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Thompson Creek Metals


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Thompson Creek .
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Marco298:

Steuern zahlen

 
06.10.06 11:00
Bin zwar kein Steuerberater, aber soweit ich weiss läuft das so: Wer Wertpapiere innerhalb eines Jahres kauft und wieder verkauft muss die Gewinne in seiner Steuererklärung unter der Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" angeben. Davon absetzten kann man in jedem Fall Verluste (aber nur, wenn sie ebenfalls bei einer Halterdauer kleiner 1 Jahr eingefahren wurden). Bei Depot- und Kaufgebühren bin ich mir nicht ganz sicher, aber die sollte man auch absetzen können.
Die dann verbleibenden Einkünfte werden zu Deinen restlichen Einkünften (i.d.R. aus nicht selbständiger Arbeit, vielleicht auch noch Mieteinnahmen, etc.) addiert und dann mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Das mit dem Gewerbe anmelden dürfte nicht viel bringen. Da müsstest Du ertmal Einnahmen aus selbständiger Arbeit haben, um etwas (wie Arbeitszimmer oder so) absetzen zu können.
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CaptainAmeri.:

@Marco

 
06.10.06 11:04
Bei der Berechnung des Spekulationsgewinns zaehlt der Nettogewinn, d.h. abzueglich Transaktionskosten. Depotgebuehren werden m.W. nicht beruecksichtigt.
Antworten
klaus3132:

@marco

 
06.10.06 11:08
genauso wollte ich es auch machen mit der steuererklärung.sollte auch alles richtig sein was du dazu gesagt hast,ist zumindes auch mein wissensstand ;-)
naja...das mit dem gewerbe anmelden od. eine firma vlt. sogar gmbh od. ähnliches gründen bin ich mir nicht so sicher.....es muß doch einen weg geben *gg*

du sagtest "Das mit dem Gewerbe anmelden dürfte nicht viel bringen. Da müsstest Du ertmal Einnahmen aus selbständiger Arbeit haben, um etwas (wie Arbeitszimmer oder so) absetzen zu können".
hmmm....absetzen kann ich nur wenn ich einnahmen hatte,schon klar,aber in diesem fall sind die einnahmen meine kursgewinne *gg*
vlt. sollte ich mal nen neun thread aufmachen *gg*

mfg
me
Antworten
Marco298:

Mmmmh...

 
06.10.06 11:09
...hatte ich andersrum im Kopf, aber danke für die Info. Mein letztes Steuerrecht-Seminar ist halt auch schon wieder 8 Jahre her. Und der Kalk rieselt auch schon ganz deutlich... ;o)
Antworten
figedi:

@caddy

 
06.10.06 11:10
Bin nicht ganz auf dem laufenden. Sollte gestern nicht die Plazierung der neuen Aktien stattfinden? Oder habe ich was falsch verstanden?

Greets figedi
Antworten
102030Fips:

@ Captain

 
06.10.06 11:11
Depotgebühren kannste auch abziehen.......
Antworten
CaptainAmeri.:

@Marco

 
06.10.06 11:11
Ich habe doch Deine Angaben im Punkt Transaktionskosten bestaetigt. Ist das ein Missverstaendnis hier? Also als Formel: Speku-Gewinn (Nettogewinn) = Kursgewinn - Transaktionskosten. Stimmst Du zu?  
Antworten
CaptainAmeri.:

@Fips

 
06.10.06 11:12
OK, danke. Ich zahl aber eh keine (bei der Citibank).
Antworten
Marco298:

@Klaus

 
06.10.06 11:13
Dummerweise sind halt Kursgewinne "Sonstige Einnahmen" und nicht "Einnahmen aus selbständiger Arbeit". Und eine Verrechnung zwischen den verschiedenen Einnahmearten ist meines Wissens nicht erlaubt.
Wenn Deine selbständige Arbeit allerdings die Erzielung von Kursgewinnen ist, Dein Beruf also selbständiger Daytrader oder so was wäre, dann könnte es anders aussehen. Aber erstens kenn ich mich da nicht mehr aus und zweitens hab ich meine Zweifel, dass Du ein Finanzamt findest, dass Dir sowas anerkennt ;o)
Antworten
102030Fips:

@ All

2
06.10.06 11:16
Spekulationssteuer

Die Lage an der Börse bietet fast immer Hoffnung, mit Aktienspekulationen satte Gewinne einzufahren. Anleger, die sich verzockt haben, können ihre Verluste aber wenigstens eingeschränkt in der Steuererklärung geltend machen.

