Zu den LV-Änderungen sollten wir zur Wochenmitte spätestens Neuigkeiten erhalten bei den "großen" Positionen oberhalb der 0,5%-Schwelle.
WENN diese zeitnah gemeldet wurden/werden durch den LV.
Wäre nicht das erste Mal, dass hier bewusst verzögert wird....soweit ich mich entsinne sind die Strafen für ein Überschreiten des anzuzeigende, im Verhältnis zu dem Nutzen (finanzieller Art) bei einer Verzögerung, lachhaft klein.
Falls überhaupt etwas erhoben wird.
Muddy Waters hatte seinerzeit im April zB die Meldepflicht 5 Tage überzogen gehabt:
www.capital.de/investment/...t-regeln-bei-stroeer-attacke.html
Laut "wiki":
Meldepflicht
Hält eine natürliche oder juristische Person signifikante Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien oder öffentlichen Schuldtiteln, die an einem Handelsplatz der EU gehandelt werden, sind diese seit dem 1. November 2012 gemäß der EU-LeerverkaufsVO der zuständigen Behörde zeitnah konkret bis 15:30 Uhr des nächsten Handelstages nach ihrer Entstehung anzuzeigen. Dies gilt ggf. auch für ungedeckte Positionen in Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel.
Eine Netto-Leerverkaufsposition liegt vor, wenn die Anzahl der gehaltenen Short-Positionen die Anzahl der gehaltenen Long-Positionen übersteigt, also quasi ein Überhang an Short-Positionen besteht.
Bei Aktien liegt beispielsweise Signifikanz vor, wenn die Netto-Leerverkaufsposition 0,2 % oder mehr des ausgegebenen Aktienkapitals beträgt (Meldeschwelle). Werden 0,5 % oder mehr erreicht, werden die Positionen der Öffentlichkeit offengelegt (Offenlegungsschwelle).
In Deutschland sind offengelegte Netto-Leerverkaufspositionen dem Bundesanzeiger zu entnehmen.