuergrenze liegt). So hatte ich das bisher verstanden.

2) Wenn Antwort zu 1 = ja (also das erste richtig) und jeder seine Verluste nach eigenem Gutdünken
   einsetzen darf, dann ist es auch vorstellbar, daß jemand oberhalb der Steuergrenze jetzt Verluste
    realisiert, sie aber nicht gegen seine aktuellen Gewinne aufrechnet (dafür volle Steuern abdrückt)
    sondern komplett ins nächste Jahr mitnimmt, weil er sich da noch höhere Gewinne ausrechnet.
    Ich kann mir eine solche Entscheidungsfreiheit angesichts der bisher erlebten Verarschung durch
    unsere Regierung einfach nicht vorstellen. Ich habe allerdings auch keinerlei Ahnung von
    Schiff-Abschreibungsmodellen und ähnlichen Tricks..

Ich freue mich auf Eure hilfreichen Hinweise.

                                                                                            Gruß
                                                                                                                                         baanbruch
Antworten
MisterX:

@baanbruch

 
27.12.00 10:58
Hi baanbruch!
Deiner Dir bekannten Dame würde ich raten, die Verluste, so wie Du es gesagt hast, erst in 2001 zu realisieren.
Würde sie die Verluste bereits in 2000 realisieren, wären sie in Höhe von 6.000 DM verloren, da das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Möglichkeit frei zu entscheiden, wieviel in 2000 geltend gemacht wird, gibt es nicht. Nur im Verlustrücktrag (hier z.B. auf 1999) kann gesagt werden, wieviel zurückgetragen werden soll. Beim Verlustvortrag wiederum wird soviel vorgetragen, bis er verbraucht ist, oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften auf 0,00 DM verrechnet worden sind.
Das Halbeinkünfteverfahren für Spekulationsgewinnen aus Veräußerungen von Aktien inländischer Kapitalgesellschaften gilt erst frühestens ab 2002!!!! Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ein Jahr später. Bei ausländischen Kapitalgesellschaften gilt es bereits ab 2001.
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.
Ansonsten suche bei Ariva unter meiner ID (MisterX), denn ich habe in den letzten Tagen desöfteren etwas über das Halbeinkünfteverfahren geschrieben.

Gruß MisterX

Antworten
baanbruch:

MisterX- Herzl. Dank! /Hast Du evtl BörseOnline 51

 
27.12.00 14:42

In diesem Revolverblatt steht auf Seite 22 ein Beispiel,
wo ein Verlust von 1500,- aus 2000 mit Gewinn aus 1999
von 2000,- DM verrechnet wird, und zwar nur 1001,-
vom Verlust, um den Gewinn mit dann 999,- unter die Freigrenze
von 1000,- zu drücken. Bleiben 499,- Verlust als Vortrag.
Das deckt sich mit Deiner Aussage, daß bei einem RÜCKtrag
man selber den Betrag frei aussuchen darf.
Aber bei dem dauernden Gesabbele aus den Medien, man solle jetzt
noch im voraus für das nächste Jahr Verluste realisieren, war ich unsicher geworden, und dachte, ich hätte da was übersehen.

Es ist dann wohl auch richtig, daß wenn meine Bekannte jetzt noch ca. 4000,-
Verluste mit USA-Aktien realisieren würde, dann würden die zuerst gegen die sechs Tausend Gewinn mit innländischen aus 2000 verrechnet und nix bliebe mehr als Vortrag für 2001, oder?
Antworten
baanbruch:

Jetzt kommt genau dieses Beispiel auch bei n-tv !

 
27.12.00 15:29

Aber wiederum wird auf eine Situation, wie ich sie ganz oben beschrieben habe, überhaupt nicht eingegangen!

Das ist alles so sehr realitätsfern.
So wie mir überhaupt die tollen "Tipps" in den Medien zunehmend
oberflächlicher und nutzloser erscheinen.
Antworten
MisterX:

@baanbruch

 
27.12.00 16:39
Ich bin kein Leser von Börse-Online. Aber das Beispiel von denen ist schon ok.
Wenn Deine Bekannte die Verluste in Höhe von 4.000 DM realisiert ist es so, als wenn man "Perle vor die Säue schüttet". Sie sind verloren, da sie erst mit Gewinnen aus 2000 verrechnet werden.

Gruß MisterX
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--