Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll

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das Zentrum d.:

Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll

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19.12.01 12:06
Spekulationsbesteuerung
Verluste realisieren - noch nie war es so wertvoll wie heute


19. Dez. 2001 So groß der Reiz auch sein mag, in einem freundlichen Umfeld auf seinen Verlustbringern im Depot sitzen zu bleiben: Das Realisieren steuerrelevanter Kursverluste noch vor Jahresende macht in diesem Jahr besonders viel Sinn.

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Der Hintergrund: Ab 1. Januar 2002 gilt auch für "private Veräußerungsgeschäfte" mit deutschen Aktien das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Dann wird nur noch der halbe Gewinn oder Verlust der Besteuerung zu Grunde gelegt. Dies gilt übrigens nicht für Fondsanteile, Optionsscheine oder Anleihen.

Volle Verluste von heute mit halben Gewinnen von morgen verrechnen

Werden also - innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten angefallene - Verluste noch in diesem Jahr realisiert, erfasst sie der Fiskus noch in voller Höhe. Besonderer Reiz dabei: diese Verluste können (seit 1999) zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, also auch mit in späteren Kalenderjahren anfallenden Gewinnen - die ab 2002 nur noch zur Hälfte versteuert werden müssen - verrechnet werden.

Für Gewinne oder Verluste aus ausländischen Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren übrigens schon seit diesem Jahr: Wollen Sie also ihren Zwischengewinn bei Nokia realisieren, zählt er schon jetzt nur zur Hälfte.

Körperschaftsteuergutschrift fällt weg

Das Halbeinkünfteverfahren löst auch das bisher in Deutschland praktizierte Anrechnungsverfahren ab, bei dem den Aktionären neben der Dividende die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer ausgezahlt wurde. Mit dieser merkwürdigen Praxis sollte eine Doppelbesteuerung der Anteilseigner vermieden werden. Künftig wird also der als Dividende ausgeschüttete Nachsteuergewinn beim Aktionär nur noch zur Hälfte für die Einkommensteuer berücksichtigt.

 
 

Text: @la
Bildmaterial: dpa

das Zentrum d.:

die neuen Regeln zur Spekulationsbesteuerung !! o.T.

 
19.12.01 12:11
MisterX:

Eine kleine Einschränkung bezüglich

 
19.12.01 12:16
des Halbeinkünfteverfahrens ist noch zu beachten:
Das neue Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2002 bei den Kapitalgesellschaften, die ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr haben.
Bei den anderen, also bei denen mit abweichendem Wirtschaftsjahr, verschiebt sich das Halbeinkünfte verfahren nach hinten.
Beispiel:
Wirtschaftsjahr 1.7.2001-30.6.2002
In diesem Fall beginnt das Halbeinkünfteverfahren erst für Verkäufe ab dem 1.7.2002.

Viel Spaß beim rechnen. :-))

Gruß MisterX

Hiob:

Wie liegt der Fall bei ausländischen Unternehmen? o.T.

 
19.12.01 12:25
Dixie:

Viele werden ihre Verlustbringer deshalb

 
19.12.01 12:28
noch in diesem Jahr verkaufen.

"Volle Verluste von heute mit halben Gewinnen von morgen verrechnen"!

Und Verluste gab es dieses Jahr wahrhaftig genug.

MisterX:

Bei ausländischen Unternehmen hat

 
19.12.01 12:34
das Zentrum de. bereits in seiner Nachricht geschrieben.
Für diese gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab 01.01.2001 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr, ab dem neuen Wirtschaftsjahrbeginn.

Gruß MisterX
Twinson_99:

@ all - Vorsicht ist geboten. Ich weiß aus unter-

 
19.12.01 12:36
richtetem Kreise, das genau hierauf die Finanzamäter warten. Denn wer jetzt Verlust vorträgt, kann sich schnell in einer Prüfung für die letzten Jahre wieder finden.

Also nur was für Arivaner, die schön alles aus den Vorjahren besteuert haben!!!

mfg

Twinson

de.geocities.com/your_investor
Pichel:

und was ist hiermit?

