Lohn- und Einkommenssteuer-Erklärungen für das Jahr 2001 müssen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2002 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, berichtet die Fachzeitschrift "Neue Wirtschafts-Briefe" unter Berufung auf entsprechende Erlasse der Landesfinanzbehörden.
Wird ein Steuerberater zu Rate gezogen, werden die Abgabefrist allgemein bis zum 30. September verlängert. Diese Abgabefrist kann der Fiskus in einem vereinfachten Verfahren bis maximal zum 28. Februar 2003 verlängern. Eine Fristverlängerung über diesen Termin hinaus ist nur in zwingenden Ausnahmefällen auf Grund von Einzelanträgen möglich, so das Blatt.
Stern.de
Wird ein Steuerberater zu Rate gezogen, werden die Abgabefrist allgemein bis zum 30. September verlängert. Diese Abgabefrist kann der Fiskus in einem vereinfachten Verfahren bis maximal zum 28. Februar 2003 verlängern. Eine Fristverlängerung über diesen Termin hinaus ist nur in zwingenden Ausnahmefällen auf Grund von Einzelanträgen möglich, so das Blatt.
Stern.de