Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!

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Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe! voltago
voltago:

Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!

 
13.01.00 01:59
#1
Soweit ich weiß, werden Kursgewinne aus in Deutschland nicht zugelassenen Fonds mit ca. 90% Steuer belegt, unabhängig von Einhaltung der Spekufrist.

Weiß jemand, wie das mit in Deutschland nicht gehandelten Auslandsaktien ist? Vielen Dank!
Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe! MisterX
MisterX:

Re: Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe!

 
13.01.00 07:47
#2
Hi voltago!
Zum ersten Teil Deiner Frage kann ich leider nichts sagen, da ich hierüber bisher noch nichts gehört habe.

Hinsichtlich Deiner zweiten Frage ist zu sagen, daß sogenannte Doppelbe-
steuerungsabkommen den Staat definieren, wo diese Spekulationsgeschäfte
steuerpflichtig sind (z.B. DBA Frankreich regelt, daß Spekulationsgeschäfte im Wohnsitzstaat zu versteuern sind).

Gruß MisterX
Steuerfrage zu Auslandsaktien - Bitte um Hilfe! voltago

Das ist genau der Grund für meine Frage -

 
#3
bei nicht zugelassenen Fonds ergibt sich gerade wegen (oder trotz) DBA die 90%-Belastung, weil dann wohl Steuen in beiden Staaten erhoben werden.  


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