 
19.12.01 12:39
Dies gilt übrigens nicht für Fondsanteile, Optionsscheine oder Anleihen.
Gruß Pichel
das Zentrum d.:

interessanter Hinweis Twinson_99

 
19.12.01 12:41
bedeutet das, dass jemand der seine Börsengeschäfte bisher in der Steuererklärung nicht angegeben hat und jetzt Verluste realisiert um diese geltend zu machen, mit einer Prüfung seiner Börsengeschäfte aus den vorangegangenen Jahren zu rechnen hat?

das wäre wahrlich eine Stolperfalle auf die man achten sollte!
PubIizist.:

wie ist das denn mit Angaben in der Steuererklärng

 
19.12.01 12:45
Müssen diese Verlust in jedem Fall auch irgendwo in der Erklärung zu 2001 angegeben, eingetragen werden, wenn man sie mit den Gewinnen (hahaha!) von 2002 verrechnen will, oder brauchen sie in der Erklärung zu 2001 nirgends zu erscheinen und es reicht, wenn sie erst (zur Verrechnung) in der Erklärung zu 2002 erscheinen?
das Zentrum d.:

Steuer Experten hier seid IHR gefragt ! o.T.

 
19.12.01 12:49
PubIizist.:

Tw99

 
19.12.01 12:52
ist dein Link Werbung oder wo steht da etwas zur Spekulationssteuer oä?
Twinson_99:

@ Publizist + Zentrum

 
19.12.01 13:03
@ Publizist - der link verweißt auf meine eigene Werbefreie Homepage. Dort kannst Du meine aktuelle Markteinschätzung abrufen. Das gebe ich bei jedem Posting an.

@ Zentrum - stell Dir mal vor da sind Bürger die 99  und 00 nichts an der Börse verdient haben und plötzlich 01 einen Verlustvortrag i.H. von beispielsweiße 50TDM.

Frage des Finanzbeamten? Hat er dieses Jahr erst mit der Börse angefangen? Gerade erst 18 geworden? Wahrscheinlich nicht! Daher kommt der sicherlich mal auf die Idee die Sache näher zu durchleuchten.

mfg

Twinson

de.geocities.com/your_investor
J.R. Ewing:

Antworten

 
19.12.01 13:09
@Zentrum: Natürlich wird der Steuerbeamte aufmerksam, wenn man in der Steuererklärung bislang nie irgendwelche Angaben zu Spekugeschäften gemacht hat und nun plötzlich mit hohen Verlusten aufwartet. Das allein rechtfertigt aber noch nicht den Einsatz der Steuerfahndung. Da müssen schon konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Es kann ja sein, daß Du in der Vergangenheit zwar mit Wertpapieren gehandelt, jedoch immer außerhalb der Spekufrist verkauft hast. Und die Finanzbehörden sind gehalten, den Angaben des Steuerbürgers zunächst einmal zu vertrauen. Im übrigen fehlt es den Finanzämtern an den personellen Kapazitäten, um jeder Ungereimtheit nachzugehen. Allerdings sollte man es im Hinblick auf die Verlustsumme, die in der Steuererklärung angegeben wird, auch nicht übertreiben.
Ich empfehle allerdings grundsätzlich, Spekugewinne immer anzugeben. Dann kann man nicht nur Verluste gegenrechnen, sondern erspart ggf. erheblichen Ärger. Zwar ist das Risiko erwischt zu werden, noch gering; wenn die Steuerfahndung aber einmal fündig wird, dann drohen schon bei hinterzogenen Beträgen ab 2000 DM saftige Geldstrafen. Und bei höheren Summen (100.000 DM aufwärts) drohen Freiheitsstrafen. Das gilt übrigens auch für Delikte, die bis zu 5 Jahren zurückliegen. Da wird dann zusammengerechnet!

@publizist: Nein, das ist nicht möglich. Was Du in der Steuererklärung für 2001 an Verlusten nicht angibst, kannst Du zur Verrechnung von Gewinnen nicht nachträglich für 2002 geltend machen. Und Saldierungen durch den Steuerpflichtigen (man verrechnet Spekugewinne und -verluste, und gibt nur die Differenz an) sind unzulässig (Saldierungsverbot). Aber: Verluste, die in 2001 innerhalb der Spekufrist realisiert wurden, können innerhalb der nächsten 10 Jahre mit Spekugewinnen verrechnet werden.

