Freitag 4. Mai 2001, 11:00 Uhr
Gericht - Telekom muss Regulierer-Anordnung nicht befolgen
Münster, 04. Mai (Reuters) - Die Deutsche Telekom darf sich einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst der Anordnung der Regulierungsbehörde widersetzen, ihre Telefonnetze mit denen des Wettbewerbers Mannesmann Arcor zusammenschalten zu müssen. Die Anordnung des Regulierers sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag mit. Damit wurde den Angaben zufolge eine Beschwerde der Mannesmann Arcor und der Regulierungsbehörde abgewiesen. Diese hatten Beschwerde eingelegt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren dem Begehren der Telekom stattgegeben hatte, die Anordnung der Behörde vorerst aufzuschieben. Mannesmann Arcor ist eine Tochter der britischen Vodafone (Frankfurt: 875999.F - Nachrichten) und größter Konkurrent der Telekom im Bereich Festnetz.
Der Beschluss sei nicht anfechtbar, teilte das Gericht weiter mit. Wann über die Klage der Telekom in dem beim Verwaltungsgericht Köln anhängenden Hauptsacheverfahren entschieden werde, sei noch nicht abzusehen, hieß es.
Das Oberverwaltungsgericht teilte am Freitag zur Begründung für seine Entscheidung mit, bei der Anordnung der Regulierungsbehörde sei zum einen bedenklich, dass die Anordnung nicht in einem eigenständigen Regulierungsverfahren erfolgt sei, wie es bei einer erfolgreichen Zusammenschaltungsvereinbarung im Telekommunikationsgesetz vorgesehen sei. Die Behörde hätte zunächst die Zusammenschaltung und deren technische Modalitäten anordnen und sodann in einem nachgeordneten Verfahren nach den allgemeinen Regeln die Entgelte für die angeordnete Zusammenschaltung festsetzen müssen, hieß es.
Bei der Entgelt- Festsetzung habe das Gericht darüber hinaus auch inhaltliche Bedenken, weil die Entgelte anhand eines theoretischen Kostenmodells auf der Grundlage eines weitgehend hypothetischen Telekommunikationsnetzes ermittelt worden seien. Nach dem Telekommunikationsrecht müssten aber die realen Produktionsgegebenheiten des zuschaltungspflichtigen Unternehmens maßgeblich berücksichtigt werden, teilte das Gericht weiter mit.
Achja, noch was die Telekom-Branche wurde allgemein heraufgestuft.
Gruß
Gericht - Telekom muss Regulierer-Anordnung nicht befolgen
Münster, 04. Mai (Reuters) - Die Deutsche Telekom darf sich einem Gerichtsbeschluss zufolge vorerst der Anordnung der Regulierungsbehörde widersetzen, ihre Telefonnetze mit denen des Wettbewerbers Mannesmann Arcor zusammenschalten zu müssen. Die Anordnung des Regulierers sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag mit. Damit wurde den Angaben zufolge eine Beschwerde der Mannesmann Arcor und der Regulierungsbehörde abgewiesen. Diese hatten Beschwerde eingelegt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren dem Begehren der Telekom stattgegeben hatte, die Anordnung der Behörde vorerst aufzuschieben. Mannesmann Arcor ist eine Tochter der britischen Vodafone (Frankfurt: 875999.F - Nachrichten) und größter Konkurrent der Telekom im Bereich Festnetz.
Der Beschluss sei nicht anfechtbar, teilte das Gericht weiter mit. Wann über die Klage der Telekom in dem beim Verwaltungsgericht Köln anhängenden Hauptsacheverfahren entschieden werde, sei noch nicht abzusehen, hieß es.
Das Oberverwaltungsgericht teilte am Freitag zur Begründung für seine Entscheidung mit, bei der Anordnung der Regulierungsbehörde sei zum einen bedenklich, dass die Anordnung nicht in einem eigenständigen Regulierungsverfahren erfolgt sei, wie es bei einer erfolgreichen Zusammenschaltungsvereinbarung im Telekommunikationsgesetz vorgesehen sei. Die Behörde hätte zunächst die Zusammenschaltung und deren technische Modalitäten anordnen und sodann in einem nachgeordneten Verfahren nach den allgemeinen Regeln die Entgelte für die angeordnete Zusammenschaltung festsetzen müssen, hieß es.
Bei der Entgelt- Festsetzung habe das Gericht darüber hinaus auch inhaltliche Bedenken, weil die Entgelte anhand eines theoretischen Kostenmodells auf der Grundlage eines weitgehend hypothetischen Telekommunikationsnetzes ermittelt worden seien. Nach dem Telekommunikationsrecht müssten aber die realen Produktionsgegebenheiten des zuschaltungspflichtigen Unternehmens maßgeblich berücksichtigt werden, teilte das Gericht weiter mit.
Achja, noch was die Telekom-Branche wurde allgemein heraufgestuft.
Gruß