Teamwork wehrt sich ebenfalls gegen Delisting

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schmuggler:

Teamwork wehrt sich ebenfalls gegen Delisting

 
18.09.01 15:05
18. Sep,14:42 REUTERS  

FOKUS 1 - Viertes Unternehmen geht gegen Delisting-Regeln vor  

Frankfurt, 18. Sep (Reuters) - Nach Advanced Medien, der Foris AG und der Abacho AG hat nun auch die insolvente teamwork information management AG  beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG  beantragt. Gespräche mit der Börse über eine einvernehmliche Fristverlängerung hinsichtlich der für Oktober geplanten Umsetzung der Neuregelungen für den Neuen Markt seien gescheitert, teilte Teamwork am Dienstag in Düsseldorf mit. Die übrigen drei Gesellschaften hatten bereits einen Aufschub der Delisting-Richtlinien bis zum Frühjahr 2002 erwirkt. Eine Börsensprecherin bekräftigte am Dienstag, das Regelwerk werde wie geplant zum 1. Oktober umgesetzt. Danach sollen Unternehmen mit einem Börsenwert unter 20 Millionen Euro, deren Aktie über einen gewissen Zeitraum unter einem Euro notieren, aber auch insolvente Firmen künftig vom Neuen Markt ausgeschlossen werden. Wie teamwork weiter mitteilte, will der Insolvenzverwalter nun der Deutschen Börse im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens untersagen lassen, Teamwork mit in Kraft treten der Regelungsänderungen nach einer Vierwochenfrist vom deutschen Wachstumssegment auszuschließen. Der Erhalt der Börsennotierung sei für das Unternehmen im Hinblick auf die bereits eingeleiteten Sanierungsbemühungen von grundsätzlicher Bedeutung, hieß es. Die Deutsche Börse hat unterdessen wie angekündigt gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, wonach ihre Delisting-Regeln auf die Foris AG erst mit einem halben Jahr Verzögerung angewendet werden dürfen, Berufung eingelegt. "Wir haben im Fall Foris am 14. September Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt", sagte eine Börsensprecherin am Dienstag. Der Foris AG war am 16. August als erstes am Neuen Markt gelistetes Unternehmen vom Landgericht Frankfurt ein Aufschub des Regelwerks bis April 2002 gewährt worden. Der Vorsitzende Richter Thomas Kehren begründete seine Entscheidung damals damit, dass die Börse bei ihrer für Oktober geplanten Umsetzung der Regelwerksänderung die organisatorischen Erfordernisse der Gesellschaft unberücksichtigt gelassen habe. Allerdings kam das Gericht nicht der Forderung des Prozessfinanzierers nach, allen Firmen des Neuen Marktes einen Aufschub zu gewähren. Foris könne nicht im Namen aller am Neuen Markt gelisteten Gesellschaften gegen die Delisting-Pläne vorgehen, sondern nur ihre eigenen, rechtlich geschützten Interessen wahrnehmen, hieß es. nro/ban  
 


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