Hallo liebe Experten,
ich bin noch recht unerfahren mit dem Umgang mit Aktien und erhoffe mir daher hier im Forum etwas Hilfe. Ich habe vor kurzen eine Benachrichtigung im Postfach meines Broker erhalten, welche ich nicht vollumfänglich deuten kann und bitte daher um Hilfe, um die Vorgänge nachvollziehen zu können.
Vielen Dank im Voraus
folgendes Szenario:
Aktienkauf am 05.01.2017
Linear Technology Corp. Registered Shares DL-,001
ISIN US5356781063
STK 16,000
Kurs EUR 59,7000
Kurswert Kurswert EUR 955,20
Kapitalmaßnahme am 13.03.2017
Ausbuchung selbiger Aktien von OnVista durchgeführt
Barausgleich USD 46,000000
Barausgleich USD 736,00
Kapitalertragsteuer USD 180,39
Solidaritätszuschlag USD 9,92
Kirchensteuer USD 14,43
Ausmachender Betrag USD 531,26
EUR/USD 1,0763
Betrag zu Ihren Gunsten EUR 493,59
zusätzliche Einbuchung
Analog Devices Inc. Registered Shares DL -,166
ISIN US0326541051
STK 3,714
--> Grund der Maßnahme war wohl eine Fusion
Nun waren meine Fragen:
Warum muss ich für den Barausglich Kapitalertragsteuern zahlen? Ich habe hier keinerlei Gewinne gemacht
Wie kann ich diese Verluste geltend machen?
Muss ich dann nochmals den kompletten Verkaufsbetrag versteuern wenn ich zusätzlich noch die 3,714 Stk Aktien Analog Devices verkaufe?
ich habe dazu einfach mal beim Broker nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
***
Sehr geehrter Herr,***
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Kapitalrückzahlungen in den USA sind in Deutschland steuerpflichtig. Das ergibt sich aus den Vorschriften von § 27 des Körperschaftsteuergesetzes, nach denen Kapitalrückzahlungen steuerfrei sein können, wenn sie aus dem dort beschriebenen steuerlichen Einlagekonto stammen. Solch ein steuerliches Einlagekonto kann von deutschen Gesellschaften – bei Erfüllung bestimmter Anforderungen – auch von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-Staat geführt werden.
*
Da die USA nicht EU-Mitglied ist, ergibt sich die steuerfreie Zahlung für amerikanische Gesellschaften nicht. Die Zahlungen stellen somit in Deutschland einen Kapitalertrag dar und unterliegen dem Abzug der Kapitalertragssteuer. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um Rückzahlungen von Nennkapital oder anderen Rücklagen handelt.
*
Für das Wertpapier ISIN US0326541051 wurde ein steuerrelevanter Anschaffungswert in Höhe von 955,20 EUR + 6,50 EUR Nebenkosten hinterlegt. Dieser Wert bei der Veräußerung steuerlich berücksichtigt.
***
Nun kam aber erneut eine Meldung vom Broker:
***
"wie wir den Informationen unserer Lagerstellen entnehmen können, kann bei der Vergütung des bereits abgerechneten Auszahlungsbetrages der Fusion Linear Technology Corp. und Analog Devices Inc. nachträglich eine US Quellensteuer bis zu einer Höhe von 30% einbehalten werden. Der Einbehalt der Quellensteuer ist hierbei von der steuerlichen Qualifikation des Auszahlungsbetrages abhängig"
****
d.h. ich bin aufgefordert das Dokument auszufüllen und die steuerliche Qualifikation durchzuführen:
download.onvista-bank.de/PDFs/LINEA-020517.pdf
Damit kann ich nun leider gar nichts anfangen. Ich verstehe auch nicht warum ich jetzt auf den Auszahlungsbetrag nachträglich nochmals besteuert werde.
Kann mir bitte jemand sagen was ich da auszufüllen habe?