Anleger, die Aktien innerhalb eines Jahres kaufen und wieder verkaufen, müssen den Gewinn versteuern, wenn er die Freigrenze von 512 Euro bei Singles bzw. 1024 Euro bei Ehegatten, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, überschreitet.

Das Einkommensteuergesetz spricht in diesem Zusammenhang nicht mehr von Spekulation, sondern von privaten Veräußerungsgeschäften.

Der Grund: Die Steuerpflicht hängt nicht von einer Spekulationsabsicht ab. Voraussetzung der Besteuerung ist die Anschaffung und der Verkauf von Wertpapieren und Grundstücken innerhalb bestimmter Fristen. Dahinter steht der Grundgedanke, dass kurzfristige Werterhöhungen wirtschaftlich eher zur Einnahmeerzielung genutzt werden, als zum langfristigen Vermögenszuwachs. Bei Grundstücken beträgt die Spekulationsfrist übrigens zehn Jahre.

Anschaffungsvorgang ist der Kauf von Aktien gegen Bezahlung. Der unentgeltliche Erwerb (etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Vermächtnis) setzt keine neue Spekulationsfrist in Gang. Vielmehr muss für die Berechnung der Frist vom Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs des Rechtsvorgängers ausgegangen werden.

Wie bei den Kapitaleinkünften ist auch bei den Gewinnen aus Aktienverkäufen das Halbeinkünfteverfahren zu beachten.

Demnach sind Spekulationsgewinne nur zur Hälfte zu versteuern. Werbungskosten wie Depotgebühren oder Kosten für Fahrten zur Hauptversammlung, können auch nur hälftig angesetzt werden. Die halbierte Spekulationssteuer gilt nur für in- und ausländische Aktien. Keine Anwendung findet das Halbeinkünfteverfahren bei Aktienfonds, Optionsscheinen und Zertifikaten.

So berechnet das Finanzamt die Aktienerträge

Vom Kurswert des Papiers beim Verkauf zieht es zunächst den Kaufkurs sowie die Bankspesen beim An- und Verkauf ab. Das ergibt den Verkaufsgewinn. Hiervon werden noch die Werbungskosten abgezogen. Die Zwischensumme wird wegen des Halbeinkünfteverfahrens halbiert und ergibt den Spekulationsgewinn oder -verlust. Ein etwaiger Verlust ist zunächst vom Gewinn sämtlicher Spekulationsgeschäfte des gleichen Jahres abzuziehen.

Ergibt sich ein Gesamtverlust für das Jahr 2004 , darf dieser nicht mit anderen im Jahr 2004 erzielten Einkünften verrechnet werden. Der Verlust mindert aber ggf. im Jahr 2003 erzielte Spekulationsgewinne (= einjähriger Verlustrücktrag). Verbleibende Verluste sind dann ggf. den in den Folgejahren erzielten Veräußerungsgewinnen gegenzurechnen (= unbegrenzter Verlustvortrag).

Tipp: Hat sich eine Aktie im Depot als Fehlkauf herausgestellt, kann es sinnvoll sein, diese noch kurz vor Ende der Spekulationsfrist abzustoßen. Mit dem Verlust lassen sich Gewinne aus Aktienverkäufen desselben Jahres mindern.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind auf der Rückseite der Anlage SO zur amtlichen Steuererklärung einzutragen. Wer Aktienverluste geltend macht, sollte stets An- und Verkaufsbelege beifügen. Denn wenn Anleger zum ersten Mal ein Minus aus Börsengeschäften anmelden, vermuten Finanzbeamte, dass Gewinne aus früheren Jahren nicht ordnungsgemäß erklärt worden sind. Das kann unbequeme Rückfragen zur Folge haben. Bei steuerehrlichen Anlegern dürfte ein Hinweis auf die erstmalige Aktivität an der Börse jedoch ausreichen, um Bedenken des Finanzamts zu zerstreuen.


