Möglingen, 2. Juni 2004. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung
der USU Software AG (ISIN
DE0007804700 // WKN
780470) wurde aus dem
Gesellschafterkreis der Vorschlag unterbreitet, die nicht für das
operative Geschäft des Unternehmens benötigte Liquidität an die
Aktionäre auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software
AG haben in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2004 in Ludwigsburg
eine Sonderausschüttung vorzuschlagen. Aus aktienrechtlichen Gründen
ist hierfür ein mehrstufiges Verfahren erforderlich. Die
Sonderausschüttung soll aus der vorhandenen Kapitalrücklage im Rahmen
einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließender
Kapitalherabsetzung erfolgen. Damit verbunden ist eine Zusammenlegung
der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft im
Verhältnis 2:1 von derzeit 17.211.186 auf 8.605.593 Aktien. Die Höhe
der Ausschüttung entspricht vor der Zusammenlegung der Aktien 2,00
Euro je Aktie bzw. nach der Zusammenlegung 4,00 Euro je neuem
Anteilsschein.
Bereits im ersten Quartal 2004 erreichte die USU Software AG die
Rückkehr in die Gewinnzone. Gleichzeitig wurde das Fremdkapital der
Gesellschaft in Form von Rückstellungen und Verbindlichkeiten
nochmals reduziert. Auch nach der geplanten Ausschüttung werden dem
Konzern ausreichend liquide Mittel und Kapitalanlagen für das weitere
interne und akquisitorische Wachstum zur Verfügung stehen. Zudem
erwartet der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr 2004 einen
Jahresüberschuss auf Konzernebene in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. Euro.
Die Sonderausschüttung ist zunächst abhängig von der zustimmenden
Beschlussfassung der Hauptversammlung am 15. Juli 2004. Im Falle der
Zustimmung erfolgt die Auszahlung der Sonderausschüttung aufgrund der
Bestimmungen des Aktiengesetzes frühestens 6 Monate nach
Bekanntmachung der Eintragung des zugehörigen
Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft