Teldafax geht ab 1.Jumi in die insolvenz!


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Teldafax geht ab 1.Jumi in die insolvenz!

 
23.05.01 00:42
 
ftd.de, Di, 22.5.2001, 20:10  

Teldafax geht hoch verschuldet in die Insolvenz

Der tief verschuldete Telefondienstleister Teldafax geht in die Insolvenz. Mit einem Rettungsplan will das Unternehmen aus der Verlustzone kommen.

"Das Insolvenzverfahren wird am 1. Juni eröffnet", sagte Teldafax-Vorstand Stefan Koch am Dienstag der FTD. Grund ist Zahlungsunfähigkeit. Das Unternehmen steht bei der Deutschen Telekom mit 70 bis 90 Mio. DM in der Kreide.

Damit hat für Teldafax die entscheidende Runde in der jungen Unternehmensgeschichte begonnen. In den nächsten Monaten wird sich herausstellen, ob das 1995 gegründete Unternehmen Konkurs anmelden muss oder sich an dem Insolvenzverfahren sanieren kann. In den vergangenen Monaten war Teldafax wegen des Preisverfalls im Festnetz in arge Schwierigkeiten geraten. Den Höhepunkt der Krise erreichte das Unternehmen, als die Telekom die Leitungen im April für knapp drei Wochen kappte. Erst durch eine vom Kölner Landgericht angeordnete einstweilige Verfügung wurde das Unternehmen wieder aufgeschaltet.


Die Gläubiger seien sich zum großen Teil einig, das Unternehmen zu erhalten, sagte Koch. Eine Gläubigerversammlung werde im Juni darüber entscheiden. Dem Gremium werde ein Plan vorgelegt, demzufolge die Teldafax in wenigen Monaten schwarze Zahlen schreiben werde.


Koch kündigte an, das Unternehmen werde sich auf das Festnetz konzentrieren und alle anderen Bereiche verkaufen. Außerdem werde sich Teldafax von seinen Vertriebspartnern trennen. Durch die Insolvenz habe das Unternehmen Verträge mit Partnerunternehmen neu verhandelt und so "gigantische Einsparungen erzielt". Mit den derzeitigen Umsatz von wöchentlich bis zu 6 Millionen Gesprächsminuten von 30000 Kunden "machen wir ein Plus". Koch ist der einzige Vorstand, der dem Unternehmen die Treue hält. Technikvorstand Stefan Lengner verlässt Teldafax zum 31. Mai, 20 weitere Mitarbeiter hätten gekündigt. "Die Führung ist aber intakt", sagte Koch.



© 2001 Financial Times Deutschland


 
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Ein paar infos zu einem insolvenzverfahren!

 
23.05.01 00:48
Wozu dient das Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird dabei Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.


Welche Voraussetzungen müssen für ein reguläres Insolvenzverfahren erfüllt sein?

Für alle Insolvenzverfahren sowie für damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten ist einheitlich das Insolvenzgericht zuständig. Das ist für den ganzen Landgerichtsbezirk in der Regel eine Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat.

Den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann der Schuldner stellen, z.B. wenn er Möglichkeiten für einen außergerichtlichen Vergleich nicht mehr sieht. Der Antrag kann aber auch vom Gläubiger gestellt werden, der eine geordnete Abwicklung erreichen möchte.

Es kommen folgende Konkursgründe in Betracht:

Zahlungsunfähigkeit  
drohende Zahlungsunfähigkeit  
bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung  

Stellt der Gläubiger den Antrag, muss er sowohl den Insolvenzgrund als auch das Bestehen einer Forderung gegen den Schuldner glaubhaft machen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind die Geschäftsführer bzw. Vorstände bei Strafandrohung verpflichtet, unverzüglich, spätestens binnen 3 Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

In der Zeit, in der das Insolvenzgericht prüft, ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen, können durch das Gericht bereits Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden (z.B. Verfügungsverbote an den Schuldner, Bestellung eines Insolvenzverwalters usw.).

Was passiert, wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird?

Nach Ablehnung eines Insolvenzantrags wird der Schuldner in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Diese Eintragung signalisiert die totale Vermögenslosigkeit. Um zu verhindern, dass nach Ablehnung eines Insolvenzantrages mangels Masse weiterhin Geschäfte unter dem Namen einer vermögenslosen juristischen Person (z.B. GmbH) gemacht werden, wird sie im Handelsregister gelöscht. Nach der Ablehnung des Insolvenzantrages ist die Einzelvollstreckung möglich.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!          

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