Ich habe mittlerweile einiges in den Unterlagen gefunden, dass wenn man es mit dem Wissen und den Versprechungen der damaligen Zeit betrachtet, man eben nicht davon ausgehen konnte, dass die Geschichte so enden könnte, wie sie jetzt „Louis und die 150 Räuber“ enden lassen wollen.
Bestes Bsp. ist die Erhöhung der Sicherheiten nach GS:
„112. Als Gegenleistung für die gemäß Ziffer 12 dieses SIHNV-Vergleichsplans zu erteilenden Zustimmungen, Erweiterungen, Freigaben und Verzichtserklärungen gewährt SIHNV den SIHNV-Finanzgläubigern und den konzerninternen Gläubigern mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs eine erstrangige Sicherheit an seinen Anteilen an SIHL und an allen Darlehensforderungen, die von SIHL an SIHNV zu zahlen sind und unmittelbar nach dem Datum des Inkrafttretens des Vergleichs ausstehen…“
www.steinhoffsettlement.com/media/3575827/...nd_schedules.pdf
S. 26
Das bedeutete nicht mehr und nicht weniger, als das die noch nicht abgesicherten Gläubiger der Lux Finco 1 / A1 und A2, welche bisher mit 10 % PIK zu Buche schlugen, nunmehr ab GS eine hochwertige Sicherheit in Form der Anteile an der südafrikanischen Mutterholding hatten, inkl. die Zahlungen aus dem als hochliquide eingestuften SIHL Darlehen.
Und trotzdem möchte man weiterhin 10 % PIK haben?
Risiken runter und Sicherheiten rauf nach Step 2?
Passt irgendwie für mich nicht zusammen.
Nach dem GS wurde dann auch seitens der Gläubiger jegliche weitere Verlängerung der Darlehen ausgeschlossen.
Man hatte mit der letzten Sicherheit nun vollends den Pfandzugriff auf alle Assets und nun mussten nur noch die NV Aktionäre, fast ausschließlich Kleinanleger, aus dem Weg geräumt werden, denn aus den solventen Abwicklungen der NV und der SIHPL könnte man ja noch den einen oder anderen Taler vermuten ;-)
Dass nun auch noch interne Schuldenhalter in einem WHOA als Gläubiger auftreten sollen, zeigt doch nur, dass man durch Schaffung interner linke Tasche / rechte Tasche Schiebereien im Vorfeld bereits seine Abstimmungsmacht ggü. Unwilligen und hiervon waren auch die Kläger in Step 2 betroffen, jetzt eben die Aktionäre, ausspielen wollte.
Und das war bestimmt nicht unplanmäßig ;-)