In der selben Einladung vom Jahresende 2020 steht übrigen auch etwas über den Aktienkurs, der damals bei 4,5 EUR pendelte:
"Der aktuelle Börsenkurs der Aktien spiegelt den derzeitigen, d. h.
unter Abzug des mit Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Dezember 2020 bekannt
gemachten Finanzierungspakets bestehenden, inneren Wert
der Gesellschaft nicht zutreffend wider, da er bereits den Erhalt
weiterer Finanzmittel, insbesondere auch durch den WSF, berücksichtigt.
Der Börsenkurs enthält somit bereits einen Aufschlag auf
den inneren Wert der Gesellschaft im Vergleich zu der Situation
ohne ein vergleichbares Finanzierungspaket. Denn aufgrund der
COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Reisebeschränkungen
sowie durch wieder ansteigende Infektionszahlen und
das damit verbundene kurzfristigere Buchungsverhalten einiger
Kunden musste die Gesellschaft einen wesentlichen Teil ihres operativen
Geschäfts (etwa Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbetrieb)
wieder weitgehend aussetzen. Situationsbedingt entsteht
der Gesellschaft dadurch ein Finanzierungsbedarf, den die Gesellschaft
nicht mehr durch Eigenmittel decken kann.
Eine Alternative zu den Stabilisierungsmaßnahmen des WSF als einem
wesentlichen Bestandteil des zur weiteren Finanzierung des
Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erforderlichen Finanzierungspakets
gibt es nach Einschätzung des Vorstands nicht.
Im Rahmen der Verhandlungen des Finanzierungspakets mit dem
WSF hat die Gesellschaft Alternativmodelle mit einem höheren
Ausgabebetrag und einer geringeren Aktienbeteiligung vorgeschlagen.
Diese Alternativen ließen sich in den Verhandlungen jedoch
nicht durchsetzen. Die Alternative zur Einräumung eines Umtauschrechts
zum geringsten Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00
je Aktie wäre daher das Scheitern des Finanzierungspakets insgesamt
und in der Folge die Bestandsgefährdung der Gesellschaft
gewesen, also ein möglicher Totalverlust für die Aktionäre.
Vor diesem Hintergrund schätzt der Vorstand der Gesellschaft den
Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Aktie insgesamt im Gesellschaftsinteresse
als angemessen ein. Hierbei hat der Vorstand zudem
berücksichtigt, dass den Aktionären durch die unter Tagesordnungspunkt
2 zu beschließende Kapitalerhöhung die Möglichkeit
eingeräumt wird, neue Aktien der Gesellschaft zu einem ähnlichen
Bezugspreis zu beziehen."