Es muss ja klar gewesen sein,das die Grobstruktur der Verschuldung keine 10% Zinsen vorgesehen haben kann,sondern nur temporär.
Spätestens als das Risiko der Klagen / Step 2 weggefallen war,hätte das Management Maßnahmen ergreifen müssen,kommunizieren,und zuletzt auch gg.die Gläubiger rechtlich vorgehen müssen,
wegen Zinsüberhöhung.
Selbst als im November die schwammige Formulierung kam,man fokussiert sich auf die Verlängerung der Prolongation,aber nicht deren Ausgestaltung,
ist nichts sichtbar geworden,das eine Insolvenz droht,es wurde die Warnung vor dem Handel mit Aktien nicht wieder aufgenommen, und insgesamt über Jahre kaum etwas publiziert,das nicht absolute Pflicht war,und das noch schwammig,mißverständlich ,und im Nachhinein unterstreicht das die Methode .