der Swiss Hawk AG, Zug
am 23. Juli 2008, 10.00 Uhr, Parkhotel Zug, Industriestrasse 14, CH-6304 Zug
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2007 der Swiss Hawk AG; Bericht der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates: Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
2007 der Swiss Hawk AG.
2. Entlastung des Verwaltungsrates
Antrag des Verwaltungsrates: Entlastung der Verwaltungsräte Frau Elisabeth Schönenberger
und Herrn Christopher Phillips.
3. Verwendung des Bilanzgewinns der Swiss Hawk AG
Antrag des Verwaltungsrates: Für den Bilanzgewinn per 31. Dezember 2007 von
CHF 38 087.49 erfolgt ein Vortrag auf neue Rechnung.
4. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates: Wahl der Treureva AG, Zürich, als Revisionsstelle der Swiss
Hawk AG.
5. Aktienzusammenlegung
Antrag des Verwaltungsrates: Die 376 200 000 Inhaberaktien der Gesellschaft sind im
Nennwert von je CHF 0.03 im Verhältnis 40:1 zusammenzulegen und es wird für jeweils
40 Inhaberaktien im Nennwert von je CHF 0.03 eine Inhaberaktie im Nennwert von
CHF 1.20 geschaffen.
Art. 5 der Statuten ist wie folgt zu ändern:
«Art. 5 Aktienkapital
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 11 286 000.– und ist eingeteilt in
9 405 000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.20. Die Aktien sind vollständig
liberiert.
Art. 5a der Statuten ist unter Berücksichtigung des Beschlusses über eine Erhöhung des
genehmigten Kapitals zu ändern.
Erläuterung zur Aktienzusammenlegung
Der Verwaltungsrat hält fest, dass sich heutige Aktionäre dazu verpflichtet haben, Aktien
zur Verfügung zu stellen, um zu gewährleisten, dass jedem Aktionär diejenige Anzahl Aktien
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann, damit er bei Durchführung der Aktienzusammenlegung
eine Aktienanzahl besitzt, die ein Vielfaches von 40 beträgt. Als Stichtag
gilt hierbei grundsätzlich der Aktienbestand am 30. Juni 2008.
Die Aktionäre werden weiter darauf aufmerksam gemacht, dass die Zusammenlegung der
Aktien gemäss Art. 623 Absatz 2 OR der Zustimmung jedes Aktionärs bedarf. Aktionäre,
welche die Zustimmung zur Zusammenlegung ihrer Aktien verweigern wollen, werden hiermit
aufgefordert, dies bis spätestens am 16. Juli 2008 (Eingang bei der Gesellschaft) der
Gesellschaft mitzuteilen, unter Vorlage einer Bankbescheinigung über die gehaltenen
Aktien. Die Mitteilung hat an folgende Adresse zu erfolgen: Swiss Hawk AG, Frau Mary
Prendergast, Bahnhofstrasse 18, CH-6300 Zug. Soweit die Zustimmung zur Zusammenlegung
innert Frist nicht verweigert wird, geht der Verwaltungsrat davon aus, dass der
Aktionär der Zusammenlegung stillschweigend zustimmt (Art. 6 OR). Eine etwaige
Gebührentragung für den bankmässigen Vollzug der Zusammenlegung der Aktien ist nicht
vorgesehen.
6. Ordentliche Kapitalerhöhung
Antrag des Verwaltungsrates: Durchführung einer ordentlichen Kapitalerhöhung um maximal
CHF 3 000 000.– auf maximal CHF 14 286 000.– nach Massgabe des Folgenden:
1. a) Gesamter Nennbetrag, um den das Aktienkapital maximal erhöht werden soll: maximal
CHF 3 000 000.–.
b) Betrag der darauf zu leistenden Einlagen: maximal CHF 3 000 000.–.
c) Der Verwaltungsrat wird verpflichtet, die Kapitalerhöhung bis zum Maximalbetrag von
CHF 3 000 000.– im gesamten Umfang der eingegangenen Zeichnungen zu vollziehen.
2. a) Es sind maximal 2 500 000 neue Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.20
auszugeben.
b) Es bestehen keine Vorrechte einzelner Kategorien.
3. a) Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Ausgabebetrag festzusetzen.
b) Die neu auszugebenden Inhaberaktien sind vom laufenden Geschäftsjahr an dividendenberechtigt.
4. Die Einlagen erfolgen durch Verrechnung mit verrechenbaren Forderungen gegenüber
der Gesellschaft für maximal 2 500 000 neue Inhaberaktien mit einem Nennwert von je
CHF 1.20, total maximal CHF 3 000 000.–.
5. Es erfolgen weder Sachübernahmen noch beabsichtigte Sachübernahmen.
6. Es werden keine besonderen Vorteile geschaffen.
7. Es bestehen keine Beschränkungen der Übertragbarkeit der neuen Aktien.
8. Die bisherigen Aktionäre verzichten auf ihr Bezugsrecht und sind einverstanden, dass die
neuen Aktien der Fenner Capital Limited, Jersey, zugewiesen werden.
9. Es bestehen keine vertraglichen Bezugsrechte.
7. Genehmigte Kapitalerhöhung
Antrag des Verwaltungsrates: Erhöhung des genehmigten Aktienkapitals von maximal
CHF 2 657 476.92 auf maximal CHF 5 643 000.– sowie Verlängerung der Durchführungsfrist
bis 23. Juli 2010 und demzufolge Änderung von Art. 5a der Statuten wie folgt:
Art. 5a Genehmigtes Kapital
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Aktienkapital bis zum 23. Juli 2010 durch Ausgabe
von höchstens 4 702 500 vollständig zu liberierende Inhaberaktien von je CHF 1.20
Nennwert um maximal CHF 5 643 000.– zu erhöhen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist möglich.
Der Ausgabepreis, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und gegebenenfalls die
Art der Sacheinlage oder Sachübernahme werden vom Verwaltungsrat bestimmt.
Die Aktien sind zur Platzierung bei den bisherigen Aktionären vorgesehen. Der Verwaltungsrat
ist überdies berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und
Dritten zuzuweisen im Falle der Verwendung von Aktien für die Übernahme von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen oder für die Finanzierung derartiger Transaktionen.
Aktien, für die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, stehen zur Verfügung
des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.»
www.shab.ch/DOWNLOADPART/N4369456/N2008.00311297.pdf#311297
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