Spekulationsbesteuerung
Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll wie heute
19. Dez. 2001 So groß der Reiz auch sein mag, in einem freundlichen Umfeld auf seinen Verlustbringern im Depot sitzen zu bleiben: Das Realisieren steuerrelevanter Kursverluste noch vor Jahresende macht in diesem Jahr besonders viel Sinn.
www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/inc/in/...DA2}&mode=picture" style="max-width:560px" >
Der Hintergrund: Ab 1. Januar 2002 gilt auch für "private Veräußerungsgeschäfte" mit deutschen Aktien das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Dann wird nur noch der halbe Gewinn oder Verlust der Besteuerung zu Grunde gelegt. Dies gilt übrigens nicht für Fondsanteile, Optionsscheine oder Anleihen.
Volle Verluste von heute mit halben Gewinnen von morgen verrechnen
Werden also - innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallene - Verluste noch in diesem Jahr realisiert, erfasst sie der Fiskus noch in voller Höhe. Besonderer Reiz dabei: diese Verluste können (seit 1999) zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, also auch mit in späteren Kalenderjahren anfallenden Gewinnen - die ab 2002 nur noch zur Hälfte versteuert werden müssen - verrechnet werden.
Für Gewinne oder Verluste aus ausländischen Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren übrigens schon seit diesem Jahr: Wollen Sie also ihren Zwischengewinn bei Nokia realisieren, zählt er schon jetzt nur zur Hälfte.
Körperschaftsteuergutschrift fällt weg
Das Halbeinkünfteverfahren löst auch das bisher in Deutschland praktizierte Anrechnungsverfahren ab, bei dem den Aktionären neben der Dividende die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer ausgezahlt wurde. Mit dieser merkwürdigen Praxis sollte eine Doppelbesteuerung der Anteilseigner vermieden werden. Künftig wird also der als Dividende ausgeschüttete Nachsteuergewinn beim Aktionär nur noch zur Hälfte für die Einkommensteuer berücksichtigt.
Text: @la
Bildmaterial: dpa
Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll wie heute
19. Dez. 2001 So groß der Reiz auch sein mag, in einem freundlichen Umfeld auf seinen Verlustbringern im Depot sitzen zu bleiben: Das Realisieren steuerrelevanter Kursverluste noch vor Jahresende macht in diesem Jahr besonders viel Sinn.
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Der Hintergrund: Ab 1. Januar 2002 gilt auch für "private Veräußerungsgeschäfte" mit deutschen Aktien das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Dann wird nur noch der halbe Gewinn oder Verlust der Besteuerung zu Grunde gelegt. Dies gilt übrigens nicht für Fondsanteile, Optionsscheine oder Anleihen.
Volle Verluste von heute mit halben Gewinnen von morgen verrechnen
Werden also - innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallene - Verluste noch in diesem Jahr realisiert, erfasst sie der Fiskus noch in voller Höhe. Besonderer Reiz dabei: diese Verluste können (seit 1999) zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, also auch mit in späteren Kalenderjahren anfallenden Gewinnen - die ab 2002 nur noch zur Hälfte versteuert werden müssen - verrechnet werden.
Für Gewinne oder Verluste aus ausländischen Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren übrigens schon seit diesem Jahr: Wollen Sie also ihren Zwischengewinn bei Nokia realisieren, zählt er schon jetzt nur zur Hälfte.
Körperschaftsteuergutschrift fällt weg
Das Halbeinkünfteverfahren löst auch das bisher in Deutschland praktizierte Anrechnungsverfahren ab, bei dem den Aktionären neben der Dividende die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer ausgezahlt wurde. Mit dieser merkwürdigen Praxis sollte eine Doppelbesteuerung der Anteilseigner vermieden werden. Künftig wird also der als Dividende ausgeschüttete Nachsteuergewinn beim Aktionär nur noch zur Hälfte für die Einkommensteuer berücksichtigt.
Text: @la
Bildmaterial: dpa