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Meldung des Tages: GOLD-AUSBRUCH: Von der PEA zum Milliarden-Potenzial
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STEINHOFF Reinkarnation

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Passende Knock-Outs auf Deutsche Telekom AG

Strategie Hebel
Steigender Deutsche Telekom AG-Kurs 4,58 11,40 12,50
Fallender Deutsche Telekom AG-Kurs 5,20 5,68
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM1SG80 , DE000VC2X0Z4 , DE000VC22TB9 , DE000VH4RMT6 , DE000VH4RMS8 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 20.784
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Normalissimo:

20%...

4
30.06.23 11:18

Vielleicht kommen die 20% Beteiligung daher :

"Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.

In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung)."

Hier stehen zwar "Unternehmer", aber vielleicht wurde das sicherheitshalber auch auf die Aktionäre übertragen ? Erklärt vielleicht, warum nicht 25%...


Oder ich liege völlig falsch


www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden

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Wolle185:

16047

2
30.06.23 11:21
Und warum habe sie , das Management und HF,s diverse Anklagen vor Gericht verloren??
weil sie so Klever waren gell.
Mit denen sind wir noch lange nicht fertig und wer weiß was noch alles im Argen liegt ::))
schönes WE
Antworten
Ricky66:

Aber sie mit euch, fürchte ich....

 
30.06.23 11:22
.....
Antworten
guni:

Also, CVRs haben noch Gültigkeit bis Bekanntgabe

 
30.06.23 11:23
SIHNV gibt bekannt, dass das signierte und datierte CVR-Instrument ebenfalls verfügbar ist
www.steinhoffinternational.com. Die SIHNV-Aktionäre und betroffenen CPU-Gläubiger haben Anspruch auf die
CVRs sind diejenigen zum CVR-Datensatzdatum. Gemäß den Bestimmungen des CVR-Instruments:

   • Das CVR-Eintragsdatum für die betroffenen CPU-Gläubiger lag heute zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Und

   ""• Der CVR-Stichtag für SIHNV-Aktionäre wird zu einem späteren Zeitpunkt liegen, der noch bekannt gegeben wird von SIHNV und/oder New Topco""

irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=455111


when nothing goes right... go left!
Antworten
langolfh:

@Wallstreet

 
30.06.23 11:24
Habe ebenso per-Email gekündigt,ohne eine Antwort zu erhalten.
Ich werde spätestens in 4 Wochen eine Kündigung per Einschreiben- Rückschein nachschieben,da ich mir einen Rechtsstreit mit diesem Verein nicht antun werde,und es für wahrscheinlich halten würde,das die weiterhin die Rechnung schicken würden.
Ich gehe auch davon aus,das ich von meinen 2000,. Tacken der letzten Reserve keinen Cent wiedersehe.
Antworten
Ricky66:

...und recht haben und recht

 
30.06.23 11:25
bekommen, ist bekanntlich nicht dasselbe...
Antworten
guni:

Wolle185: Kannst du nicht lesen

 
30.06.23 11:25
when nothing goes right... go left!
Antworten
rübi:

stock3 heute

2
30.06.23 11:26
PIMCO: "Robuste Arbeitsmärkte und sinkende Energiepreise in der ersten Jahreshälfte 2023 werden voraussichtlich einem unsicheren Wachstumsumfeld weichen. Die zukünftige Wachstumsperspektive ist von zunehmender Unsicherheit und Abwärtsrisiken geprägt. Die Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik und Belastungen im Bankensektor werden deutlich spürbar sein."

vor 42 Min Kurznachricht

Bald kommen die Chionesen , dann werden Sie geholfen !
Antworten
6R25S25:

@Normalissimo #16026 @Martin

3
30.06.23 11:27
Die Zustimmung der Aktionäre / anderer Gläubiger ist zur Beantragung des WHOAs nicht vorgesehen. Es bedarf keines Beschlusses der Hauptversammlung, weswegen das Stimmrecht der Aktionäre in dieser Angelegenheit schlichtweg Wertlos ist.

Nicht nur Steinhoff als Schuldner sondern auch die Gläubiger hätten es beantragen können.

