DGAP-News: Tipp24 AG
12:14 19.12.07
Rechtssache
Tipp24 AG geht von Fortsetzung ihres Internet-Geschäftes aus
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Glücksspielstaatsvertrag rechtlich nicht haltbar
Am 19. Dezember 2007 wurde bekannt, dass offenbar alle Länderparlamente dem
Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt haben. Dennoch sieht die Hamburger
Tipp24 AG ihre geschäftliche Existenz nicht als gefährdet an: Das
Unternehmen, Marktführer im Bereich der Vermittlung von staatlichen
Lotterien im Internet, hält den Glückspielstaatsvertrag nach wie vor für
eindeutig rechtswidrig und wird seine Rechte notfalls einklagen.
Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Vermittlung von Lotterien im Internet
unter Einhaltung von Restriktionen befristet auf ein Jahr erlaubt ist. Ab
2009 soll das Online-Geschäft mit dem zweifelhaften Argument einer hohen
Suchtgefahr unter anderem bei Lotto und Klassenlotterien verboten werden.
Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern wie z.B. Prof. Dr. Bodo
Pieroth oder Prof. Dr. Hermes bescheinigen dem Glücksspielstaatsvertrag,
dass er gegen die deutsche Verfassung und europäisches Recht verstößt. Auch
die EU und das Bundeskartellamt haben sich in diesem Sinne eindeutig
positioniert.
Jens Schumann, Vorstand und Gründer der Tipp24 AG: 'Das staatliche Vorgehen
in diesem Fall ist ein neuerliches Beispiel dafür, wie die Politik unter
dem Deckmantel der Ordnungspolitik einseitig in die Marktwirtschaft
eingreift. Erfolgreiche Unternehmen im staatlichen Lotterieumfeld sollen
mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung vor Spielsucht ausgeschaltet
werden. Wie ernst es dem Staat tatsächlich damit ist, kann man jeden Tag in
Annahmestellen, Casinos und Spielhallen sehen, die weiterhin ungehemmt
werben.'
Zum Mega-Jackpot in diesem Monat hat die Tipp24 AG wie auch die
Annahmestellen einen sehr großen Ansturm auf ihr Lotto-Angebot erlebt, die
Webseite www.tipp24.de verzeichnete zeitweise bis zu 30 mal mehr Kunden als
zu einstelligen Jackpots. Schumann: 'Dies zeigt einmal mehr die
Attraktivität des Mediums Internet für den Bereich Lotto. Ein Verbot ist
nicht zeitgemäß und bevormundet die Verbraucher.'
Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben.
Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien
(www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und
MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien.
Tipp24 AG
Andrea Fratini