Hier mal einzelne zusammengefasste, bemerkenswerte Spitzen aus dem Urteil in deutscher Fassung/Übersetzung von Seiten der SdK mit deepl.com übersetzt:
Auf Seite 21, 11.14
Im Gegensatz zu den hier oft aufgestellten Vermutungen, dass das neue Konstrukt vom Gericht beobachtet werden würde bei ihrem zukünftigenTun, heißt es hier:
...."In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass das Gericht gemäß Artikel 384 Absatz 2 Buchstabe e FW nicht zu prüfen hat, inwieweit die Erfüllung der künftigen Verpflichtungen aus der Vereinbarung tatsächlich gewährleistet ist."
Auf Seite 21, 11.15
Es wurde hier im Forum immer wieder darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsmodalitäten angepasst werden könnten. In der Urteilsbegründung heißt es aber explizit:
"Es geht nicht darum, eine neue Finanzierung zum Nachteil der gemeinsamen Gläubiger
einzugehen. Es gibt auch keine Anhaltspunkte für Betrug, Begünstigung oder andere
unlautere Mittel beim Zustandekommen des Vergleichs. "
Seite 22, 12.4.5.
Scheinbar hatten wir mit unserem Gutachten auch keine Chance. Das Gericht attestiert uns eigentlich: Thema verfehlt:
"Wie unter 12.4. 1 angegeben, hat BRF den "fairen Marktwert" als Ausgangspunkt
für die Bewertung genommen. Diese Ausgangsbasis ist nicht korrekt. BRF bzw. die
Anteilseigner gehen davon aus, dass die vorgeschlagene Umstrukturierung nicht stattfindet
und der Fälligkeitstermin verschoben wird. Dies ist ein Szenario, das uns nicht vorliegt. Bei
der Beurteilung des Antrags muss das Gericht das realistischste Verwertungsszenario (in
diesem Fall die Verwertung der Sicherheiten) mit dem Szenario des vorliegenden
Vergleichs vergleichen. BRF hat sein eigenes, anderes Szenario verwendet".
Meiner Meinung nach hatten wir im Rückblick gesehen in diesem Verfahren nie eine Chance.
Und das lag meiner Meinung nach nicht an der SdK.
Wenn die SdK am Ende als Sündenbock herhalten soll, ist das billig und unfair.
Ich glaube niemand, der hier rummäkelt, kann sich das In diesem Zusammenhang erbrachte Arbeitspensum wirklich vorstellen.
Die Gläubiger haben das WHOA für ihre Zwecke missbraucht und in Gestalt des Managements einen willfärigen Helfer gehabt, da ja jemand das WHOA im Namen des Unternehmens beantragen musste.
Insofern ist für das Gericht alles formal richtig gelaufen.
Ob in dieser Art und Weise politisch gewollt, lasse ich mal dahingestellt.
Einträgliche Jobs in den neuen Stiftungen für ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden wohl folgen.