Relevanz erlangt eine Abstimmung erst innerhalb des Restrukturierungsverfahrens unter den Gläubigern.

Die SdK hat diesen Schritt im Verfahren - die nicht-erfordernis des Hauptversammlungsbeschlusses - bereits mehrfach kritisiert. Da es sich hierbei jedoch um ein Restrukturierungsverfahren handelt in denen i.d.R nur größere Gläubiger berücksichtigt werden, sind am ehesten kleinere Gläubiger benachteiligt; Aktionäre sind keine Gläubiger.

Man müsste schon das Gesetz als solches Prüfen lassen.

Hier mal ein kleiner aber interessanter Artikel dazu
www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Antworten
rübi:

Man muss die EU loben

2
30.06.23 11:30
die beste Arbeit machen die Ganoven.
Antworten
Wolle185:

darf

 
30.06.23 11:30
so ein WHOA nach Europäischen Recht eigentlich geben??
Das WHOA verstößt doch gegen  Menschliche Regeln (Chancengleichheit) , da müsste doch
der EUGH einschreiten, so meine persönliche Meinung.
Antworten
rübi:

Google

 
30.06.23 11:34

Ga·no·ve, Ganovin
/Ganóve/
Substantiv, maskulin [der]UMGANGSSPRACHLICH ABWERTEND
Person, die in betrügerischer Absicht heimlich andere zu täuschen, zu schädigen sucht.
Antworten
6R25S25:

@Normalissimo #16049

 
30.06.23 11:39
Da warst Du schneller als ich und die gleiche Quelle hatten wir tatsächlich auch.

Jedoch wird die Berücksichtigung kleinerer Unternehmen nicht mit den 20% zusammenhängen, da deutlich von Gläubigern gesprochen wird, nicht aber von Anteilseignern/Aktionären. Abzustellen ist hierbei auf die rechtliche Stellung eines Gläubigers, die auf der anderen Seite einer Forderung bedarf. Forderungen gegen die Gesellschaft gegen die Gesellschaft i.d.R keine.

Meiner Ansicht nach muss der Gesetzgeber den Anteilseigner oder Aktionär aber auch nicht separat berücksichtigen, da diese Verfahren auf die Restrukturierung abzielen und der Aktionär, insoweit die Restrukturierung normal verläuft, bereits dadurch berücksichtig ist, dass das Unternehmen nicht Pleite geht sondern fortbesteht, seine Anteile als nicht gänzlich wertlos werden.

Steinhoffs Restrukturierungsplan ist dafür natürlich ein eher schlechtes Beispiel weil die Restrukturierungen eben nicht auf fortbestehen der Gesellschaft abzielt.

@Wolle
WHOA und StaRUG sind nur die Ergebnisse von eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/...ri=CELEX:32019L1023  
Antworten
langolfh:

@earner

2
30.06.23 11:43
Die Frage stellt sich nicht mehr,da durch die Beauftragung der SdK,welche das Mandat angenommen hat,und gleichzeitig K.Nieding Vorstandsmitglied bei der DSW ist ( konkuriender Verein  zu SdK ),
Nieding der Auffassung war,kein Mandat zu Steinhoff anzunehmen.( Verständlich,ehrlich ,nachvollziehbar )
So leicht wirst Du also auch keine Einschätzung darüber bekommen,als einzelner eine Kostenfrage,
zum anderen müsste sich auch Nieding mit diesem besonderen Fall (jetzt noch ) sehr intensiv befassen.
Wahrscheinlich ist es jedoch so,da nur der Instanzenweg ausgeschlossen ist.
Verfahrensfehler bzw.die irrige Annahme des Gerichtes,das Steinhoff nach den Grundsätzen des WHOA beantragt hat,tatsächlich jedoch einen bewussten Umgehungscharakter an den Tag gelegt hat,den das Gericht auch hätte bemerken müssen,also das WHOA gar nicht hätte als Verfahren zulassen dürfen,
kann man auf jeden Fall juristisch angreifen.
Zu den Aussichten,kann weder ich,und auch ein versierter Anwalt auf Anhieb nichts sagen.
Ich denke,Nieding ist durch,da es nun für einzelne oder wenige schlicht zu teuer ist,und eine Vorfinanzierung kaum noch in Frage kommt.Hier hätte erstmal Öffentlichkeit und Fachwelt interessiert werden müssen,denn wenn man Vorfinanziert,will man ja wenigstens das eingegangene Risiko über die eigene Aufwertung und Erweiterung der guten Reputation und der Außenwirkung wieder reinhaben.
Sorry,ich kann da nicht helfen und halte die Sache für Geschichte.
Das diese Prüfung ,welche sich geradezu aufdrängt,von AMS nicht gesehen wird,no comment.
Allerdings kann es hierzu notwendig sein,die schriftliche Begründung des Urteiles abzuwarten.
Im besten Falle liefert diese Begründung sogar den juristischen Ansatzpunkt dafür,das WHOA von Steinhoff rechtsmißbräuchlich in Anspruch genommen wurde.
Antworten
Brätscher:

