" Ich glaube, dass hat hier noch nicht jeder verstanden..."
Die Anteilseigner des Unternehmens haben die Laufzeitverlängerungstransaktion abgelehnt. Sie sind die Eigentümer und damit entfällt - nach meinem Rechtsverständnis - für das Unternehmen die Möglichkeit diese solvente Abwicklung an der Entscheidung der Anteilseigner vorbei trotzdem durchzuführen, dazu noch in einer verschärften Variante, der 100% Enteignung.
Die rechtliche Konsequenz daraus wäre imho (!) der Gang in die Insolvenz, oder, will man durch die reguläre Insolvenz Verluste vermeiden, sollte man für diesen Plan den Eignern etwas messbar Werthaltiges anbieten, oder ein WHOA mit der Absicht der tatsächlichen Sanierung und dem Erhalt der börsennotierten Holding eröffnen. Für alles andere liegt keine Zustimmung/ Autorisierung der Eigner vor !
Das gesunde Rechtsempfinden bereits lässt das Vorgehen von SH als völlig abstrus erscheinen :
Da die geplante Laufzeitverlängerungstransaktion rechtlich abhängig (!) gewesen ist von der Zustimmung der Anteilseigner, kann sie nach deren Ablehnung nicht einfach unter Missbrauch eines neuen Instrumentes ( WHOA) am Ergebnis der Abstimmung vorbei durchgeführt werden.
Das würde das bindende Normativ der Entscheidung ad absurdum führen, sowie die Abstimmung als solche selber. Sie wäre, da ohne jede Verbindlichkeit, völlig überflüssig gewesen und SH hätte ohne diese Abstimmung gleich das jetzt geplante WHOA eröffnen können mit der ursprünglichen 80/20% Aufteilung, da jedwede Ablehnung des Vorschlages sowieso nur mit der Totalenteignung der Aktionäre beantwortet würde.
" Ich glaube, dass hat hier noch nicht jeder verstanden..."
Die Anteilseigner des Unternehmens haben die Laufzeitverlängerungstransaktion abgelehnt. Sie sind die Eigentümer und damit entfällt - nach meinem Rechtsverständnis - für das Unternehmen die Möglichkeit diese solvente Abwicklung an der Entscheidung der Anteilseigner vorbei trotzdem durchzuführen, dazu noch in einer verschärften Variante, der 100% Enteignung.
Die rechtliche Konsequenz daraus wäre imho (!) der Gang in die Insolvenz, oder, will man durch die reguläre Insolvenz Verluste vermeiden, sollte man für diesen Plan den Eignern etwas messbar Werthaltiges anbieten, oder ein WHOA mit der Absicht der tatsächlichen Sanierung und dem Erhalt der börsennotierten Holding eröffnen. Für alles andere liegt keine Zustimmung/ Autorisierung der Eigner vor !
Das gesunde Rechtsempfinden bereits lässt das Vorgehen von SH als völlig abstrus erscheinen :
Da die geplante Laufzeitverlängerungstransaktion rechtlich abhängig (!) gewesen ist von der Zustimmung der Anteilseigner, kann sie nach deren Ablehnung nicht einfach unter Missbrauch eines neuen Instrumentes ( WHOA) am Ergebnis der Abstimmung vorbei durchgeführt werden.
Das würde das bindende Normativ der Entscheidung ad absurdum führen, sowie die Abstimmung als solche selber. Sie wäre, da ohne jede Verbindlichkeit, völlig überflüssig gewesen und SH hätte ohne diese Abstimmung gleich das jetzt geplante WHOA eröffnen können mit der ursprünglichen 80/20% Aufteilung, da jedwede Ablehnung des Vorschlages sowieso nur mit der Totalenteignung der Aktionäre beantwortet würde.
" Ich glaube, dass hat hier noch nicht jeder verstanden..."