Und wieder Spekulationssteuer...

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apb1:

Und wieder Spekulationssteuer...

 
08.05.00 16:44
Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand hier Spekulationsgewinne versteuern musste und dies auch getan hat. In welcher Form teilt man so etwas dem Finanzamt dann genau mit? Reicht eine Aufstellung, die man selbst mit einem Programm erstellt hat, oder wollen die eine Erträgnisaufstellung der Bank sehen oder wie läuft das genau?
MisterX:

Re: Und wieder Spekulationssteuer...

 
09.05.00 00:07
Auf der Rückseite der Anlage KSO sind die privaten Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) in die Zeilen 48 bis 51 einzutragen.
Grundsätzlich ist es übersichtlicher, wenn man dem Finanzamt tabellarisch die Anschaffungskosten und die Veräußerungspreise zusammenstellt und dies anhand von Belegen auch dokumentiert. Eine Erträgnisaufstellung der Bank über erzielte Spekulationsgewinne gibt es meines Wissen noch nicht. Das eine Bank eine erstellt kann ich mir auch nur schwerlich vorstellen, da eine vielzahl von Faktoren (Anschaffungsdatum, Bewertung etc.) berücksichtigt werden müssen.
Ich persönlich habe meine Gewinne aus 1999 entsprechend erklärt und versteuert. Wer es nicht macht begeht Steuerhinterziehung.

Gruß MisterX
Fips:

Transaktionskosten

 
09.05.00 09:36
Ist der Spekulationsgewinn eigentlich die Differenz aus dem Gesamtgeschäft d.h. inklusive Transaktionskosten  und wenn neine, kann man die Transaktionskosten irgendwo bei den Werbungskosten absetzen ?
MisterX:

Was meinst Du mit Transaktionskosten?

 
09.05.00 09:46
Wenn damit die Provisionen und Courtagen gemeint sind, so erhöhen sie einmal die Anschaffungskosten bzw. mindern den Verkaufserlös. Wenn andere Aufwendungen damit gemeint sind, sind es Werbungskosten.

Gruß MisterX  
jeykey_I:

Zur INFO FIPS

 
09.05.00 09:48
Spekulationsgewinne ist nur die Differenz zwischen verkauf und ankauf. Solltest Du beim verkauf irgendwelche Kosten tregen müssen, kannst Du diese auch vom versteuerbaren Gewinn abziehen. Ansonsten kannst Du alles was mit dem Erwerb von den Aktien oder sonstigen Wertpapieren, mit denen Du den Gewinn erzielt hast, vom versteuerbaren Gewinn abziehen als sogenannte Werbungskosten.
z.B. Abo vom Handelsblatt oder einer Börsenzeitschrift
oder onlinekosten, wenn Du die Aktien online kaufst, oder Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung (ob Du dort warst oder nicht :-)), Depotgebühren ...alles , was Dir Kosten verursacht hat um die Aktien zu erwerebn oder zu erhalten.
Fips:

Re: Und wieder Spekulationssteuer...

 
09.05.00 09:55
Was ich da meine :
Spekulationsgewinn = Verkaufspreis-Kaufpreis - Provision/Courtage

oder

Spekulationsgewinn = Verkaufspreis-Kaufpreis
Werbungskosten = Provision/Courtage

letztlich also die Frage, wo soll ich die Transaktionskosten einbauen :
schon beim Speku oder erst bei den Werbungskosten ?
Viola:

Re: Und wieder Spekulationssteuer...

 
09.05.00 10:05
Die Werbungskosten, die im DIREKTEN Zusammenhang mit dem Spekulationsgeschäft stehen (hier: die Transaktionskosten), können vom Spekulationsgewinn abgezogen werden. Nur der sich daraus ergebende Betrag muß versteuert werden (natürlich mußt Du den Betrag der Transaktionskosten belegen können). [§ 23 Abs. 3 S. 1 EStG]
Fips:

Merci all together

 
09.05.00 10:07
Ich find's immer wieder toll, wie fix und kompetent das hier läuft.
Vielen Dank und good trades !!
Viola:

Re: Und wieder Spekulationssteuer...

