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STEINHOFF Reinkarnation


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Wallnuss:

Gerecht geteilt geht anders

 
10.07.23 10:29
Hier sitzt Räuber Hotzenplotz mit seinen 4 Kumpanen und teilt: 1Teil für mich ein Teil für Dich und ein Teil für mich und 1 Teil für Dich.......
So wie ich Teile ist es gut denn ich habe die Verantwortung ihr setzt ja nur euer Leben. Als das Risiko liegt voll auf Seite der Überlebenden. Damit ist die Gewinnverteilung absolut gerecht. Wenn einer der Kumpanen ausfällt, dann teilen wir selbstverständlich gerecht unter uns auf.
Das ist am Ende ein sehr saurer Drops zum lutschen:-(
Nur meine Meinung

LG

Der Wallnuss  
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BW-20-AS:

Schlacky

 
10.07.23 10:41
Das Anteilsverhältnis 80/20 bedeutet, dass der Wert der CVRs zu 80 Prozent an die Gläubiger und zu 20 Prozent an die Aktionäre (nicht Begünstigte außen vor) zu verteilen ist. Das bedeutet, wenn ein CVR den Wert von 1 Euro hat, bekommen Gläubiger 80 Cent und Aktionäre 20 Cent und zwar entsprechend der Anzahl an gehaltenen (begünstigten) Anteile und wenn ein CVR weniger oder mehr wert ist, dann entsprechend mit dem Verhältnis 80/20 aufgeteilt. Es geht also nicht darum, dass die Zahl von 21,348 CVRs richtig oder falsch ist, denn die endgültige Gesamtzahl der begünstigten CVRs werden wir noch erfahren. Um bei deinem Beispiel von 10 Cent zu bleiben, wenn also ein CVR 10 Cent wert sein sollte, werden Aktionäre, die begünstigt sind, 2 Cent erhalten (Anteil der sanktionierten Begünstigten außen vor). Nur so macht die Aussage von LDP vom 15.12. Sinn, wonach er sagte, wir freuen uns Ihnen mitzuteilen …..!

Und natürlich wollen die Hedgefonds mit den CVRs Milliarden machen, oder glaubst du wirklich, dass ihnen 80 Prozent aus einer Milliarde genügt? Ich glaube es nicht! Aber klar ist, zuerst müssen die Schulden getilgt werden und in diesem Zusammenhang hängt alles vom Wachstum und davon ab, wie man die Assets veräußern wird. Natürlich kann am Ende ein CVR auch nichts wert sein, aber wäre es so, hätten die Hedgefonds keinen Grund gehabt, sich dafür im Rahmen des Whoa-Verfahrens dermaßen stark zu machen.

Alles unverbindl­ich und wie immer nur meine Meinung!  
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schlacky:

ups

 
10.07.23 11:18
dann doch die erste Variante der Anteile 80:20 ? aber was bedeuten diese 80%

(b) in respect of each Initial Beneficiary who is a CPU Creditor, 1.88264 CVR Units for each
euro of Relevant Commitments legally held by such CPU Creditor on the CVR Record
Date

100% sind 21,348xxx CVR's
80% sind 17,071 CVR für die Gläubiger
20% sind 4,269 CVR für die Aktionäre

BG
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schlacky:

21,348 Mia. CVR's

 
10.07.23 11:24
1CVR kann niemals 1 Euro wert sein das wären ja 21 Milliarden Überschuss ?
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TP_2:

Es wird nicht zweimal 80:20 gerechnet

2
10.07.23 11:25
Durch die Zuteilung der 4-fachen Menge an CVRs an die Stiftungen ist bereits das 80:20 Verhältnis erzeugt. Jeder berechtigte Aktionär erhält ein CVR.  Wenn ein CVR 10 Cent wert ist, bekommt ein Aktionär genau wie ein Gläubiger die vollen 10 Cent. Das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen, oder?  
Antworten
Jason85:

TP_2

 
10.07.23 11:29
ist doch dasselbe wie sich hier manche über das einfrieren von 200mio freuen ...hihi .
Antworten
Blutegel:

"Steinhoff und Vonovia - Aktionäre enteignet?"

