Nur Spekulationen:
Ein paar Fakten passen für mich nicht zusammen, mögen sie einzeln für sich genommen doch zumindest teilweise zutreffend sein.
1. Der Antrag auf Erteilung der ABE wurde gestellt.
2. Das KBA rechnet die 14 Tage anders, erst, wenn es alle Unterlagen hat.
3. Eine Prüfnummer wurde erteilt.
Nun, eine Genehmigungsbehörde trifft Entscheidungen immer und ausschließlich auf Grund der eingereichten Unterlagen zum jeweiligen Antrag. Auf keinen Fall sucht sich die Genehmigungsbehörde die Unterlagen selber zusammen.
So könnte es sein, dass der Antrag, wie kommuniziert, Ende Juli gestellt wurde.
Weiter könnte es sein, dass der Antrag unvollständig oder fehlerhaft war, weswegen dem Antragsteller aufgegeben wurde, nachzubessern und die fehlenden bzw. erbetenen Unterlagen zu dem und dem Aktenzeichen (Prüfziffer!) nachzureichen.
Dann wäre die Aussage, der Antrag wurde gestellt, zutreffend, aber nicht vollständig und nicht korrekt, weil der Zusatz fehlt, dass der Antrag noch nachgebessert werden muss.
Das würde zum Einen erklären, warum die ominösen 14 Tage verstrichen sind - die Behörde rechnet nicht anders, wie es behauptet wurde, der Behörde liegt einfach noch kein entscheidungsreifer Antrag vor!
Und das würde auch den Hinweis auf der Startseite des KBA (kba.de) erklären, dass die zeitnahe Beantragung weiterer ABEs bereits angekündigt wurden (also noch nicht zur Entscheidung vorliegen).
Stellt sich mir nur die Frage: habe ich recht, und wenn ja, hat man wirklich beim Antrag etwas übersehen oder den absichtlich so eingereicht und in Kauf genommen, dass etwas fehlt, Hauptsache, man kann etwas von einer Prüfnummer (Aktenzeichen) schwadronieren?
Aber, alles nur Spekulation...