 
09.05.00 10:12
Aus irgendeinem Grunde akzeptiert er das Paragraph-Zeichen nicht :( (oder für alle Verfechter der neuen deutschen Rechtschreibung: Paragraf *würg*)
Johnboy:

Laut Focus Bericht von gestern sind Spekulationssteuern nicht rechts.

 
09.05.00 10:21
t läuft eine Gerichtssache. Bericht im Geldmarkt 2 Seite rechts unten.
Gruß
ein glücklicher johnboy
MisterX:

Vielleicht nochmals zur Verdeutlichung.

 
09.05.00 10:45
Kauf: Kurswert + Provisionen + Courtage = Anschaffungskosten
Verkauf: Kurswert - Provisionen - Courtage = Veräußerungserlös
Spekulationsergebnis: Veräußerungserlös - Anschaffungskosten = Gewinn/Verlust
steuerlich anzusetzender Wert: Gewinn/Verlust - Werbungskosten (s. z.B. jeykey_I).

Zu Johnboy: Ich kenne den Text zwar nicht, der im Focus steht. Es handelt sich vermutlich dabei um die Klage eines Mannes gegen die Ungleichbehandlung bei Spekulationsgewinnen. Die einen die ehrlich sind, müssen es versteuern. Die unehrlichen (Steuerhinterzieher) eben nicht. Hiergegen wird klagt der Mann.
Das Ergebnis wird m.e. sein, daß bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen eine Verschärfung (Abschlagsteuer) entstehen wird. Warten wir es also ab. Die Wahrscheinlichkeit, daß was geändert wird ist jedenfalls sehr groß, wenn man die Steuerausfälle aufgrund von nicht erklärten Spekulationsgewinnen (jetzt: private Veräußerungsgeschäfte) be-
trachtet.
Gruß MisterX
Viola:

Re: Focus Bericht (viel txt)

 
09.05.00 10:49
"Nicht rechtskräftig" wäre zu schön. :)

Es stimmt schon, im Moment klagt der Steuerrechtsprofessor K. Tipke vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Spekulationssteuer, da er einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht. Der Hintergrund ist wie folgt: Zur Zeit werden Steuerpflichtige, die ihre Spekulationsgewinne NICHT angeben, IN DER REGEL von der Finanzverwaltung verschont, da die Finanzverwaltung bei der Angabe von Spekulationsgewinnen aus Wertpapieren auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler vertraut und IN DER VERGANGENHEIT keine Kontrollen durchgeführt hat bzw. aufgrund der Gesetzeslage oftmals keine Kontrollen durchführen konnte. Hier sieht Prof. Tipke den Gleichheitsgrundsatz gegenüber Steuerzahlern verletzt, die immer schön ihre Spekulationsgewinne verteuert haben, da es halt IN DER VERGANGENHEIT prinzipiell egal war, ob man seine Spekulationsgewinne angegeben hat oder nicht, da man ja eh keine Sanktionen zu befürchten hatte.

In der letzten Zeit werden aber von der Regierung Möglichkeiten erörtert, den Steuerpflichtigen, die ihre Spekulationsgewinne nicht angeben, auf die Schliche zu kommen. Es ist auch mittlerweile IN DER LETZTEN ZEIT vorgekommen, daß bei dringendem Tatverdacht Akteneinsicht bei den Banken genommen wurde. Da die Banken verpflichtet sind, die Akten 5 Jahre aufzubewahren und eine Verjährung der Steuerschuld erst nach 10 Jahren erfolgt, wäre ich mit der Aussage "Nicht rechtskräftig" SEHR vorsichtig.

