Hallo,
ich habe meine Aareal Aktien im Jahr 2008 (also vor Einführung der Abgeltungssteuer) erworben, daher wären die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Gemäß dem Abfindungsangebot im Zusammenang mit dem Delisting werden die Aktien zunächst im Verhältnis 1:1 in "zum Verkauf eingereichte AAREAL BANK AG-Aktien" eingetauscht.
Bliebe die Steuerfreiheit dennoch erhalten?
Viele Grüße
Fastlane
ich habe meine Aareal Aktien im Jahr 2008 (also vor Einführung der Abgeltungssteuer) erworben, daher wären die Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Gemäß dem Abfindungsangebot im Zusammenang mit dem Delisting werden die Aktien zunächst im Verhältnis 1:1 in "zum Verkauf eingereichte AAREAL BANK AG-Aktien" eingetauscht.
Bliebe die Steuerfreiheit dennoch erhalten?
Viele Grüße
Fastlane