 
10.07.23 11:30

Dazu ein Video von "Inflationsschutz":

https://www.youtube.com/watch?v=fNHtCeyLtMM  
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TruppZz:

Klagen Adhoc-Pflichtverletzung

 
10.07.23 12:07
Da wird es wohl demnächst los gehen in Deutschland. Sobald SDK sich dazu äußert und eine Chance sieht, so dann wird auch direkt Klage gegen diesen Vorstand & Management geführt.
Koste es was es wolle.
Antworten
ShareholderV.:

..die reine Spekulation auf Aktienkurserholung

2
10.07.23 12:21
neigt sich bei der noch börsennotierten SH dem Ende zu. Retrospektiv  glaube ich auch, dass dieser bislang ausgeführte Weg von vorne herein durch die Gläubiger vorgesehen war; ob das mit/ohne dem Wissen der Geschäftsführung von SH erfolgte, spielt jetzt eh keine Rolle mehr.

Das WHOA-Verfahren ist rechtskräftig (ohne Einspruchsmöglichkeit in NL). Die alte Rechtsgesellschaft wird - soweit ich es verstanden habe - kurzfristig untergehen, sodass möglicherweise angestrebte Klagen wegen Verstoß der adhoc-Pflichten möglicherweise gegen die SH Rechtsgesellschaft ins Leere laufen könnten. Davon unbenommen blieben aber Klagen gegen die verantwortlich handelnden natürlichen Personen (die Organvertreter). Aber mögliche Entschädigungen würden nicht mehr auf die NewCo SH durchschlagen. Auch das mag im Vorwege bereits ausbaldowert worden sein.  

Die aktuell verbliebenen Aktionäre erhalten nun aber ein nicht börsennotiertes Recht namens CVR, um damit wirtschaftlich ggfs. an einem mehr als "unsicheren" Übergewinn (nach Bedienung aller Schulden samt Zinsen) zu partizipieren.

Neu ist aber nun, dass nicht nur die Aktionäre (natürlich nur die, die den Weg der CVRs mitgehen), sondern auch die Gläubiger von einem möglichen wirtschaftlichen Übergewinn profitieren könnten.

Ich glaube zwar auch, dass unter dem bekannten Status Quo eher nichts zum Verteilen übrigbleiben wird. Aber meine Überlegungen beruhen darauf, dass signifikant mehr als Null übrigbleiben könnte, wenn die Mehrheit der Gläubigergruppen stärker von einer Fortführung der SH Gruppe als an einer Zerschlagung verdienen würde. In diesem - fair, es zeichnet sich noch nicht so ab!! - Fall müssten sich halt auch die Finanzierungsbedingungen der SH Gruppe zum Vorteil von SH entwickeln.

Ich gehe noch einen Schritt weiter:
Es könnten von einem möglichen wirtschaftlichen Übergewinn nicht nur CVR-Tausch-Aktionäre und Gläubiger, sondern auch die heutigen Organvertreter mit SH Aktienbeständen gewinnen, die ebenfalls via CVR Eintausch mitgehen werden.

Vielleicht ist/war das ja der einzig mögliche Weg für das Vorstandsversprechen "Restore some Value" für alle gebeutelten Kleinaktionäre. Aber wie gesagt bzw. wie auch von Dirty Jack schon viel besser ausgeführt: nur darauf zu hoffen, dass der Vermögenszuwachs der Beteiligungen den Schuldstand plus mind. 10% p.a. überkompensieren könnte, wird nicht ausreichen!  
Antworten
Amelie1603:

Jason85

 
10.07.23 12:32
freuen ist der falsche Ausdruck, diese Situation ermöglicht eventuell andere perspektiven.
Sonderprüfung ,kein delisting , abfindung der Aktionäre etc.
Antworten
Amelie1603:

Jason85

 
10.07.23 12:32
freuen ist der falsche Ausdruck, diese Situation ermöglicht eventuell andere perspektiven.
Sonderprüfung ,kein delisting , abfindung der Aktionäre etc.
Antworten
rübi:

@ShareholderV

 
10.07.23 12:42
.......die reine Spekulation auf Aktienkurserholung 12:21#16896
neigt sich bei der noch börsennotierten SH dem Ende zu. Retrospektiv  glaube ich auch, dass dieser bislang ausgeführte Weg von vorne herein durch die Gläubiger vorgesehen war; ob das mit/ohne dem Wissen der Geschäftsführung von SH erfolgte, spielt jetzt eh keine Rolle mehr.

