www.rotter-rechtsanwaelte.de/classaction_faelle_turbo.htm
Fälle Class Action
TURBODYNE
23. August 2002:
Ansprüche können angemeldet werden – Ausschlussfrist bis 30. Dezember 2002
In den USA können jetzt Ansprüche im Rahmen des bei einer Sammelklage erzielten Vergleiches (siehe frühere Meldungen) angemeldet werden.
Der Vergleich, der durch das zuständige Gericht vorläufig bestätigt wurde, sieht vor, dass alle Aktionäre (auch diejenigen, die die Aktien nicht in den USA erworben haben), die in der Zeit zwischen
1. März 1997 und 22. Januar 1999
Turbodyne - Aktien erworben haben, durch eine Zahlung von zunächst 2,9 Mio. US-Dollar entschädigt werden. Die Vergleichssumme wird sich auf insgesamt 7,9 Mio. US-Dollar erhöhen, falls es gelingen sollte, den Differenzbetrag im Rahmen des Liquidationsverfahrens, welches über die Haftpflichtversicherung des Unternehmens eröffnet worden ist, noch erlösen zu können.
Geschädigte, die Ansprüche anmelden wollen, sollten die zusammenfassende Mitteilung aufmerksam lesen und anschließend bis spätestens
30. Dezember 2002
(das Datum des Poststempels des Absendeortes ist maßgebend)
ihre Ansprüche mittels des zur Verfügung stehenden Formulars bei folgender Adresse anmelden:
Turbodyne Technologies, Inc. Securities Litigation
Claims Administrator
c/o Gilardi & Co. LLC
P.O. Box 990
Corte Madera, CA 94976-0990
USA
Wie hoch die Entschädigung für den einzelnen Anleger ausfallen wird hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, u. a. davon, wie viele Aktionäre letztlich Ansprüche anmelden werden. Eine Vorhersage über die Entschädigungssumme des Einzelnen kann daher noch nicht getroffen werden.
Fälle Class Action
TURBODYNE
23. August 2002:
Ansprüche können angemeldet werden – Ausschlussfrist bis 30. Dezember 2002
In den USA können jetzt Ansprüche im Rahmen des bei einer Sammelklage erzielten Vergleiches (siehe frühere Meldungen) angemeldet werden.
Der Vergleich, der durch das zuständige Gericht vorläufig bestätigt wurde, sieht vor, dass alle Aktionäre (auch diejenigen, die die Aktien nicht in den USA erworben haben), die in der Zeit zwischen
1. März 1997 und 22. Januar 1999
Turbodyne - Aktien erworben haben, durch eine Zahlung von zunächst 2,9 Mio. US-Dollar entschädigt werden. Die Vergleichssumme wird sich auf insgesamt 7,9 Mio. US-Dollar erhöhen, falls es gelingen sollte, den Differenzbetrag im Rahmen des Liquidationsverfahrens, welches über die Haftpflichtversicherung des Unternehmens eröffnet worden ist, noch erlösen zu können.
Geschädigte, die Ansprüche anmelden wollen, sollten die zusammenfassende Mitteilung aufmerksam lesen und anschließend bis spätestens
30. Dezember 2002
(das Datum des Poststempels des Absendeortes ist maßgebend)
ihre Ansprüche mittels des zur Verfügung stehenden Formulars bei folgender Adresse anmelden:
Turbodyne Technologies, Inc. Securities Litigation
Claims Administrator
c/o Gilardi & Co. LLC
P.O. Box 990
Corte Madera, CA 94976-0990
USA
Wie hoch die Entschädigung für den einzelnen Anleger ausfallen wird hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, u. a. davon, wie viele Aktionäre letztlich Ansprüche anmelden werden. Eine Vorhersage über die Entschädigungssumme des Einzelnen kann daher noch nicht getroffen werden.