J.R.
das Zentrum d.:

So geht's mit der Anlage SO

 
19.12.01 13:10
12. Mai 2001 Jetzt will es der Fiskus wirklich wissen. In der neuen „Anlage SO“ zur Einkommensteuererklärung 2000 fragt er gezielt nach Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften.

Die musste der Anleger natürlich schon immer offenlegen. Mit dem neuen Bogen dokumentiert die Finanzverwaltung aber ihre Entschlossenheit, Steuersündern auf die Spur zu kommen. Wie werden die betreffenden Zeilen ausgefüllt? FAZ.NET befragte einen Steuerexperten.

Am besten eigene Tabelle anlegen

Zuerst fällt auf, dass auch die neue Anlage SO (für „Sonstige Einkünfte“) in ihren Zeilen 41 bis 48 nur Raum für den Kursgewinn aus einer einzelnen Transaktion lässt. Die weiteren Zeilen 50 bis 57 sind Einkünften aus Termingeschäften vorbehalten. Steuerberater Stefan Grothues von der Bonner Sozietät Muffler & Grothues rät daher, gleich auf eine eigene, gesonderte Tabelle auszuweichen.

Darin sollten die  verschiedenen Geschäfte, in denen steuerrelevante Gewinne und Verluste aufgetreten sind, untereinander aufgeführt werden. Um es dem Finanzbeamten leicht zu machen, sollte sich die Tabelle dabei so eng wie möglich an die Vorgaben in der Anlage SO halten. Diese enthalten den Veräußerungserlös, von dem die steuerlich relevanten Anschaffungskosten abzuziehen sind, und als Ergebnis die Einkünfte. Die Gesamtsumme aus der eigens erstellten Tabelle kann der Anleger dann in Zeile 49 (“Einkünfte aus weiteren Veräußerungen“) mit dem Hinweis „vgl. Anlage“ eintragen.

Die üblichen Bankprovisionen und Spesen bei An- und Verkauf gehören übrigens nicht zu den Werbungskosten, sondern mindern den Veräußerungserlös oder erhöhen die Anschaffungskosten. In die entsprechenden Zeilen kann der Anleger also die Gesamtbeträge aus den Wertpapierabrechnungen seiner Bank übernehmen. Die Bankabrechnungen sollte er als Kopie beifügen. Als Werbungskosten kann der Anleger im Normalfall seine jährliche Depotgebühr angeben, sagt Grothues.

Der Fachmann empfiehlt übrigens, in der Tabelle ebenfalls die außerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten erzielten, also nicht steuerpflichtigen Kursgewinne aufzuführen. „Insbesondere bei großen Depotvolumina ist dies aus Gründen der Transparenz dringend geboten,“ meint Grothues. Damit seien Anleger, deren Depots in wenigen Jahren kräftig gewachsen sind, gegen mögliche kritische Nachfragen des Finanzamts abgesichert.

Wie macht man Verluste geltend?

In die Tabelle kann der Anleger nach demselben Schema auch seine Kursverluste eintragen. Wurden sie innerhalb der Spekulationsfrist realisiert, kann er sie mit den Gewinnen verrechnen und damit die Summe seiner steuerpflichtigen Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften verringern.

Übersteigen die Verluste die Gewinne zum Beispiel für das Jahr 2000, kann der Anleger Verluste mit etwaigen steuerpflichtigen Gewinnen aus dem Jahr 1999 verrechnen lassen. Die darauf bereits gezahlte Steuer wird dann zurückerstattet. Mit der „Anlage VA“ kann der Steuerpflichtige diesen „Verlustrücktrag“ frei wählen beziehungsweise begrenzen. Der Rest wird automatisch für das Jahr 2001 vorgetragen. Fallen im Jahr 2001 keine steuerpflichtigen Kursgewinne an, kann er dieses Verlustpolster auf das nächste Jahr vortragen und so weiter. Und das zeitlich unbegrenzt. „Eine äußerst interessante Gesetzeslage“, findet Grothues.

 
 

Text: @la
Bildmaterial: dpa

MisterX:

Verluste aus dem Jahr 2001

 
19.12.01 13:11
müssen entsprechend in der hierfür vorgesehenen Anlage SO im Kalenderjahr 2001 eingetragen werden, damit für diese eine Feststellung erfolgen kann. Ein Verlust wird gesondert festgestellt und dann, wenn vom Steuerpflichtigen gewünscht, auf das Kalenderjahr 2000 zurückgetragen (ggfls. eingeschränkt wegen Freigrenze von 1.000 DM) oder in die Zukunft vorgetragen.

