Strizz der Morgencomic - hier bei Ariva!

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das Zentrum d.:

Strizz der Morgencomic - hier bei Ariva!

 
03.12.02 09:04
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Entwarnung bei der Spekulationssteuer?

 
03.12.02 09:07
Entwarnung bei der Spekulationssteuer?
Von Lothar Siemers, PricewaterhouseCoopers


02. Dezember 2002 Nach den Schreckensmeldungen der vergangenen Wochen hat der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 20. November 2002 zu einer Beruhigung der Lage beigetragen. Die Spekulationen um die Spekulationssteuer dürften somit - zumindest vorläufig - beendet sein.

Im Referentenentwurf vom 1. November 2002 war lediglich beabsichtigt, die Spekulationsfrist von zehn Jahren für Grundstücke und einem Jahr für Wertpapiere zu streichen. Eine Übergangsregelung für stille Reserven, die vor der Gesetzesänderung entstanden sind, war nicht vorgesehen. Konsequenzen aus der rückwirkenden und zeitlich unbefristeten Steuerverstrickung hätten also nicht abgemildert werden können. Damit wären auch rein inflationsbedingte und über Jahrzehnte in mehreren Generationen angesammelte Wertsteigerungen im Falle der Veräußerung auf einen Schlag nachträglich zu versteuern gewesen. Wohl dem, der noch die Kaufverträge seiner Urgroßeltern in der Schublade gehabt hätte.

Eines Besseren besonnen

Nunmehr scheint sich die Bundesregierung eines Besseren besonnen zu haben. Der Kabinettsbeschluss sieht einen pauschalen Steuersatz von 15 Prozent auf alle Veräußerungsgewinne sowie eine besondere Regelung für so genannte Altfälle vor. Hierunter fallen alle Grundstücke und Wertpapiere, die vor dem Tag des Gesetzesbeschlusses angeschafft wurden. Demnach gelten bei einer Veräußerung eines Grundstücks oder Wertpapiers, das vor dem Tag des Gesetzesbeschlusses (voraussichtlich am 21. Februar 2003) erworben wurde, fiktiv zehn Prozent des Veräußerungserlöses als Veräußerungsgewinn. Unter Anwendung des Pauschalsteuersatzes von 15 Prozent ergibt sich für Altfälle somit eine Steuerbelastung von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös. Der Nachweis eines tatsächlich niedrigeren Veräußerungsgewinnes ist möglich.

Effektiver Steuersatz 7,5 Prozent

Fügt man die geplanten Gesetzesänderungen in die bisherigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ein, so unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Aktien) dem so genannten Halbeinkünfteverfahren. In diesen Fällen beträgt der effektive Steuersatz lediglich 7,5 Prozent. Bei den Altfällen fehlt allerdings bislang eine entsprechende Verknüpfung, dies ist systemwidrig. Des weiteren sind indirekte Anlagen über Aktienfonds und offene Immobilienfonds bislang gegenüber der Direktanlage benachteiligt. Nach Auskunft aus dem Bundeswirtschaftsministerium sollen derartige Ungereimtheiten noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt werden.

Aufgrund der geplanten Neuregelung verringert sich sogar die Steuerbelastung für Grundstücke und Wertpapiere, die innerhalb der derzeit geltenden Spekulationsfristen liegen. Während die Veräußerungsgewinne momentan noch dem persönlichen Steuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag bis zu 51 Prozent) unterliegen, gilt mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung der Pauschalsatz für Altfälle von 1,5 Prozent. Geplante Veräußerungen sollten daher auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem die Neuregelung bereits greift.

Nach dem Kabinettsbeschluss sind zukünftig nur noch echte Substanzwertsteigerungen zu versteuern. Das heißt, dass die Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zukünftig nicht mehr um vorgenommene Abschreibungen (einschließlich Sonderabschreibungen) reduziert werden müssen.

