Steuersauerei Thema: Börsenverluste


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Elan:

Steuersauerei Thema: Börsenverluste

 
31.07.02 16:30
Steuersauerei Thema: Börsenverluste 737729

 
Wenn ich Gewinne erziele muss ich sie versteuern, jedoch kann ich Verluste nicht geltend machen...wenn das keine Sauerei ist, dann weiss ich nimmer in welchem Staate ich hier lebe.

Zumndest wäre es ganz gut, wenn man seine innden Sand gesetzte Investition als Spende für Bedürftige Manager absetzen könnte.
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Wikinger:

genau steuersauerei

 
31.07.02 16:33
wann wollt ihr euch wehren?
wenn ihr noch 40 oder gar 35% geld vom euren verdienst übrig bleibt?

Steuersauerei Thema: Börsenverluste 737734 mfg siegender wikinger Steuersauerei Thema: Börsenverluste 737734

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der tigerguru:

sachlich bleiben Elan,

 
31.07.02 16:40
du kannst die Spekulations-Verluste noch immer mit den Spekulations-Gewinnen verrechnen. Halt nicht mit den anderen Einkunftsarten. (Miete, Gehalt etc.)
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Elan:

ich bin sachlich

 
31.07.02 16:44
Steuersauerei Thema: Börsenverluste 737751

 
ein Geschäftsmann kann alle Arten von Geschäftsausgaben verrechnen und Große Firmen setzen Joint Venture Investitionen ebenfalls von der Steeur ab, nur der kleine Bürger kann das nicht.
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Mützenmacher:

Elan, gebe dir uneingeschrenkt recht. o.T.

 
31.07.02 16:45
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der tigerguru:

lieber Elan,

 
31.07.02 16:54
auch ein sog. "Geschäftsmann" kann keine Spekulationsverluste in seine G u V einarbeiten.

Moralisch stehe ich hinter Dir. Aber du kannst nicht Betriebsausgaben in einen Topf mit Spekulationsverlusten werfen.
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special:

so wie ich es sehe

 
31.07.02 16:56
meint elan:

wenn einer nur verlsute hat kann er nichts absetzen, wenn er aber nur geinne macht muss er versteuern!
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Elan:

genau special, so meinte ich es

 
31.07.02 17:05
Steuersauerei Thema: Börsenverluste 737789

 
 
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andyy:

FRAGE !!!!!!

 
31.07.02 17:38
wieviele Jahre kann man eigentlich vor und zurück
Verluste und Gewinne miteinander verrechnen
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Wikinger:

speku oder gescäftlich?

 
31.07.02 17:39
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Thomastrada.:

@andyy

 
31.07.02 17:50
soweit ich weiß, kannst Du Verluste ein Jahr zurück- oder soviele Jahre in die Zukunft vortragen bis die Gewinne die Verluste kompensiert haben.

Gruß,
T.
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andyy:

ich meinte natürlich Gewinne und Verluste

 
31.07.02 17:54
aus Wertpapiergeschäften

Sache     ich habe in 2001    50.000,00 Verluste
                  in 2002    30.000,00 Gewinne
                  in 2003    20.000,00 Gewinne

als Beispiel

hebt sich das steuerlich insgesamt auf ?????
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Thomastrada.:

alle Gewinne und Verluste aus sog.

 
31.07.02 18:00
"Privaten Veräußerungsgeschäften", worunter auch Wertpapiergeschäfte innerhalb der Spekulationsfrist zählen (aber nur da!).

Die Verluste iHv 50t trägst Du nach 2002 vor. Die Differenz iHv 20t schließlich nach 2003. So gesehen hebt sich das auf...(wenn alles in die Speku-Frist gefallen ist, ansonsten natürlich nicht!)

Gruß,
T.
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andyy:

danke !!!!!!!! o.T.

 
31.07.02 18:10
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