Ist das eigentlich bekannt?

5
30.06.23 11:46
 Sanierungsverfahren Niederlande (WHOA) wurde geändert
31-01-2022
Haben Sie bzw. Ihre Kundschaft mit dem WHOA (eine Art niederländisches Schutzschirmverfahren) zu tun? Am 9. Januar 2022 trat eine Änderung der Europäischen Insolvenzverordnung („EuInsVO 2015") in Kraft: Mit der Verordnung (EU) 2021/2260 wurde das WHOA (Wet homologatie onderhands akkoord) in Anhang A der Insolvenzverordnung der Niederlande aufgenommen. Damit gelten die Vorschriften der Insolvenzverordnung auch für das öffentliche Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses. Die Anwendbarkeit der EuInsVO 2015 auf das öffentliche Verfahren bringt eine Reihe wichtiger Änderungen mit sich mit.
Das bisherige WHOA vom 01. Januar 2021
In den Niederlanden ist am 1. Januar 2021 ein Sanierungsverfahren, das so genannte ‚WHOA‘ (auf Niederländisch: Wet homologatie onderhands akkoord) in Kraft getreten. COVID-19 hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Mit dem WHOA wurde eine neue Regelung in das Konkursgesetz aufgenommen, die es Schuldnern ermöglicht, Schulden durch das Angebot eines privaten Vergleichs zu begleichen.
Eine Besonderheit dieser Regelung ist, das der Vergleich auch Gläubiger binden kann, die dem Inhalt des Vergleichs nicht zugestimmt haben. Darum wird die Regelung auch als Zwangsvergleich (dwangakkoord) bezeichnet. Neben dem Schuldner selbst können alle beteiligten Gläubiger, Anteilseigner, und Betriebsräte die Initiative zur Einleitung eines WH-Verfahrens ergreifen. Sie können dann beim Gericht die Bestellung eines so genannten Sanierungsexperten beantragen, der dann die Vereinbarung ausarbeitet und anbietet.

Das WHOA steht im Einklang mit der Richtlinie 2019/1023 (PbEU 2019, L 172/18). Diese Richtlinie wurde im Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten dazu innerhalb von zwei Jahren präventive Umstrukturierungsprogramme für Unternehmen einzuführen. Das Schutzschirmverfahren in Deutschland und das WHOA sind sich ziemlich ähnlich.
Das WHOA sieht zwei Verfahren außerhalb des Konkurses vor, in denen bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Einigung erzielt werden kann: ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren und ein öffentliches Vergleichsverfahren. Ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren findet (weitgehend) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Einigung kann dadurch in relativer Ruhe vorbereitet werden und z.B. ein Imageschaden vermieden werden.
Die Änderungen vom 09. Januar 2022
Die möglichen Vorteile des öffentlichen Vergleichsverfahrens waren bisher weniger offensichtlich, aber das hat sich - wie bereits zuvor erwähnt - am 9. Januar 2022 geändert.

1.Änderung - Anerkennung im EU-Ausland
Zunächst einmal wird ein homologierter WHOA-Vergleich gemäß Artikel 32 Absatz 1 der EuInsVO 2015 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Darüber hinaus werden Gerichtsentscheidungen, die in öffentlichen WHOA-Verfahren ergehen, auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union automatisch anerkannt. Das Obengenannte gilt übrigens nicht für Dänemark.
Diese automatische Anerkennung bietet einen großen Vorteil, wenn die Gläubiger des Restrukturierungsschuldners außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der Europäischen Union ansässig sind.
WHOA-Vereinbarungen, die in einem nicht öffentlichen Verfahren erzielt werden, werden nicht automatisch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt.

