USA suchen die Konfrontation
In der Frage der Kompetenzen eines künftigen Internationalen Strafgerichtshof bleiben die USA hart und setzen offenbar auf eine Kampfabstimmung im Weltsicherheitsrat.
Sie legten am Donnerstagabend in New York einen zuvor nur intern diskutierten Kompromissvorschlag offiziell als Resolutionsentwurf des höchsten Uno-Entscheidungsgremiums vor.
Washington kann nun jederzeit eine Abstimmung verlangen. Dazu könnte es nach Einschätzung von Uno-Diplomaten an diesem Freitag kommen. Damit der US-Entwurf durchkommt, müssten mindestens neun der 15 Ratsmitglieder dafür stimmen. In diesem neuen Papier rücken die Amerikaner von ihrer Maximalforderungen nach genereller Immunität für US-Bürger bei Uno-Einsätzen ab.
Allerdings soll der Strafgerichtshof immer noch dazu verpflichtet werden, eventuelle Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Bürger der USA und anderer Länder, die den Gründungsvertrag des Gerichtes nicht ratifiziert haben, für ein Jahr auszusetzen. Zudem soll der Sicherheitsrat die Absicht bekunden, die zwölfmonatige Aussetzung der Strafverfolgung immer wieder um ein Jahr zu verlängern. Die Europäische Union hat dies bisher als Eingriff in einen bestehenden internationalen Vertrag abgelehnt.
In der Frage der Kompetenzen eines künftigen Internationalen Strafgerichtshof bleiben die USA hart und setzen offenbar auf eine Kampfabstimmung im Weltsicherheitsrat.
Sie legten am Donnerstagabend in New York einen zuvor nur intern diskutierten Kompromissvorschlag offiziell als Resolutionsentwurf des höchsten Uno-Entscheidungsgremiums vor.
Washington kann nun jederzeit eine Abstimmung verlangen. Dazu könnte es nach Einschätzung von Uno-Diplomaten an diesem Freitag kommen. Damit der US-Entwurf durchkommt, müssten mindestens neun der 15 Ratsmitglieder dafür stimmen. In diesem neuen Papier rücken die Amerikaner von ihrer Maximalforderungen nach genereller Immunität für US-Bürger bei Uno-Einsätzen ab.
Allerdings soll der Strafgerichtshof immer noch dazu verpflichtet werden, eventuelle Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Bürger der USA und anderer Länder, die den Gründungsvertrag des Gerichtes nicht ratifiziert haben, für ein Jahr auszusetzen. Zudem soll der Sicherheitsrat die Absicht bekunden, die zwölfmonatige Aussetzung der Strafverfolgung immer wieder um ein Jahr zu verlängern. Die Europäische Union hat dies bisher als Eingriff in einen bestehenden internationalen Vertrag abgelehnt.