"Nicht rechtskräftig" wäre zu schön. :)
Es stimmt schon, im Moment klagt der Steuerrechtsprofessor K. Tipke vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Spekulationssteuer, da er einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht. Der Hintergrund ist wie folgt: Zur Zeit werden Steuerpflichtige, die ihre Spekulationsgewinne NICHT angeben, IN DER REGEL von der Finanzverwaltung verschont, da die Finanzverwaltung bei der Angabe von Spekulationsgewinnen aus Wertpapieren auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler vertraut und IN DER VERGANGENHEIT keine Kontrollen durchgeführt hat bzw. aufgrund der Gesetzeslage oftmals keine Kontrollen durchführen konnte. Hier sieht Prof. Tipke den Gleichheitsgrundsatz gegenüber Steuerzahlern verletzt, die immer schön ihre Spekulationsgewinne verteuert haben, da es halt IN DER VERGANGENHEIT prinzipiell egal war, ob man seine Spekulationsgewinne angegeben hat oder nicht, da man ja eh keine Sanktionen zu befürchten hatte.
In der letzten Zeit werden aber von der Regierung Möglichkeiten erörtert, den Steuerpflichtigen, die ihre Spekulationsgewinne nicht angeben, auf die Schliche zu kommen. Es ist auch mittlerweile IN DER LETZTEN ZEIT vorgekommen, daß bei dringendem Tatverdacht Akteneinsicht bei den Banken genommen wurde. Da die Banken verpflichtet sind, die Akten 5 Jahre aufzubewahren und eine Verjährung der Steuerschuld erst nach 10 Jahren erfolgt, wäre ich mit der Aussage "Nicht rechtskräftig" SEHR vorsichtig.
Meine Empfehlung:
Gebt Eure Spekulationsgewinne ordnungsgemäß an. Dann wartet auf den Einkommensteuerbescheid. Wenn Ihr den Bescheid erhaltet, habt Ihr die Möglichkeit innerhalb eines Monats gegen den Bescheid mit Verweis auf das laufende Verfahren des Prof. Tipke Einspruch einzulegen. Der Einspruch muß schriftlich erfolgen: "Gegen meinen Einkommensteuerbescheid vom ... lege ich EINSPRUCH ein. Begründung:" dann einen Verweis auf das Verfahren mit der beim Bundesverfassungsgericht geführten Aktennummer (vielleicht steht die im Focus-Bericht und johnboy kramt die nochmal für Euch vor).
Wenn Ihr nämlich keinen Einspruch einlegt, wird der Steuerbescheid rechtskräftig, und Ihr habt keine Chance mehr, die EVENTUELL verfassungswidrige Spekulationssteuer zurückzuerhalten. Habt Ihr Einspruch eingelegt, so habt ihr, wenn Prof. Tipke das Verfahren gewinnt, Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Spekulationssteuer!!