2. Änderung - Zuständigkeit
Die Änderung der EuInsVO 2015 hat auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte in öffentlichen Verfahren. Gemäß Artikel 369 Absatz 7 der niederländischen Konkursordnung gelten die Zuständigkeitsvorschriften der EuInsVO 2015 für öffentliche Verfahren. Dies bedeutet, dass das niederländische Gericht zuständig ist, wenn sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (der "COMI" - centrum of main interest) in den Niederlanden befindet. Hat ein ausländischer Schuldner sein COMI in einem anderen europäischen Mitgliedstaat, aber eine Niederlassung in den Niederlanden, so ist das niederländische Gericht ebenfalls zuständig. Allerdings ist das WHOA dann auf die in den Niederlanden befindlichen Vermögenswerte beschränkt.
Bevor das öffentliche Verfahren in Anhang A der EuInsVO 2015 aufgenommen wurde, wurde die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts sowohl für das öffentliche als auch für das geschlossene Verfahren auf der Grundlage von Artikel 3 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) festgelegt. Für die Beurteilung der Zuständigkeit im abgeschlossenen Verfahren oder wenn sich der COMI außerhalb der Europäischen Union befindet, dient Artikel 3 Rv weiterhin als Leitlinie. Der Grund dafür ist, dass die privaten Verfahren nicht in Anhang A aufgeführt sind.

3. Änderung - Anhang B
Zusätzlich zu der oben genannten Änderung wurden der sog. Sanierungsexperte und der sog. Beobachter in öffentlichen Verfahren ab dem 9. Januar 2021 als Insolvenzverwalter in den Anhang B der EuInsVO 2015 aufgenommen. Ihre Aufnahme in Anhang B bedeutet, dass sie in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden, was ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen wird.

Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass die Aufnahme des öffentlichen WHOA-Verfahrens in Anhang A der EuInsVO 2015 europäischen Schuldnern mit einem COMI in den Niederlanden die Möglichkeit bietet, alle Schulden gegenüber europäischen Gläubigern in einem einzigen WHOA-Verfahren vor dem niederländischen Gericht zu sanieren. Diese Möglichkeit wird also zu erheblichen Kosteneinsparungen bei Umstrukturierungen mit europäischer Dimension führen.
www.damste.de/infoblogs/sanierungsverfahren-niederlande-whoa
Antworten
Ricky66:

Wasser fließt

2
30.06.23 11:47
immer von oben nach unten, alles fällt auf den Boden, nur das liebe Geld, das fließt unbekümmet von unten nach oben. Ein Paradoxon, himmelschreiende Ungerechtigkeit, Betrug, vermutet der kleine Mann. Für diejenigen wenigen, wo das große Geld ankommt,  ist es ein Naturgesetz. Bei mir kommts übrigens auch nicht an....
Antworten
Lazoman:

News - Neue Aktien

2
30.06.23 11:50
Steinhoff International Holdings N.V.: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Steinhoff International Holdings N.V. / Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Steinhoff International Holdings N.V.: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
30.06.2023 / 11:38 CET/CEST
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte

1. Angaben zum Emittenten
Steinhoff International Holdings N.V.
cnr Adam Tas and Devon Valley Road
7600 Stellenbosch
Südafrika

2. Art der Kapitalmaßnahme
Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
Ausgabe von Bezugsaktien (§ 41 Abs. 2 WpHG)
         X§Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 41 Abs. 1 WpHG) 30.06.2023

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:
8539218103


30.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter eqs-news.com
  Sprache:   Deutsch§
Unternehmen:§Steinhoff International Holdings N.V.
cnr Adam Tas and Devon Valley Road
7600 Stellenbosch
Südafrika
 Internet:§www.steinhoffinternational.com
Antworten
c_BROKER:

#16065

 
30.06.23 11:57
Ist ja geil... die haben tatsächlich alle Register gezogen....
Antworten
Ricky66:

Kommen jetzt die 0.0009€ ????

