Zitat: "[...]Darüber informierte das OVG am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung. Zwei Naturschutzverbände hätten umgehend Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Eilantrages gegen die Tesla-Rodung durch das Verwaltungsgericht eingelegt, hieß es darin. Mit einer Zwischenanordnung wolle das Gericht verhindern, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird. Dies ermögliche aber keine Prognose über den Ausgang des eigentlichen Verfahrens.[...]
Etwas überraschend waren am Donnerstag nach dieser Entscheidung allerdings zunächst keine Rodungsarbeiten auf der Baustelle in Grünheide zu sehen. Beobachter vermuteten, dass Tesla zunächst die Entscheidung des OVG abwarte. Denn mit dessen vorläufigem Stopp war angesichts der Vorgehensweise der ersten Instanz zu rechnen.[...]"
( Quelle: teslamag.de/news/...-rodungsarbeiten-gigafactory-berlin-31994 )
, siehe tesla.com.