Meine Empfehlung:

Gebt Eure Spekulationsgewinne ordnungsgemäß an. Dann wartet auf den Einkommensteuerbescheid. Wenn Ihr den Bescheid erhaltet, habt Ihr die Möglichkeit innerhalb eines Monats gegen den Bescheid mit Verweis auf das laufende Verfahren des Prof. Tipke Einspruch einzulegen. Der Einspruch muß schriftlich erfolgen: "Gegen meinen Einkommensteuerbescheid vom ... lege ich EINSPRUCH ein. Begründung:" dann einen Verweis auf das Verfahren mit der beim Bundesverfassungsgericht geführten Aktennummer (vielleicht steht die im Focus-Bericht und johnboy kramt die nochmal für Euch vor).

Wenn Ihr nämlich keinen Einspruch einlegt, wird der Steuerbescheid rechtskräftig, und Ihr habt keine Chance mehr, die EVENTUELL verfassungswidrige Spekulationssteuer zurückzuerhalten. Habt Ihr Einspruch eingelegt, so habt ihr, wenn Prof. Tipke das Verfahren gewinnt, Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Spekulationssteuer!!
Viola:

zu MisterX

 
09.05.00 11:04
Das Ergebnis vor dem Bundesverfassungsgericht kann nur sein: verfassungsgemäß oder verfassungswidrig. "Dazwischen" gibt es in der Regel nicht :) Es ist nicht Aufgabe des BundesVERFASSUNGSgerichts über eine alternative Besteuerungsmethode zu entscheiden, es kann nur für oder gegen die derzeitige Form der Spekulationssteuer entscheiden. Verstößt die Spekulationssteuer gegen das Grundgesetz, so kann nur die Regierung eine neue Besteuerungsform erstellen, und das kann erfahrungsgemäß dauern (Beispiel: Das Vermögensteuergesetz, das ja immer noch nicht abgeschafft worden ist, sondern lediglich aufgrund der Verfassungswidrigkeit nicht angewendet werden darf).
Johnboy:

Aktennummer:AZIXR62/99 o.T.

 
09.05.00 11:05
stetig:

! es gibt auch spek-verluste!

 
09.05.00 11:18
vergesst nicht, das es auch spekverluste gibt, die man absetzen kann.
spekverluste müssen nicht unbedingt etwas mit aktien zu tun haben.
meine steuerberaterin (im übrigen ist sie sehr hübsch) hat mir eine liste erstellt mit untypischen spekobjekten:
voraussetzung binnen einem jahr muß verkauft werden
marken und kinderkleidung
gartenmöbel
motorrad

bei meiner letzten erklärung hat das gut funktioniert
MisterX:

An Viola! Sinn und Zweck meiner Aussage war nicht gewesen wie das.

 
09.05.00 12:24
fassungsgericht entscheiden wird, sondern was darauf folgen wird. Die Folge des Urteils wird jedenfalls eine Verschärfung mit sich bringen und zwar durch den Gesetzgeber.
Besser? :-)
Gruß MisterX
Viola:

Re: An Viola

 
09.05.00 12:46
Ich wollte Dich mit dem Posting eigentlich nicht verbessern, sondern das ganze nur noch etwas weiter ausholen :-)

Letztendlich wollte ich eigentlich damit nur ausdrücken, daß, wenn Prof. Tipke das Verfahren gewinnt (woran ich persönlich nicht glaube), eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, daß wir 2 oder 3 Jahre ganz von einer Spekulationssteuer (wie auch immer sie dann aussehen mag) verschont bleiben :-)
apb1:

Re: Und wieder Spekulationssteuer...

 
09.05.00 14:01
Das von stetig finde ich ja lustig: Was ist denn, wenn ich mir jedes Jahr ein neues Auto kaufe und den Verlust als Spekulationsverlust deklariere?
Wieso sollte ein Motorrad ein Speku-objekt sein? Was überhaupt die Definition eines solchen?  
stetig:

spekverlust an apb

 
09.05.00 14:32
Laut meiner kleinen Beraterin, könntest du auch mit entsp. autos spekverluste machen.
besonders geeignet sind hier natürlich sportwagen und cabrios, da man hier leichter argumentieren kann, sie nur zum spekulieren gekauft zu haben.
Aber vorsicht: die begründung sollte von einem fachmann (z.b. meiner kleinen beraterin) kommen, da die grenze zwischen spekulation, liebhaberei, und täglichen aufwendungen mehr oder minder fliessend ist  
Viola:

