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""telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache
12.09.2013 / 11:16
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München / Planegg, 12. September 2013 - Die anhängige Klage der Deutsche
Telekom AG gegen die telegate AG (AZ: OLG DD VI U 27/12), mit der der
Ex-Monopolist eine Datenkostenzahlung von 5,54 Millionen Euro für die Jahre
2005 bis 2008 fordert, wurde jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf
abgewiesen. Die Klage war bereits im April 2011 vom Bonner Landgericht
abgelehnt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die Deutsche Telekom
Berufung eingelegt. Nun wurde die Forderung auch in der nächsten Instanz
vom zuständigen Oberlandesgericht abgelehnt. Eine erneute Revision ist
nicht mehr zugelassen, so dass das Urteil nicht noch einmal von der
Deutschen Telekom angefochten werden kann. Für telegate bedeutet der
Beschluss zum einen Rechtssicherheit für den betreffenden Zeitraum, zum
anderen muss die Deutsche Telekom dem Unternehmen Anwalts- und
Gerichtskosten in Höhe eines knappen sechsstelligen Betrags erstatten.
Die betreffende Klage der Deutschen Telekom gegen die telegate AG war eines
von mehreren Verfahren, in denen beiden Parteien sich seit vielen Jahren um
die Höhe der Kosten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten juristisch
auseinandersetzen. Die aktuelle Entscheidung bedeutet für die telegate AG
einen erneuten Erfolg in diesem juristischen Tauziehen, der zugleich eine
positive Basis für noch laufende Prozesse bedeutet, in denen es noch um
eine Gesamtsumme von mehr als 100 Millionen Euro geht. Bereits 2012 musste
die Deutsche Telekom nach finalen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in
drei Verfahren rund 100 Millionen Euro an die telegate AG zurückzahlen.
Kontakt:
Anja Meyer
telegate AG
Tel.: 089/ 8954-1188
Fax: 089/ 8954-1189
E-Mail: anja.meyer@telegate.com
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