Termingeschäftsfähigkeit


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Darkview:

Termingeschäftsfähigkeit

 
22.01.02 13:38
Brauche mal eure Hilfe. Ich will meine Risikokategorie bei meiner Bank (Comdirect) ändern, damit ich auch Optionsscheine handeln kann. Dann bekommt man ja einen schönen Brief und einen Fragebogen.

"Für den Optionsscheinhandel setzt der Gesetzgeber eine eingehende Information der Kunden voraus. Bitte senden Sie uns alle Formulare ausgefüllt ...."

Und im Fragebogen geht´s dann um Kenntnisse in Optionsschein- bzw. sonstigen Börsentermingeschäften.

FRAGE: Wieviel Jahre sind erforderlich? Wird dies genau im Gesetz geregelt? Falls nicht, wer hat Erfahrungen mit Comdirect?

Danke

Die Formulierung ist auch schon ein wenig mißvertständlich: "In Optionsschein- bzw. sonstigen Börsentermingeschäften (...) habe ich Kenntnisse bzw. Erfahrungen seit ca. ___ Jahren." Da denke ich zunächst, Kenntnisse und Erfahrungen kann ich nur in der Praxis sammeln, geht aber nicht ohne Zulassung. Also muss ich das wohl eher auf Kenntnisse theoretischer Art beziehen, oder ???


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Jessyca:

interressant,würde mich auch interressieren! o.T.

 
22.01.02 14:48
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heal:

schreib am besten 5 Jahre rein. Im Prinzip ist der

 
22.01.02 15:08
Bank nur Deine Unterschrift wichtig, denn mit dieser kannst Du im Falle eines OS-Verlustgeschäftes der Bank nicht mehr anlasten sie hätte Dich nicht richtig aufgeklärt. Damit ist die Bank aus dem Schneider. Ob deine Angabe ehrlich oder gelogen war mußt Du selber verantworten.
Wie es genau gesetzlich geregelt ist weiß ich leider nicht.
Auch klar der Hinweis: OS können gefährlich sein, aber das weiß ja jeder :-)

Heal
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Superinvestor:

Termingeschäftsfähigkeit

 
22.01.02 15:14
Wenn Du nur 1 Jahr einträgst als Erfahrungshintergrund, dann wird comdirect bei Dir anrufen und fragen, ob Du nicht bereits entferntes Basiswissen über Options hat, das älter als 1 Jahr ist (die Bank braucht Umsatz), also trägst Du besser gleich 5 Jahre ein.
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Guido:

Genaue Angaben kann ich Euch leider nicht machen

 
22.01.02 15:14
Ich habe vor kurzem auch so einen Wisch ausgefüllt. Im wesentlichen kommt es den Banken darauf an, auf die Verlustrisiken, besonders bei Kontrakten bei der EUREX, hinzuweisen. Denn dann können die bei Totalverlust oder noch mehr (Es gibt Kontrakte an der EUREX da muß man noch draufzahlen - also Finger weg!!) nicht Regreßpflichtig gemacht werden.
Bei sog. Ameriknischen Calls oder Puts kann man "nur" das eingesetzte Kapital verlieren, mehr nicht!
Was nun die Erfahrungen mit OS angeht, bei mir waren es 5 Jahre, mit mäßigem Erfolg, denke ich, daß man, wenn Ihr Euch schon länger mit dem Thema befasst, ruhig 1 Jahr angeben kann. Ich weiß allerdings nicht, wie es gesetzlich damit ausieht.

Ich hoffe, dass ich Euch etwas weiterhelfen konnte.

Gruß//Guido
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jack303:

os-geschäfte gelten im steuerlichen sinn als

 
22.01.02 15:17
wette, deshalb auch nicht die selbe versteuerung wie gewinne aus aktien. die bank braucht deine angaben als legitimation bzw. freifahrtschein, damit du nicht hinterher sagst. hab ich alles nicht gewusst. 6 Jahre sind als Angabe optimal. #

gruss jack
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juliusamadeus:

eigentlich reicht der

 
22.01.02 15:20
Hinweis auf die Belehrung(also das Ausfüllen der Bögen), dann bekommst Deinen "Führerschein".
Schreib 3 oder 5 Jahre wie hier empfohlen, dann klappt´s wohl.

Termingeschäftsfähigkeit 550397
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Darkview:

Danke allen

 
22.01.02 15:55
werde 5 jahre angeben, dann kann ja wohl nichts schiefgehen .... zumindest mit der erlaubnis ....
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Tyler Durdan:

@Darkview

 
22.01.02 16:21
Hallo,

zu einer Deiner Fragen: Das ganze ist im Gesetz geregelt (im Wertpapierhandelsgesetz). Ich hab das leider grad nicht zur Hand und habe auch keinen Bock zu recherchieren, aber ich meine § 15 oder so.

Die TGF hängt zum einen von der Erfahrung (damit ist auch theoretische Erfahrung gemeint) und zum anderen vom Nettovermögen ab.

Das die Bank Dich anruft und "überredet" mehr einzutragen halte ich für Unsinn, da sie ansonsten wohl Haftungsprobleme bekommt.
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