Tag der Entscheidung für Napster

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Tag der Entscheidung für Napster

 
11.02.01 17:09
Tag der Entscheidung für Napster
11. Feb 12:14

Am Montag wird vor einem US-Berufungsgericht entschieden, ob Napster weitermachen darf. Bertelsmann profitiert auf jeden Fall.

SAN FRANCISCO. Das mit dem Fall Napster befasste US-Berufungsgericht in San Francisco wird seine Entscheidung zu der umstrittenen Musiktauschbörse am Montag um 20.00 Uhr MEZ Ortszeit veröffentlichen. Das Urteil könnte darüber entscheiden, ob Nutzer von Napster auch künftig urheberrechtlich geschützte Musikstücke von der populären Web-Site herunterladen können. Wie das Gericht am Freitagabend mitteilte, wird das Urteil zur genannten Zeit unter der Internetadresse «www.ce9.uscourts.gov» unter der Rubrik «opinions» zu finden sein.

Der 9. Circuit District Court teilte am Freitag auf seiner Internetseite mit, dass das Gericht seinen Beschluss am Montagmorgen fassen und bekannt geben wolle. Der Verband der US-Plattenindustrie (RIAA) hatte Napster Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen und eine Schließung der Börse verlangt. Zur RIAA gehören Medienkonzerne wie Seagram, die Bertelsmann-Tochter BMG und die Sony-Tochter Sony Music.

Die Musikbörse argumentiert dagegen, sie biete lediglich einen Austauschdienst für Musiktitel an. Napster sieht im Vorgehen der RIAA zudem den Versuch der Plattenindustrie, ihre beherrschende und lukrative Stellung beim Vertrieb von Musik aufrecht zu erhalten.

Nach monatelangem Rechtsstreit über angebliche Urheberrechtsverletzungen war Bertelsmann allerdings im Herbst eine Allianz mit Napster eingegangen. Bertelsmann war mit seiner Napster-Allianz aus der Reihe der weltgrößten Musikunternehmen ausgeschert, die das US-Unternehmen allesamt verklagt haben.

Nun will der Gütersloher Konzern Napster mit einem Kredit der Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) bei der Umwandlung in einen Abo-Service unterstützen. Anschließend soll die Bertelsmann Music Group (BMG) ihre eigene Klage gegen Napster fallen lassen und der Website ihr digitalisiertes Repertoire zum kostenpflichtigen Herunterladen aus dem Internet zur Verfügung stellen. Die BeCG hat die Option, sich an Napster zu beteiligen.

Mit der Software von Napster können Interessierte Musikdateien im Internet suchen und über die Web Site des Unternehmens mit anderen Napster-Mitgliedern tauschen. Die Datenmengen der Musikstücke werden durch das Kompressionsverfahren MP3 so reduziert, dass die Übertragung der Dateien relativ schnell möglich ist. Napster hat schätzungsweise 50 Millionen Nutzer.

Ende Juli hatte eine Richterin Napster verboten, urheberrechtlich geschützte Musikstücke über seine Computer- Server tauschen zu lassen. Dies hätte praktisch die Abschaltung von Napster bedeutet. Das Berufungsgericht gewährte der Firma jedoch einen Strafaufschub und hob den Beschluss der Richterin wieder auf.

Der Prozess könnte Einfluss auf den Vertrieb von Büchern, Filmen und Musik im Internet haben. «Napster wird ein maßgebendes Beispiel für den Umgang mit Urheberrechten im Internet sein», sagte ein Analyst. Zunächst hatten zahlreiche Urheberrechts-Experten und Anwälte in der Gesetzeslage Vorteile für die Plattenindustrie gesehen. Inzwischen sehen einige Experten jedoch gute Argumente für die Position Napsters. Neben Napster bieten auch Musikbörsen wie Gnutella oder FreeNet die Möglichkeit zum Musiktausch im Internet. (apa)
Ciriaco:

Hoodle

 
16.06.20 13:04
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leske

 
16.06.20 13:27
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Peer

 
16.06.20 13:44
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Buchwald

 
16.06.20 14:06
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preez

 
16.06.20 14:59
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