Vielen Dank im Voraus
ich bin noch recht unerfahren mit dem Umgang mit Aktien und erhoffe mir daher hier im Forum etwas Hilfe. Ich habe vor kurzen eine Benachrichtigung im Postfach meines Broker erhalten, welche ich nicht vollumfänglich deuten kann und bitte daher um Hilfe, um die Vorgänge nachvollziehen zu können.
Vielen Dank im Voraus
folgendes Szenario:
Aktienkauf am 05.01.2017
Linear Technology Corp. Registered Shares DL-,001
ISIN US5356781063
STK 16,000
Kurs EUR 59,7000
Kurswert Kurswert EUR 955,20
Kapitalmaßnahme am 13.03.2017
Ausbuchung selbiger Aktien von OnVista durchgeführt
Barausgleich USD 46,000000
Barausgleich USD 736,00
Kapitalertragsteuer USD 180,39
Solidaritätszuschlag USD 9,92
Kirchensteuer USD 14,43
Ausmachender Betrag USD 531,26
EUR/USD 1,0763
Betrag zu Ihren Gunsten EUR 493,59
zusätzliche Einbuchung
Analog Devices Inc. Registered Shares DL -,166
ISIN US0326541051
STK 3,714
--> Grund der Maßnahme war wohl eine Fusion
Nun waren meine Fragen:
Warum muss ich für den Barausglich Kapitalertragsteuern zahlen? Ich habe hier keinerlei Gewinne gemacht
Wie kann ich diese Verluste geltend machen?
Muss ich dann nochmals den kompletten Verkaufsbetrag versteuern wenn ich zusätzlich noch die 3,714 Stk Aktien Analog Devices verkaufe?
ich habe dazu einfach mal beim Broker nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
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Sehr geehrter Herr,***
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Kapitalrückzahlungen in den USA sind in Deutschland steuerpflichtig. Das ergibt sich aus den Vorschriften von § 27 des Körperschaftsteuergesetzes, nach denen Kapitalrückzahlungen steuerfrei sein können, wenn sie aus dem dort beschriebenen steuerlichen Einlagekonto stammen. Solch ein steuerliches Einlagekonto kann von deutschen Gesellschaften – bei Erfüllung bestimmter Anforderungen – auch von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen EU-Staat geführt werden.
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Da die USA nicht EU-Mitglied ist, ergibt sich die steuerfreie Zahlung für amerikanische Gesellschaften nicht. Die Zahlungen stellen somit in Deutschland einen Kapitalertrag dar und unterliegen dem Abzug der Kapitalertragssteuer. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um Rückzahlungen von Nennkapital oder anderen Rücklagen handelt.
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Für das Wertpapier ISIN US0326541051 wurde ein steuerrelevanter Anschaffungswert in Höhe von 955,20 EUR + 6,50 EUR Nebenkosten hinterlegt. Dieser Wert bei der Veräußerung steuerlich berücksichtigt.
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Nun kam aber erneut eine Meldung vom Broker:
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"wie wir den Informationen unserer Lagerstellen entnehmen können, kann bei der Vergütung des bereits abgerechneten Auszahlungsbetrages der Fusion Linear Technology Corp. und Analog Devices Inc. nachträglich eine US Quellensteuer bis zu einer Höhe von 30% einbehalten werden. Der Einbehalt der Quellensteuer ist hierbei von der steuerlichen Qualifikation des Auszahlungsbetrages abhängig"
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d.h. ich bin aufgefordert das Dokument auszufüllen und die steuerliche Qualifikation durchzuführen:
download.onvista-bank.de/PDFs/LINEA-020517.pdf
Damit kann ich nun leider gar nichts anfangen. Ich verstehe auch nicht warum ich jetzt auf den Auszahlungsbetrag nachträglich nochmals besteuert werde.
Kann mir bitte jemand sagen was ich da auszufüllen habe?
Vielen Dank im Voraus