 
30.06.23 12:00
Neues Kursziel????
Antworten
Wolle185:

16061

 
30.06.23 12:04
Ja wenn aber bestimmte Verhältnisse mit kriminellen Machenschaften illegal herbei geführt
wurden/werden , darf so etwas ein Gericht einfach so abtun???
und auch noch zu deren Vorteil urteilen?????
oder ist dann ein Gericht nicht verpflichtet die Staatsanwaltschaft zu informieren??
Nun ja es ist wie es ist irgendwann wacht die Gesellschaft auf und wehrt sich gegen
solches tun  ........... !!
Meiner Meinung nach hat die Regierung und das Niederländische Gericht die Demokratie
mit Füßen getreten und HF's etc. alle Türen geöffnet  ihre Spielchen weiter zu spielen
zum Nachteil der Aktionäre. (Meine persönliche Meinung)
Als ehemaliger Sozialdemokrat freue ich mich wenn die Rechten immer mehr an Wähler
gewinnen , das darf ich doch auch oder??
Wenn wir schon niedergemacht werden sollen, nehmen wir die doch einfach mit.

ALLES NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG UND FRAGEN .
Antworten
6R25S25:

@Wolle185

2
30.06.23 12:14
Problem hierbei

"Illegales" oder "kriminelle Machenschaften" sind dem Unternehmen bisher nicht nachweisbar gewesen und werden es m.A.n auch niemals sein.

Die Politik oder Gerichtsbarkeit haben hier meiner Ansicht nach auch weniger mit zutun als viele meinen.

Man muss sich mal den Willen des Gesetzgebers im Hinblick auf die entsprechenden Verfahren anschauen und sich dann fragen: Wann hätte das WHOA denn überhaupt beantragt werden müssen?

Es resultiert ja aus der europäischen Verpflichtung zum erweiterten Risikomanagement. Jetzt denkt  man ja automatisch daran, dass solch ein Verfahren bereits viel viel früher als bei Steinhoff hätte beantragt werden müssen, denn mit Meldung vom 15.12 erklärte man zwar u.A das WHOA als alternative zur Ablehnung des Vorschlags, gleichzeitig stellte man aber auch die Insolvenz in Aussicht - insofern das WHOA fehlschlägt. Das ist insoweit ja auch Stimmig - kein WHOA = Insolvenz.

Warum? Weil die Gläubiger in dieser Angelegenheit nicht am Fortbestehen der Gesellschaft interessiert waren. Hätten die Gläubiger ein anderes Interesse gehabt, hätte man sich innerhalb des WHOAs zugunsten der größeren Gläubiger und dem fortbestehen der Gesellschaft (damit auch i.S.d Aktionäre) geeinigt.

Ingesamt war es sicher nicht vorgesehen, derartige Wege gehen zu müssen. Den großen Unterschied zu dem, was der Gesetzgeber sich vielleicht vorgestellt hat ist, dass die Gläubiger hier keinen Bock mehr auf Steinhoff hatten.

Andernfalls hätten wir Steinhoff behalten, unangenehme kleinere Gläubiger wären rausgeflogen (wenn auch blöd) und alle wären zufrieden.

Nur meine Meinung.
Antworten
c_BROKER:

Mit dieser Aktienflut

 
30.06.23 12:14
kann man wunderbar den Kurs unten halten....
Antworten
Ricky66:

Im unendlichen Links,

 
30.06.23 12:15
findest du den Schnittpunkt von unendlich Rechts. Weißt du,was ich damit meine?
Antworten
H731400:

Deol

 
30.06.23 12:23
sieht nicht gut aus im letzten Video. schläft anscheinend nicht mehr oder wenig. Er spricht von Spezialitäten etc blabla. Wer soll das sein ? Jeder gute Anwalt prüft erstmal einen Fall bevor er ihn übernimmt. Nur Deol zahlt erstmal blabla. Kinder hakt das Thema endlich ab und schaut nach vorne. Da Deol wahrscheinlich pleite ist............überlegt euch gut wem Ihr euer Geld anvertraut
Antworten
Uhrzeit:

ist das

 
30.06.23 12:28
Antworten
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