Stand: 09.01.2006  
Antworten
Marco298:

@CaptainAmerika

 
06.10.06 11:17
Hilfe, die Postings überschlagen sich gerade. Deswegen kam meines zu spät. Also meiner Meinung nach kann man sowohl Transaktionskosten und Depotgebühren abziehen. Somit also: Speku-Gewinn (Nettogewinn) = Kursgewinn - Transaktionskosten - Depotgebühren. Aber eine 100%ig gesicherte Erkenntnis ist das nicht. Wie gesagt. Is schon lange her, dass ich das gelernt habe...
Antworten
Marco298:

@Fips

 
06.10.06 11:22
Danke für den ausführlichen Text. Endlich mal eine Quelle, die schreibt, so dass man es auch versteht. Und das mit dem Halbeinkünfteverfahren hatte ich nurnoch bei Dividenden im Kopf. Das es auch auf Kursgewinne anzuwenden ist, muss wohl irgendwie durch's Sieb gefallen sein.
Ich würd Dir dafür ja ein Sternchen geben, aber oben steht bei mir ich hab heute noch 0 Bewertungen frei. Gestern waren es noch 16. Versteh das wer will...
Antworten
102030Fips:

Dafür bekommst Du jetzt eins :-) o. T.

 
06.10.06 11:28
Antworten
Marco298:

Sehr liebenswürdig von Dir :o) o.T.

 
06.10.06 11:34
Antworten
Ijaja:

@fips

 
06.10.06 11:44
du hast gerade eins von mir bekommen.
Erstens weil es verdient war und zweitens, weil ich selber seit kurzem erst das machen darf und ich es gerade zum ersten Mal getestet habe! Du hattest also Glueck! :-)
Antworten
klaus3132:

ui...

 
06.10.06 11:44
THX @all für eure antworten *freu*
aber ich hab da mal nen thread aufgemacht....denke mal das wir hier zu dem thema schreiben sollten.....sonst übersehen wir noch wichtige infos zu unserer PERLE ;-(

http://www.ariva.de/board/271173/...kurl=watchlist/watchlist.m&a=&933

falls der link net funzt.....Thrad "An Hot-Stock Käufer und"....unter der rubrik börse ;-)

mfg
me
Antworten
caddy1967:

ui da wills einer wissen,

 
06.10.06 11:52
30 000 im bid in frankfurt
Antworten
Route 66:

Kann mir jemand helfen

 
06.10.06 12:02
War einige Tage nicht da,und finde im Forum den Link
mit den " Hot-Stocks " nicht mehr, wie geht das
Außerdem, kennt einer die Aktie World Gaminig WKN 676315
und hat jemand Info dazu
mfg
Antworten
Ohio:

hot stock

 
06.10.06 12:22
na bist du doch drin
oben in der leiste

wer lesen kann hat mehr vom leben  
Antworten
Route 66:

Ohio

 
06.10.06 12:29
Nein, vor ca 2 Wochen war es noch unterteilt,
wenn ich Forum angeklickt habe, mußte ich zusätzlich Hot-Stock
anklicken, außerdem , lesen kann ich

mfg
Antworten
Saeckchen36:

rt Frankfurt 4,08 EUR +1,49% 13:59 06.10.06

 
06.10.06 14:07
nun hat das grosse warten auf übersee alle ergriffen.

stille


was wird sich den heute noch tun?
Antworten
guni82:

rt Canada

 
06.10.06 14:14
Bid / Ask (Size)
5.98 (11) / 5.98 (50)
Antworten
Saeckchen36:

@guni82

 
06.10.06 14:17
ist der stand noch von gestern abend.


gibt noch keine vorbörslichen kurse.

erst ab deutsche zeit um 14:30 uhr
Antworten
BoMa:

Bist Du da sicher,

 
06.10.06 14:18
saeckchen ?
Antworten
Saeckchen36:

@BoMa YES!! o. T.

 
06.10.06 14:24
Antworten
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