Novelle der Eigenheimförderung belastet den Bau

Bei der Eigenheimzulage sollen die Einkunftsgrenzen (gerechnet auf zwei Jahre) auf 70.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140.000 Euro (Ehegatten) und 20.000 Euro je Kind gesenkt werden. Zudem soll zukünftig die Eigenheimzulage nur noch Personen mit Kindern, wobei das Kind auch innerhalb von drei Jahren nach Kauf beziehungsweise Fertigstellung geboren sein kann, zugute kommen. Die Familiengrundförderung beträgt 1.000 Euro und erhöht sich um 800 Euro je Kind. Will man die deutlich vorteilhaftere bisherige Regelung noch nutzen, so muss man in Anschaffungsfällen den Kaufvertrag noch in diesem Jahr abschließen beziehungsweise in Herstellungsfällen mit der Herstellung beginnen. Der schon angeschlagenen Bauindustrie wird der geplante Rückbau der Eigenheimförderung sicherlich schwer zu schaffen machen.

Welche Gestalt die Besteuerung von privaten Grundstücks- und Wertpapiergeschäften nach dem Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens schließlich annehmen wird, darf mit Spannung abgewartet werden. Sicher ist nur, dass die Akzeptanz unter den Steuerpflichtigen im Hinblick auf den Sondersteuersatz nunmehr deutlich höher ist als dies bei dem Referentenentwurf noch der Fall war.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Partner bei PricewaterhouseCoopers in Düsseldorf.
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Die zweite Sonnenfinsternis in anderthalb Jahren

 
03.12.02 09:09
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Die zweite Sonnenfinsternis in anderthalb Jahren

03. Dezember 2002 Die Bürger der kleinen angolanischen Hafenstadt Sumbe können am 4. Dezember Zeugen der ungewöhnlichen Wiederholung einer totalen Sonnenfinsternis wieder. Knapp südlich des unscheinbaren Ortes ist nach nicht einmal 18 Monaten erneut die „Schwarze Sonne“ zu sehen. Im Durchschnitt kehrt dieses Himmelsschauspiel an jedem Ort der Erde nur alle 360 Jahre wieder.

Die Gegend um Sumbe kam bereits am 21. Juni 2001 als erster Ort Afrikas viereinhalb Minuten lang in den Genuss der ersten totalen Sonnenfinsternis des 21. Jahrhunderts. Hunderte Astronomen, Touristen und Schaulustige säumten damals die Küstenstraße der Hafenstadt, und davor drängten sich die Kreuzfahrtschiffe. „Viele Bewohner trauten sich damals allerdings gar nicht aus dem Haus“, erinnert sich der Angolaner Amando Lopez Lamara. Die Warnung, nicht ohne Augenschutz in die Sonne zu starren, hatte sie verängstigt.

Nur 52,5 Sekunden lang finster

Wenn die „Schwarze Sonne“ nun erneut bei dem knapp 30.000 Einwohner großen Ort auf den afrikanischen Kontinent trifft, wird das Spektakel morgens um 6.56 Uhr Ortszeit nur noch 52,5 Sekunden dauern. Professor Justo Candido Vilinga von der örtlichen Universität hat diesmal gemeinsam mit Sumbes Organisationskomitee dafür gesorgt, dass der Bevölkerung mehr Informationen über das Phänomen zur Verfügung stehen.

Anlass, ihre Skepsis zu überwinden, haben die Angolaner in der Tat. Denn die vergangene Sonnenfinsternis hat nicht Unglück und Verderben herauf beschworen. Stattdessen gibt es erstmals seit 27 Jahren einen Hoffnungsschimmer in dem einstigen Bürgerkriegsland. Anders als im Juni 2001 trifft das seltene Naturereignis diesmal kein Land im Krieg, sondern einen Staat, in dem die Konfliktparteien endlich die Waffen zur Seite gelegt haben. In den acht Minuten, die der Kernschatten für die Überquerung des kriegszerstörten Landes benötigt, verdunkelt er gleich mehrere Flüchtlingslager, darunter nahe dem Ort Huambo.
das Zentrum d.:

St. Pauli weiter tief in der Krise

 
03.12.02 09:12
St. Pauli weiter tief in der Krise

02. Dezember 2002 Der FC St. Pauli steckt weiter tief in der Krise. Die Hamburger unterlagen dem Karlsruher SC im Duell der abstiegsgefährdetetn Klubs der Zweiten Fußball-Bundesliga nach schwacher Leistung 1:2 (1:1) und blieben damit zum achten Mal Folge ohne Sieg. Während die Hanseaten somit den Kontakt zu den Nicht-Abstiegsplätzen  langsam verlieren, hat der zuvor ebenfalls viermal hintereinander sieglose KSC die Abstiegsränge durch seinen zweiten Auswärtserfolg der Saison verlassen.