Klar ist es auch, dass der Finanzbeamte bei erstmaliger ´Geltendmachung von Verlusten diese näher begutachten wird.

Gruß MisterX  
das Zentrum d.:

danke J.R. Ewing - sehr aufschlußreich !! o.T.

 
19.12.01 13:12
das Zentrum d.:

Mister X das hat sich wohl mit Ewing überschnitten o.T.

 
19.12.01 14:59
Twinson_99:

Halbeinkünfteverfahren... - Was ist das???

 
19.12.01 15:05
Das letzte Quartal in 2001 hat begonnen. Obwohl die Kursentwicklung an den Aktienbörsen weltweit dieses Jahr
mehr als enttäuschend war, gibt es Möglichkeiten, diese Situation zumindest unter dem steuerlichen Aspekt
positiv zu nutzen.
Es kann sinnvoll sein, deutsche Aktien noch bis zum Jahresende mit Verlust zu verkaufen, sofern Sie zu diesem
Zeitpunkt nicht länger als 1 Jahr im Depot sind. Denn das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht nur für
Dividendeneinkünfte sondern auch für Spekulationsgewinne und -verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
mit deutschen Aktien vom Steuerjahr 2002 an.
Wer also Aktien, die er vor weniger als einem Jahr gekauft hat, noch in diesem Jahr mit Verlust
verkauft, kann dieses Verlustpolster gegen eventuelle Gewinne aus 2001 aufrechnen. Zu bedenken ist
hierbei, dass Gewinne aus ausländischen Aktien jedoch bereits ab diesem Jahr dem Halbeinkünfteverfahren
unterliegen und somit nur noch zur Hälfte steuerpflichtig sind und zur Verrechnung herangezogen werden
können.
Sind die noch in 2001 realisierten Verluste höher als die im gleichen Jahr angefallenen Gewinne,
können diese nicht verrechenbaren Verluste aus der Veräußerung deutscher Aktien weiterhin in voller
Höhe nach 2000 zurück- bzw. in die folgenden Steuerjahre vortragen werden (Verlustrück- und –
vortrag).
Der Verlustvortrag ist für Anleger interessant, die in den folgenden Jahren Spekulationsgewinne erzielen.
Aktionäre können in diesem Fall das Halbeinkünfteverfahren zu ihrem Vorteil anwenden: Spekulationsgewinne,
die bei deutschen Aktien ab 2002 nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden müssen, lassen sich mit noch in
2001 gebildeten Spekulationsverlusten in voller Höhe verrechnen. Auf diese Weise kann die Summe von
Gewinnen und Verlusten aus Spekulationsgeschäften leichter unter die Freigrenze von 1000 DM bzw. ab 2002
unter Euro 512,-- gedrückt werden. Denn Spekulationsgewinne von 999,99 DM je Jahr sind für den Anleger
steuerfrei. Sobald er einen Pfennig mehr erzielt, muss die volle Summe der Einkommensteuer unterworfen
werden.
Halbeinkünfteverfahren für Spekulationsgewinne und -verluste auf
deutsche Aktien ab 2002.

mfg

Twinson
furby:

Da gibts noch eine interessante Nebenwirkung:

 
19.12.01 15:59
Einige Werte, die dieses Jahr schlecht liefen werden aufgrund der Steuerregelung gegen Ende des Jahres noch schlechter laufen, weil viele eben Ihre Verluste in "letzter Minute" noch in 2001 realisieren wollen. M.E. erkennbar ist dies z.B. bei Intershop zur Zeit.

Fazit: Wer also wirklich noch Interesse an solchen Losern des Jahres wie Intershop u.ä. hat, der wird sie bis zum 28.12. im Sonderangebot erhalten. Für den der seine Loser verkaufen möchte dürfte der günstigste Zeitpunkt schon in der Vergangenheit liegen, obwohl dies natürlich steuerlich mit größer werdenden Verlusten auch immer interessanter wird.

Gruß furby
Boersiator:

@JR_Erwing - Verluste, die in 2001 innerhalb ...

 
19.12.01 21:52
Verluste, die in 2001 innerhalb der Spekufrist realisiert wurden, können innerhalb der nächsten 10 Jahre mit Spekugewinnen verrechnet werden.

