100 Stunden pro Jahr privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit rechtfertigen keine fristlose Kündigung.
dpa WESEL. Das hat das Arbeitsgericht in Wesel mit einem Urteil im vergangenen Jahr entschieden. Arbeitgeber müssten ein ausdrückliches Verbot aussprechen und einen Verstoß dagegen zunächst mit einer Abmahnung rügen, erklärten die Richter in der am Dienstag bekannt gewordenen Urteilsbegründung. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen (Az.: 5 Ca 4021/00).
dpa WESEL. Das hat das Arbeitsgericht in Wesel mit einem Urteil im vergangenen Jahr entschieden. Arbeitgeber müssten ein ausdrückliches Verbot aussprechen und einen Verstoß dagegen zunächst mit einer Abmahnung rügen, erklärten die Richter in der am Dienstag bekannt gewordenen Urteilsbegründung. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung ausgehen (Az.: 5 Ca 4021/00).