EU-Gericht hebt Kommissionsbeschluss zu WestLB-Beihilfen auf
Luxemburg (dpa) - Das Beihilfe-Verfahren um die Millionen- Rückzahlungen der WestLB muss neu aufgerollt werden. Die EU- Kommission müsse die bisher geforderte Rückzahlungssumme von 808 Millionen Euro neu berechnen, entschied das EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Düsseldorfer WestLB in den 90er Jahren eine rechtswidrige Beihilfe erhalten hat.
Luxemburg (dpa) - Das Beihilfe-Verfahren um die Millionen- Rückzahlungen der WestLB muss neu aufgerollt werden. Die EU- Kommission müsse die bisher geforderte Rückzahlungssumme von 808 Millionen Euro neu berechnen, entschied das EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Düsseldorfer WestLB in den 90er Jahren eine rechtswidrige Beihilfe erhalten hat.