München (teltarif) – Wie CHIP Online soeben aus der Pressestelle der Deutschen Telekom erfahren haben, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster für die Telekom und ihren T-ISDN-xxl-Tarif entschieden. AOL ist damit mit dem Versuch gescheitert, die Kombination von Sonntags-Flatrate und dem Online-Angebot T-Online-pro zu stoppen.
AOL hatte beim Landgericht in Köln einen so genannten Zwischenentscheid erwirkt, der der Telekom den Vertrieb des Kombi-Produktes vorläufig untersagt hatte. Dieser Zwischenentscheid ist nun aufgehoben.
AOL hatte beim Landgericht in Köln einen so genannten Zwischenentscheid erwirkt, der der Telekom den Vertrieb des Kombi-Produktes vorläufig untersagt hatte. Dieser Zwischenentscheid ist nun aufgehoben.