Streit um Delisting-Regeln gewinnt an Schärfe
Auch Ejay und Tiscon erwirken einen Aufschub. Mit dem Fall Prout könnte die Ausschlussklausel endgültig kippen
Das Tauziehen um die Delisting-Regeln der Deutschen Börse wird immer brisanter. Mit Ejay und Tiscon erwirkten am Montag erneut zwei Unternehmen des Neuen Marktes einen Aufschub gegen den Ausschluss aus dem Wachstumssegment. Damit haben sich inzwischen 18 "Pennystock"-Unternehmen vor Gericht gegen die Börse durchsetzen können, die die Regeln zum 1. Oktober verschärft hatte. Doch nicht nur die Masse der Schlappen setzt die Börse unter Druck. Die Softwarefirma Prout erreichte in der vergangenen Woche erstmals einen dauerhaften Schutz vor den neuen Regeln - eine Entscheidung, die zum Präzedenzfall werden und die Ausschlussklausel kippen könnte.
Prout hatte vor Gericht nicht gegen die Delisting-Regel selbst geklagt, sondern Widerspruch gegen die einseitige Änderung des Regelwerks durch die Börse eingelegt. Mit Erfolg: "Das Landgericht Frankfurt hat erklärt, dass das Regelwerk wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln ist, da der Neue Markt privatwirtschaftlich organisiert ist", erläutert Prout-Finanzvorstand Günter Laukhardt. "Daher darf eine Änderung nicht angewandt werden, wenn eine Seite dieser widerspricht."
Nach Ansicht von Laukhardt könnte das Vorgehen von Prout zum Vorbild werden und eine Klagewelle in Gang setzen. Allerdings sieht er Prout gegenüber anderen Firmen des Neuen Marktes im Vorteil. Denn die Darmstädter hatten bei ihrem Börsengang im April 1999 unterschrieben, das Regelwerk der Börse in der damals gültigen Fassung zu akzeptieren. "Unternehmen, die später an die Börse gegangen sind, haben in ihrem Vertrag offenbar das Regelwerk allgemein akzeptiert, ohne dass der Stand der Bedingungen explizit erwähnt wurde", sagt Laukhardt. Die fehlende Eindeutigkeit in der "Unterwerfungsklausel" könnte zum juristischen Streitfall werden.
Die Deutsche Börse will den Sachverhalt erst kommentieren, wenn ihr die Urteilsbegründung vorliegt. Dies dürfte in einigen Tagen der Fall sein, sagte eine Sprecherin. Auch zum Fall Teamwork will sich die Börse noch nicht äußern. Mit Teamwork hatte in der vergangenen Woche erstmals ein insolventes Unternehmen Aufschub gegen die Regeln erwirkt. Zudem gewährte das Gericht ein Jahr Verlängerung statt der bisher üblichen sechs Monate.
Aktionärsschützer kritisieren das bislang starre Festhalten der Börse an den von ihr gesetzten Fristen. "Die verschärften Regeln sollten das Image des Neuen Marktes aufpolieren", so Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). "Doch durch das ständige Unterliegen vor Gericht verliert nun die Börse an Image." Grundsätzlich befürwortet Straub die Qualitätsoffensive der Börse. Doch sei es effektiver, am Eingang zum Neuen Markt anstatt am Ausgang zu selektieren. Zudem müsse die Kommunikation mit den Unternehmen verbessert werden.
Für einen harten Kurs der Börse plädiert Straub indes beim Thema Aktienbetreuer. Die so genannten Designated Sponsors zeichnen für die Liquidität und damit Handelbarkeit der Wachstumswerte verantwortlich und müssen Kauf- und Verkaufsorders von 20 000 Euro für ihre Kunden gewährleisten. "Wenn die Börse diese Summe reduziert, wie die Banken derzeit fordern, wird der Neue Markt für Institutionelle unattraktiver. Dies schadet auch dem Privatanleger", so Straub.
Unterdessen entzieht sich Dino Entertainment den Querelen im Wachstumssegment auf andere Weise: Das Medienhaus teilte gestern mit, den Neuen Markt am 30. November zu verlassen. Als Grund für den Rückzug nannte Dino erhebliche Kosteneinsparungen. Für den 3. Dezember haben die Stuttgarter die Aufnahme in den Geregelten Markt beantragt.