Vor 16.000 Zuschauern im Millerntorstadion brachte Iwan Saenko die Gäste in der 20. Minute in Führung, Alexander Meier glich mit seinem sechsten Saisontreffer im Gegenzug aus (21.). Zwölf Minuten nach der Pause sorgte Aydin Cetin mit seinem fünften Saisontor schließlich für die Entscheidung für die Mannschaft von Trainer Lorenz Günther Köstner.

Bulats Fehler

Das Spiel stand zu Beginn auf äußerst schwachem Niveau. Das Karlsruher Führungstor resultierte aus einem Fehler von St.  Pauli-Schlussmann Tihomir Bulat, der eine harmlose Flanke nach vorn abprallen ließ. Saenko schob den Ball aus 15 Metern ungehindert ins leere Tor. Eine Minute später überwand Meier den mit zwei Leistenbrüchen spielenden KSC-Keeper Thomas Walter per Kopfball.

Nach dem Seitenwechsel bot sich jedoch ein ähnliches Bild. Die Platzherren zeigten sich zwar bemüht, konnten sich aber vor allem wegen spielerischer Mängel nicht entscheidend in Szene setzen. Der KSC wirkte abgeklärter und wurde durch Cetins Kopfballtor belohnt. Bei St. Pauli waren Meier, der in der Schlussminute noch an die Latte köpfte, und Nico Patschinski noch die Besten. Auf Seiten der Karlsruher konnten die beiden Youngster Marco Engelhardt und Clemens Fritz überzeugen.

FC St. Pauli - Karlsruher SC 1:2 (1:1)
St. Pauli: Bulat - Kolinger - Stanislawski, Gibbs - Rasiejewski (60. Ofudile) - Lotter (46. Sager), Held (67. Yang), Inceman, Traub - Meier, Patschinski
Karlsruhe: Walter - Rothenbach, Trares, Eggimann - Fritz, Engelhardt, Haffner, Melkam (70. Kracht) - Cetin - Labbadia (87.
Grimm), Saenko (72. Jezek)
Schiedsrichter: Rafati (Hannover) Tore: 0:1 Saenko (20.), 1:1 Meier (21.), 1:2 Cetin (57.)
Zuschauer: 16.000
Gelbe Karten: Meier (3), Gibbs (2), Held - Eggimann
jack303:

thx

 
03.12.02 09:12
uf wiedrluagn jack

Strizz der Morgencomic - hier bei Ariva! 872177
das Zentrum d.:

fast wie ne Tageszeitung, oder? :o) o. T.

 
03.12.02 09:23
Dr.UdoBroem.:

Danke, dass du mich erinnern musst :-(

 
03.12.02 09:48
Ich habe mir das Gewürge sogar live angesehen. Nicht ein Spieler, der Normalform erreichte und ein Torwart, der seit mehreren Spieltagen keine Ecke oder Flanke mehr festgehalten hat.
Wenn da nicht ein Wunder passiert, steht der ruhmreiche FC St. Pauli schon am 25. Spieltag auch rechnerisch als Absteiger fest.

Selbst ein KSC, an Harmlosigkeit kaum zu überbieten, stellt z.Z. eine unüberwindbare Hürde dar - schon traurig.

Ich gehe ja schon lange zu St. Pauli, aber gestern habe ich es erstmals erlebt, dass die Spieler nach dem Spiel mit Pfiffen in die Kabine geschickt wurden - nichts mehr mit Durchhaltegesängen ala "You never walk alone" oder "Scheißegal...".




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