Das Telekommunikationsunternehmen Tele2 hat vor dem Landgericht in Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom beantragt, der die Bonner Richter bereits letzte Woche stattgaben. Eine Preselection-Einstellung darf danach auch bei Tarifwechsel nicht gelöscht werden. Anlass des Antrags auf die einstweilige Verfügung: Der rosa Riese annullierte die feste Preselection-Voreinstellung eines ihrer Kunden bei der Umstellung auf ein anderes Tarifmodell trotz anderslautendem Wunsch.
Bei der Preselection nutzt ein Telekom-Kunde für Ferngespräche automatisch einen vorgegebenen Anbieter wie etwa Tele2 und telefoniert dann zu dessen meist günstigeren Konditionen. Für Kunden ihres Tarifmodells "XXL" hatte der Ex-Monopolist die feste Voreinstellung auf Mitbewerber verboten, was ihm aber von der Regulierungsbehörde untersagt worden war, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten. Durch die einstweilige Verfügung droht der Telekom nun ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark, sollte sie weiterhin die Kundeneinstellungen auf die Konkurrenz löschen. (rop/c't)
Bei der Preselection nutzt ein Telekom-Kunde für Ferngespräche automatisch einen vorgegebenen Anbieter wie etwa Tele2 und telefoniert dann zu dessen meist günstigeren Konditionen. Für Kunden ihres Tarifmodells "XXL" hatte der Ex-Monopolist die feste Voreinstellung auf Mitbewerber verboten, was ihm aber von der Regulierungsbehörde untersagt worden war, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten. Durch die einstweilige Verfügung droht der Telekom nun ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark, sollte sie weiterhin die Kundeneinstellungen auf die Konkurrenz löschen. (rop/c't)