Auch Ejay und Tiscon erwirken einen Aufschub. Mit dem Fall Prout könnte die Ausschlussklausel endgültig kippen
Das Tauziehen um die Delisting-Regeln der Deutschen Börse wird immer brisanter. Mit Ejay und Tiscon erwirkten am Montag erneut zwei Unternehmen des Neuen Marktes einen Aufschub gegen den Ausschluss aus dem Wachstumssegment. Damit haben sich inzwischen 18 "Pennystock"-Unternehmen vor Gericht gegen die Börse durchsetzen können, die die Regeln zum 1. Oktober verschärft hatte. Doch nicht nur die Masse der Schlappen setzt die Börse unter Druck. Die Softwarefirma Prout erreichte in der vergangenen Woche erstmals einen dauerhaften Schutz vor den neuen Regeln - eine Entscheidung, die zum Präzedenzfall werden und die Ausschlussklausel kippen könnte.
Prout hatte vor Gericht nicht gegen die Delisting-Regel selbst geklagt, sondern Widerspruch gegen die einseitige Änderung des Regelwerks durch die Börse eingelegt. Mit Erfolg: "Das Landgericht Frankfurt hat erklärt, dass das Regelwerk wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln ist, da der Neue Markt privatwirtschaftlich organisiert ist", erläutert Prout-Finanzvorstand Günter Laukhardt. "Daher darf eine Änderung nicht angewandt werden, wenn eine Seite dieser widerspricht."
Nach Ansicht von Laukhardt könnte das Vorgehen von Prout zum Vorbild werden und eine Klagewelle in Gang setzen. Allerdings sieht er Prout gegenüber anderen Firmen des Neuen Marktes im Vorteil. Denn die Darmstädter hatten bei ihrem Börsengang im April 1999 unterschrieben, das Regelwerk der Börse in der damals gültigen Fassung zu akzeptieren. "Unternehmen, die später an die Börse gegangen sind, haben in ihrem Vertrag offenbar das Regelwerk allgemein akzeptiert, ohne dass der Stand der Bedingungen explizit erwähnt wurde", sagt Laukhardt. Die fehlende Eindeutigkeit in der "Unterwerfungsklausel" könnte zum juristischen Streitfall werden.
Die Deutsche Börse will den Sachverhalt erst kommentieren, wenn ihr die Urteilsbegründung vorliegt. Dies dürfte in einigen Tagen der Fall sein, sagte eine Sprecherin. Auch zum Fall Teamwork will sich die Börse noch nicht äußern. Mit Teamwork hatte in der vergangenen Woche erstmals ein insolventes Unternehmen Aufschub gegen die Regeln erwirkt. Zudem gewährte das Gericht ein Jahr Verlängerung statt der bisher üblichen sechs Monate.
Aktionärsschützer kritisieren das bislang starre Festhalten der Börse an den von ihr gesetzten Fristen. "Die verschärften Regeln sollten das Image des Neuen Marktes aufpolieren", so Markus Straub von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). "Doch durch das ständige Unterliegen vor Gericht verliert nun die Börse an Image." Grundsätzlich befürwortet Straub die Qualitätsoffensive der Börse. Doch sei es effektiver, am Eingang zum Neuen Markt anstatt am Ausgang zu selektieren. Zudem müsse die Kommunikation mit den Unternehmen verbessert werden.
Für einen harten Kurs der Börse plädiert Straub indes beim Thema Aktienbetreuer. Die so genannten Designated Sponsors zeichnen für die Liquidität und damit Handelbarkeit der Wachstumswerte verantwortlich und müssen Kauf- und Verkaufsorders von 20 000 Euro für ihre Kunden gewährleisten. "Wenn die Börse diese Summe reduziert, wie die Banken derzeit fordern, wird der Neue Markt für Institutionelle unattraktiver. Dies schadet auch dem Privatanleger", so Straub.
Unterdessen entzieht sich Dino Entertainment den Querelen im Wachstumssegment auf andere Weise: Das Medienhaus teilte gestern mit, den Neuen Markt am 30. November zu verlassen. Als Grund für den Rückzug nannte Dino erhebliche Kosteneinsparungen. Für den 3. Dezember haben die Stuttgarter die Aufnahme in den Geregelten Markt beantragt.