Spekulationsverluste

 
09.05.00 15:17
Par. 23 EStG spricht seit dem 01.01.1999 von "Privaten Veräußerungsgeschäften" anstelle von bisher "Spekulationsgeschäften". "Private Veräußerungsgeschäfte" sind u.a. (Abs. 2): "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt". Tendenziell ist es oft so, daß, wenn der Gesetzgeber "andere Wirtschaftsgüter" sagt, in der Regel die Wirtschaftsgüter gemeint sind, die nicht explizit im Gesetz genannt werden, sprich auch so etwas wie Klamotten, Gartenmöbel etc. Deshalb sehe ich seit dem 01.01.1999 nicht mehr die Notwendigkeit, dazu eine Begründung einzureichen.

Spekulationsverluste dürfen nur dann angesetzt werden, wenn sie dazu dienen, Spekulationsgewinne auszugleichen. Übersteigen die Spekulationsverluste die -gewinne, so darf dieser Verlust nicht das zu versteuernde Einkommen mindern, sprich der Verlust darf nicht angesetzt werden! Allerdings dürfen übersteigende Spekulationsverluste seit dem 01.01.1999 dann angesetzt werden, wenn ihr im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen Spekulationsgewinne erzielt habt/werdet.

Beispiel:
Spekulationsgewinn in 99: 10000
Spekulationsverlust in 99: 0
-> Ansatz in 99: 10000

Spekulationsgewinn in 00: 10000
Spekulationsverlust in 00: 30000
-> Ansatz in 00: -10000 (der Spekulationsverlust darf zunächst nur in Höhe von 10000 den Gewinn aus 00 mindern, aber da ihr Gewinn in Höhe von 10000 in 99 hattet, dürfen darüberhinaus weitere 10000 abgezogen werden)

Spekulationsgewinn in 01: 20000
Spekulationsverlust in 01: 0
-> Ansatz in 01: 10000 (aus dem Jahr 00 sind noch 10000 nicht verrechneter Verlust übrig, dieser wird hier verrechnet)

So, nu ist auch gut für heute.

Bis bald :)
MisterX:

An Viola: Nicht schlecht Herr Specht oder Frau Specht?

 
09.05.00 17:34
Der Aussage ist nicht mehr viel hinzuzufügen, nur zur Verdeutlichung, daß der Gewinn aus 1999 in 1999 durch den Rücktrag aus 2000 auf 0 gebracht wird.

Viola, daß soll keine Verbesserung sein. Es ist immer interessant andere fachliche Ausführungen zu hören. Deine Hoffnung, daß die Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte für 2 oder 3 Jahre ausfällt teile ich nicht. Das wäre zu schön. Na ja, der Steuerausfall wäre zwar nicht so groß, da die meisten Gewinn eh nicht erklärt werden, aber Hans Eichel (gefällt mir übrigens zwischenzeitlich immer besser als Finanzminister) ist nicht umsonst sparsam und verschenken wird der mit Sicherheit nichts.

Schönen Abend noch.

MisterX
brokerageprofi:

Das habe ich nun von meiner Steuerehrlichkeit

 
09.05.00 17:54
Mittlerweile zahle ich mehr als 1% des Steueraufkommens aus privaten Veräußerungsgeschäften (Stand allerdings von 1997 oder 1998). Gibt es nicht mehr als 100 Personen in Deutschland wie mich, oder sind es alle Steuerhinterzieher?

Habe zwar Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt, allerdings hat sich das Finanzamt nicht auf die Aussetzung der Vollziehung eingelassen.

Erwarte mit Spannung das Urteil des Bundesfinanzgerichtes, obwohl ich nicht glaube, daß sich etwas ändern wird.

Fazit: Die Ehrlichen sind die Dummen


Gruß Brokerageprofi
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