Sehr geehrte Frau xxxxx
für Ihren Hinweis danke ich Ihnen. Ich werde ihn bei meinen
Untersuchungen berücksichtigen.
Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb darf ich Sie
nicht über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Hierfür bitte
ich um Verständnis.
Zu den Marktmanipulationen zählen:
unrichtige oder irreführende Angaben über bewertungserhebliche
Umstände;
das rechtswidrige Verschweigen bewertungserheblicher
Umstände
Geschäfte und Aufträge, die
· geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage
oder den Börsenpreis zu geben oder die
· ein künstliches Preisniveau herbeiführen sowie
sonstige Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den
Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken.
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
sein. Das hängt davon ab, ob die Manipulationshandlung den Börsenpreis
tatsächlich beeinflusst hat. Die Ordnungswidrigkeit verfolge ich
selbst. Bei Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang an die
Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren führt und ggf.
Anklage erhebt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafin.de.
Ferner teile ich Ihnen mit, dass Ihr Schreiben unter Beachtung des
Datenschutzes elektronisch erfasst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eschweiler
für Ihren Hinweis danke ich Ihnen. Ich werde ihn bei meinen
Untersuchungen berücksichtigen.
Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb darf ich Sie
nicht über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichten. Hierfür bitte
ich um Verständnis.
Zu den Marktmanipulationen zählen:
unrichtige oder irreführende Angaben über bewertungserhebliche
Umstände;
das rechtswidrige Verschweigen bewertungserheblicher
Umstände
Geschäfte und Aufträge, die
· geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage
oder den Börsenpreis zu geben oder die
· ein künstliches Preisniveau herbeiführen sowie
sonstige Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den
Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken.
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
sein. Das hängt davon ab, ob die Manipulationshandlung den Börsenpreis
tatsächlich beeinflusst hat. Die Ordnungswidrigkeit verfolge ich
selbst. Bei Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang an die
Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren führt und ggf.
Anklage erhebt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafin.de.
Ferner teile ich Ihnen mit, dass Ihr Schreiben unter Beachtung des
Datenschutzes elektronisch erfasst wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eschweiler