Zudem ist auch nicht ganz auszuschließen, dass die Nomineebanken möglicherweise „hinter unserem Rücken“ die uns gehörenden Aktien für dubiose Geschäfte nutzen, indem sie sie möglicherweise „verleihen“ oder aber zur Absicherung dubioser Geschäfte wie etwa für die ungesponsorte Emittierung von ADRs in der Vergangenheit nutzen. Bislang war es mir nicht möglich, Transparenz in dieses merkwürdige Geschäftsgebaren zu bringen. Manchem Investor mag diese Praxis sogar entgegen kommen, da ihr dadurch gewährleistetes Nichterscheinen in der Öffentlichkeit für sie fiskalisch von Nutzen sein kann.
Für mich indes spielt das keine Rolle, da ich ohnehin in einem Steuerparadies ansässig bin. Im Gegenteil: Es bringt mir möglicherweise eher Nachteile, da ich davon ausgehen muss, dass BCL sich möglicherweise kooperativer zeigen würde, wenn ich "schwarz auf weiß" in der Major Shareholder Liste erschiene. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil wäre, nicht mehr zu versteckten Unterstellungen und Mutmaßungen Dritter Stellung nehmen zu müssen. Sie können übrigens im Mitgliederbereich der ESBC ( www.bougainville-copper.eu ) einsehen, wie viele Aktien von den jeweiligen ESBC Mitgliedern gehalten werden. Daraus können Sie dann auch ableiten, dass mehrere ESBC Mitglieder eigentlich in der Major Shareholder Liste erscheinen müssten, wenn die australischen Institutionen korrekter arbeiteten und für mehr Transparenz sorgten.
BOCandorra - Axel G. Sturm