Ob diese Geschichte  mit oder ohne  der Geschäftsführung von SH erfolgte spielt jetzt
eh keine Rolle mehr ...

Na da ist wohl ein riesen Unterschied gegeben , wo die Richter  ja noch einmal
von vorne anfangen müssten, wenn man das Management  von den Gläubigern
trennen müsste .  
Nötigung  des MgM ist doch wohl  ein Vergehen , wo die Handschellen
zum Einsatz kommen müssten .
Aber bei Bananen Staaten spielt ja so etwas keine Rolle mehr , zu mal sie sich  schon auf den Titel
Schurke Staaten orientieren.
 
Antworten
Ms100Prozent:

Klagen Adhoc-Pflichtverletzung durch SDK?

 
10.07.23 12:49
nee leute, das wird nicht passieren. sdk hat schon sehr, sehr, sehr...viel grosskotzig angekuendigt um dann mit eingezogenem schwanz das weite zu suchen!

sdk: das eingezahlte geld ist aufgebraucht, die sdk hat aus eigener tasche draufgezahlt...

und nun soll die sdk weiteres eigenes geld verbrennen? das wird nix!
Antworten
Wolle185:

16896

3
10.07.23 12:52
glauben kannst Du in der Kirche.
Warum User Romane über die Sachlage bei Steinhoff schreiben und nur glauben aber nichts
Wissen , ist mir ein Rätsel.
Warten was noch kommt und dann nach Fakten Beurteilen.
Gute  Woche allen
Antworten
TruppZz:

@Ms100

 
10.07.23 13:29
Da bin ich anders informiert, aber gut,  warten wir es ab ;)
Antworten
ShareholderV.:

Tja, Wolle

 
10.07.23 13:38
es stimmt: glauben ist nicht wissen.

Nur wenn Du erst bis auf die Fakten warten willst, dann wird diese Aktie nicht mehr handelbar sein. Denn dann gibt es aus Sicht der Kleinaktionäre nur noch den inneren Zirkel der CVR-Inhaber und für den Rest gilt: aus die Maus!

Es ist üblich, dass in Foren wie in diesem ruhig auch Spekulationen vorgetragen werden dürfen, damit wir uns darauf aufbauend, austauschen können.

Wer seine Hoffnungen wie beispielsweise Martin Sp. weiterhin noch auf die Nichtigkeit des WHOA-Verfahrens oder auf Schadenersatz aufgrund von adhoc Verstößen setzt, wird sich kurzfristig aber auch die Frage beantworten müssen, ob sie den Tauschweg in CVR mitgehen möchten oder nicht...
Antworten
Ms100Prozent:

du kannst ja sdk vorstand daniel bauer fragen

 
10.07.23 13:42
hier seine email-adresse. bauer@sdk.org

"Da bin ich anders informiert, aber gut,  warten wir es ab"
Antworten
TruppZz:

@ms100

 
10.07.23 13:43
Stehe mit ihm in regem Kontakt ;)  
Antworten
schlacky:

@ TP2

 
10.07.23 13:50
du schreibst  
Durch die Zuteilung der 4-fachen Menge an CVRs an die Stiftungen ist bereits das 80:20 Verhältnis erzeugt.

hatte das letztens in Frage gestellt ob die Stiftungen mit ihren 4,27Mia Anteilen auch CVR's bekommen
wie sieht das demnach deiner Meinung aus? Kannst du das detaillierter Beschreiben?


Für mich jedenfalls ist die Rechnung wie schon mal geschrieben, klar.
BG
Antworten
BlueXYZ:

#16905 truppZz

 
10.07.23 13:53
und was ist geplant seitens der SDK?

Antworten
TruppZz:

@bluexyz

 
10.07.23 13:56
Frag nach, vielleicht bekommst ja eine Antwort;)
Antworten
BlueXYZ:

#16908 zielführend wenn jeder einzeln die

 
10.07.23 13:58
SDK mit Mails flutet?

Warum machst du da so ein großes Geheimnis draus?
Antworten
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#16898

BlueXYZ:

weiß hier jemand

 
10.07.23 14:06
wie ich von einer Firma in Südafrika ( eine "INC") die Eigentümer erfahren kann?
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#16900

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