Milchmädchen läßt grüßen - Experte bezeichnet Stolpes Appell als Aufruf zur Untreue
Von Michael Kröger
Manfred Stolpe (SPD) stößt mit seiner Forderung an Banken und Sparkassen nach einem Schuldenerlass für hochwassergeschädigte Unternehmen zunehmend auf Kritik. Für Experten kommt der Appell sogar einem Aufruf zur Untreue gleich. Mainz/Berlin/Hamburg - Nach Überzeugung von Uwe H. Schneider, Direktor des Instituts für Bankrecht an der Universität Mainz, stellt der Aufruf eine Zumutung für die angesprochenen Banken dar. "Banken verwalten schließlich nicht ihr eigenes Geld, sondern das ihrer Anleger und nicht zuletzt auch das der Sparer", sagte Schneider gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Politiker, die einen solchen Schuldenerlass forderten, seien sich über die rechtlichen Konsequenzen nicht im Klaren: "Die Diskussion kommt mir so vor, als redeten Vegetarier über die Weihnachtsgans".
Es sei unter Rechtsgelehrten unstreitig, dass Kreditinstitute nicht einfach nach Gusto auf Ansprüche verzichten könnten: "Der Appell der Politiker kommt also einer Aufforderung zur Verletzung von Rechtspflichten und zur Untreue gleich".
Stolpe hatte am Mittwochmorgen im ZDF-"Morgenmagazin" seinen Appell an die Banken und Sparkassen nach einem Schuldenerlass für hochwassergeschädigte Unternehmen erneuert. Wer Interesse habe, dass die Region nicht untergehe, sollte vernünftige Formen des Mitwirkens zum Überleben der Unternehmen finden, erklärte der frühere brandenburgische Ministerpräsident und derzeitig SPD-Ost-Experte. Banken müssten im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Unternehmen am Leben bleiben.
Nach Auffassung von Schneider würden die Banken und Sparkassen mit einem Schuldenerlass jedoch nicht nur gegen Gesetze verstoßen, sie würden ihren Schuldnern zusätzlich einen Bärendienst erweisen, denn die Begünstigten würden damit ihren Ruf als gute Schuldner einbüßen.
Natürlich sei es Bank- oder Sparkassen-Vorständen möglich, Geschenke oder Spenden zu verteilen. Die Institute dürften sich auf diese Weise sozusagen als "Good Corporate Citizen" in der Gesellschaft einen guten Namen machen. Solche Geldgeschenke dürften allerdings einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten.
Auch Stolpes Vorschlag, in der jetzigen Situation Kriterien für die Vergabe von Krediten nicht so streng auszulegen, sei unter rechtlichen Gesichtspunkten sehr problematisch. "Nach § 18 Kreditwesengesetz sind Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden sorgfältig zu überprüfen. Sollen sie jetzt gegen das Gesetz verstoßen?", fragt Schneider. In der jüngsten Vergangenheit habe es eine ganze Reihe von Fällen gegeben, in denen Vorstände von Kreditinstituten verurteilt worden seien, weil sie gegen diese Vorschrift verstoßen hätten.
Die Volks- und Raiffeisenbanken lehnten eine Beteiligung am Schuldenerlass ab. Allerdings seien die Unternehmen bereit, Kredite für Produktionsmittel, die von der Flut zerstört worden seien, sofort auszusetzen, sagte Jochen Lehnhoff, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, am Dienstag im Deutschlandradio Berlin. Der geschädigte Unternehmer müsste in diesem Fall keine Zinsen und Tilgungsraten mehr zahlen. Im Anschluss müsse aber der Staat zügig die Schulden übernehmen.