Wie die Deutsche Börse mitteilte, wurden gegen vier Neuer Markt Unternehmen Geldstrafen wegen verspäteter Meldung von Wertpapiergeschäften verhängt.
Betroffen sind demnach die Adlink AG, die Arbomedia AG, die Cor AG und die net AG.
Die Unternehmen sind verpflichtet, der Deutsche Börse AG meldepflichtige Wertpapiergeschäfte unverzüglich, spätestens jedoch drei Börsentage nach Geschäftsabschluss mitzuteilen (Ziffer 7.2 Abs. 1 ZulBedNM).
Betroffen sind demnach die Adlink AG, die Arbomedia AG, die Cor AG und die net AG.
Die Unternehmen sind verpflichtet, der Deutsche Börse AG meldepflichtige Wertpapiergeschäfte unverzüglich, spätestens jedoch drei Börsentage nach Geschäftsabschluss mitzuteilen (Ziffer 7.2 Abs. 1 ZulBedNM).