Hm, soll das heissen, dass wenn ich 2001 als Bispiel 10TDM Verluste mit OS gemacht habe, ich diese Versluste mit meinen (wahrscheinlich gering ausfallenden!) Gewinnen der kommenden 10 Jahre gegenrechnen kann?

Aktuell: Ich habe 2000 Gewinne von 25TDm erwirtschaftet (Neuemissionen a la Web.de & Co sei Dank! ;-)) und 2001 mit OS 9500 Dm Verlust gemacht. Kann ich meine Gewinne aus 2000 mit meinen Verlusten aus 2001 verrechnen?
Lt. meinem Steuerberater soll dies möglich sein, sicher war der sicher aber auf direkte Anfrage auch nicht!

MfG
Boersiator


MisterX:

Hi Boersiator! Das Einkommensteuergesetz

 
19.12.01 23:03
gibt folgende Aussage sinngemäß wieder:
Verluste aus privaten Veräusserungsgeschäften (Aktien, OS, Häuser etc.) können nur mit positiven Einkünften aus privaten Veräusserungsgeschäften verrechnet werden. Ist dies innerhalb eines Jahres nicht möglich, so kann ein verbleiben-
der Verlust analog § 10 d EStG mit Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften des Vorjahres verrechnet werden. Ein dann noch verbleibender Verlust wird in die Zukunft vorgetragen.
Eine Frist von 10 Jahren für den Verlustvortrag gibt es z.Z. nicht im Einkommen-
steuergesetz (aber was nicht ist, kann ja noch kommen). Die einzigste 10 Jahres-frist, die es im § 23 EStG gibt, bezieht sich auf Veräusserungsgeschäften von Grundstücken. Für Aktien und OS beträgt diese Frist aber nur ein Jahr. Was ausserhalb dieser Jahresfrist (zw. Ankauf und Verkauf) liegt fällt dann nicht unter die Einkommensbesteuerung.
Für Deinen Fall bedeutet das, wenn Dein Verlust in Höhe von 9.500 DM mit dem OS im Kalenderjahr 2001 ins leere läuft, kannst Du einen Verlustrücktrag in voller Höhe auf das Kalenderjahr 2000 vornehmen, mit der Folge, dass Deine Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften in 2000 nur noch 15.500 DM (25.000 DM - 9.500 DM) betragen.
Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.

Gruß MisterX
Boersiator:

@MisterX

 
20.12.01 10:23
Hallo,
vielen Dank für Deinen informativen Beitrag!
Das nennt man dann wohl zu meinem Beispiel "Glück im Unglück" oder?! ;-)
das Thema OS ist für mich erstmal durch, da ich mich in diesem Bereich einfach nicht gut genau auskenne, siehe meine älteren OS-Threads.

Für 2002 sehe ich an den europ. Märkten eher schwarz, USA eher gut - also genau umgekehrt, wie es viele Analysten aktuell sehen.
Mal sehen, wer Recht behält - wär ja schön, wenn ich mich irren sollte!

Gruß,
Boersiator
locke1969:

Verluste innerhalb der Spekufrist?

 
22.12.01 12:40
Ich lese immer und überall, daß Verluste, die innerhalb der Spekulationsfrist in 2001 angefallen seien zu 100% mit den Gewinnen in 2002 (oder Folgejahren) verrechnet werden können. Was ist aber mit Verlusten von Aktien die ich schon länger im Depot habe. Zum Beispiel Anfang 2000 gekauft, seit dem 95% Minus. Ordentlicher Verlust, der mir nicht mehr ganz so weh tun würde wenn ich ihn nächstes Jahr mit 500TDM Gewinn verrechnen könnte.

Was ist mit diesen Verlusten? Sind die auch voll anrechenbar?
Herrero:

@ locke 1969

 
22.12.01 13:05
Was meinst Du warum es Spekulationsfrist heißt???
Du darfst die Papiere nur weniger als ein Jahr gehalten haben ,damit Du irgend etwas verrechnen kannst.
Von Anfang 2000 bis jetzt gehalten ist eindeutig länger als ein Jahr.
Somit kannst Du Deinen Verlustvortrag als Lehrgeld abschreiben.

ein eindeutiger

Herrero
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